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Beschlagnahmte Waffen verkauft


glockfan

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40-Jähriger soll beschlagnahmte Waffen aus dem Landratsamt auf eigene Rechnung weiterverkauft haben

"Die Mechanik und Technik fasziniert einen. Dann sieht man mal eine schöne alte Pistole und kauft sie, und über die Jahre sammelt sich dann ein entsprechender Bestand an." Es ist nicht der Angeklagte, der so auf die Frage der Amtsrichterin antwortet, welcher Reiz von Waffen ausgehe, sondern dessen früherer Kamerad aus dem Schützenverein. Holger B. brachte den Fall jedoch ins Rollen, als er gegenüber einem Polizisten eher nebenbei das Gespräch auf den 40-Jährigen brachte. Jetzt ist Thomas F. dafür angeklagt, als Mitarbeiter des Landratsamtes beschlagnahmte Waffen auf eigene Rechnung weiterverkauft zu haben.

Mehreren Schützen habe F. die Erlaubnis für eine Pistole ausgestellt, berichtet B., obwohl sie von dem gleichen Kaliber schon zwei oder drei besessen hätten. Er habe auch gehört, dass zwei weitere einen Sammlerschein von F. bekommen hätten, ohne eine Prüfung abgelegt zu haben. Den Angeklagten hält es da kaum noch auf dem Stuhl. Ob er denn selbst eine Sammlerkarte vorweisen könne, fragt der 40-Jährige seinen ehemaligen Vereinskameraden, als er die Gelegenheit dazu erhält. "Nein", antwortet der. Und wie viele Waffen besitze er? "25 oder 26", schätzt der 69-Jährige.

Das Gesetz in diesem Bereich ist für Außenstehende nur schwer nachvollziehbar. Geradezu unglaublich klingt, dass F., der suspendiert wurde und heute wegen Erwerbsunfähigkeit im Ruhestand ist, die Waffen aus dem Landratsamt zum Großteil an seine Frau veräußert haben soll, die ein Geschäft für Schützen betreibt. Ihr Mann beruft sich darauf, im Auftrag seiner Vorgesetzten gehandelt zu haben. Der Landrat selbst soll ihm die Vorgabe gemacht haben, die Waffen möglichst kostengünstig zu entsorgen.

Die jahrelange Chefin von F. - sie gab den Posten ab, bevor der Fall ein halbes Jahr später ans Tageslicht kam - schüttelt den Kopf: "Wenn der Landrat so etwas gesagt haben sollte, war ich nicht dabei." Als der Angeklagte sie damit konfrontiert, dass er zum Sparen von Personal- und Fahrtkosten angehalten worden sei, reagiert sie sichtlich überrascht: "Nicht von mir." Den Verbleib der Waffen habe sie im Einzelnen nicht verfolgt: "Ich habe ihm nicht gesagt, dass er sie mitnehmen kann."

Der ehemaligen Leiterin des Ordnungsamtes ist anzusehen, wie unangenehm ihr die Sache ist. Sie war nach eigenen Angaben mit der Arbeit von F. zufrieden, es habe zuvor keine Probleme gegeben: "Mir war gar nicht bewusst, dass eine solche Konfliktlage in seiner Person gegeben ist." Die Waffenkammer - die nur aus zwei Spinden bestand und laut einer Mitarbeiterin "total unsachgemäß" war - sah sie nie persönlich, der 40-Jährige habe weitgehend selbstständig agiert: "Ich hatte Vertrauen, dass er das richtig macht." Dass seiner Frau ein Waffengeschäft gehörte, sei allgemein bekannt gewesen - nur ihr nicht: Die Vorgesetzte erfuhr es hinterher von ihren Kollegen. "Das haben doch alle gewusst", habe es dann geheißen.

"Keine Lampe angegangen"

"Im Nachhinein habe ich mich gefragt, ob ich an der Stelle nicht besser hätte aufpassen sollen", sagt die 47-Jährige. "In meinem Hirn ist keine Lampe angegangen." Genauso wenig hatte sie Kenntnis davon, dass der Angeklagte seine Waffenakte selbst führte - obwohl das eigentlich die Aufgabe der Verwaltung in seiner Heimatstadt Leimen gewesen wäre. "Ich wusste, dass er privat mit Waffen zu tun hat", ergänzt die Ex-Amtsleiterin. Das liege jedoch in der Natur der Sache: "Ein Mitarbeiter, der keine Ahnung hat, kommt mit dem Gebiet nicht zurecht."

"Alles lief reibungslos", sagt auch ihr Nachfolger. "Es gab keinen Anlass, etwas zu ändern." Als er F. auf das Waffengeschäft seiner Frau ansprach, habe dieser geantwortet, dass die Verwaltung in Leimen zuständig sei. Damit ließ es der neue Chef auf sich beruhen. Eine Kollegin des Angeklagten wusste ebenfalls von dem Laden, dachte sich aber nichts dabei: "Das war ja vom Gewerbeamt genehmigt."

http://www.morgenweb.de

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