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Darf ein Jäger das?


Isegrim

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Ich weiss ja nicht die genaue Rechtslage, aber ich würde es so beurteilen. Sicherlich lag ein Angriff auf einen Menschen vor. Ob sich der Hund gegen die rüden Erziehungsmassnahmen nur gewehrt hat, kann man nicht beweisen. Sicherlich passt es so besser ins Konzept der Site. Wenn es aber wirklich ein guter Jäger war, was ich nach dem was ich auf der Site gelesen habe, zumindest in Frage stelle,musste er zumindest waidgerecht jagen. Das heisst er muss das Tier möglichst schmerzfrei (ein Schuss auf Herz o.ä. ) erledigen. Wenn er was ich wie gesagt nur unter Vorbehalt glaube wirklich mit Schrott auf einen Schäferhund angelegt hat, dann gehört ihm die Lizenz entzogen. Schrott ist nach meinem Wissen nur für Kleinwild anzuwenden. Für den Schäferhund hätte ich persönlich ne Kugel genommen.

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die frage war aus meiner sicht eigentlich eher, ob so ein fall noch als notstand zählen kann, also wenn niemand mehr unmittelbar bedroht wird (die schilderung von der seite und der presse, die wie wir leider wissen recht einseitig ist, mal beiseitegelassen) - DARF dann der jäger mit zustimmung des hundehalters das tier erschießen? auf einem "befriedeten" grundstück, in der sich nur der hund aufhält und sonst niemand?

wenn eine notstandssituation vorliegt darf der jäger sicher mit allem schießen, was er hat - ohne frage! hier hat er auf alle fälle eine tolle leistung gezeigt und kräftigst tierquälerei betrieben - das brauchen wir nicht zu diskutieren. daß sich sowas jäger schimpft, daß einem die persönliche empörung über die art der tötung die zornesröte ins gesicht treibt und ob er dafür belangt werden kann, weiß ich nicht. das ist aber auf einem anderen blatt. mir ging es um die o.g. frage, ob er ein tier mit zustimmung des halters auf dessen grundstück schießen darf, unmittelbar nach einer notstandssituation, wenn das für die beurteilung des falls einen unterschied macht.

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welches board kann schon von sich behaupten, eine eigene sozietät zu unterhalten :D;) - dann will ich die vorteile mal nutzen:

ich würde aber gerne sogar noch die frage erweitern - sollte der jäger gerufen worden sein und nicht schießen dürfen (hätte ich hierbei spontan aber fern jeder fachkenntnis vermutet), hätte er dann auf aufforderung der herbeigerufenen polizei schießen dürfen, z.b. wegen mehr erfahrung im umgang mit töten eines tieres (wie gesagt losgelöst von diesem fall hier mit schrotschießen auf den hund).

und um den fall noch weiter zu spinnen - hätte ein sonstiger legalwaffenbesitzer (sportschütze, sammler) hier handeln dürfen/müssen (nach aufforderung durch einen polizisten/jäger)?

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Nee, darf er natürlich nicht. Das war weder Jagd noch Jagdschutz, noch Notstand.

Und außer im Zusammenhang damit darf ein Jäger natürlich ebensowenig außerhalb von Schießständen schießen, wie ein Sportschütze.

Wenn der Besitzer seinen unfolgsamen, möglicherweise gefährlichen Schäferhund töten lassen wollte, hätte er das den Tierarzt per Spritze besorgen lassen müssen.

Im übrigen würde ich solchen Berichten auf dieser notorischen Chaotenseite der Bambifreunde aber sowieso nicht trauen.

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Einspruch euer Ehren ! Der Hund meines Mandaten war äußerst gefährlich ! Zuletzt nachgewiesen durch den Biss in den Arm meines Mandanten. Die Tötung durch einen Tierarzt war aufgrund der Gefährlichkeit unmöglich ! Niemand hätte ihn zu einer Praxis bringen können und ein Tierarzt vor Ort wäre gefährdet gewesen. Der Hund musste auf der Stelle aus der Entfernung getötet werden um eine Gefährdung der Öffentlichkeit ganz auszuschließen. Mit der Erschiessung des Hundes wurde ein Jäger beauftragt der dabei eigentlich hätte sachkundig vorgehen müssen. Dass er den Hund qualvoll erschoss ist nicht meinem Mandanten anzurechnen. Hätte mein Mandat seine Desert Eagle in .50 AE dafür benutzen dürfen, wäre sowas nicht passiert ! Aber mein Mandant wollte sich ja an Recht und Gesetz halten und beauftragte deswegen einen Jäger. Mein Mandat und der Jäger befand sich damit einer Notwehr/Notstand ähnlichen Lage und handelte deswegen nicht rechtswidrig ! Außerdem wurden keinerlei Bilder des erschossenen Hundes an BILD verkauft, so daß auch die Persönlichkeitsrechte des Tieres nicht verletzt worden sind ... Übrigens wurden in zahlreichen vergleichbaren Fällen Tiere durch Polizisten mit den Dienstwaffen an Ort und Stelle erschossen. Es ist auch bei der Polizei keine übliche Praxis die Tötung gefährlicher Tiere einem Tierarzt zu überlassen. Da Polizisten keine waidmännische Erfahrung haben, beauftragen sie des öfteren Jäger zur Tötung von Tieren an Ort und Stelle.

Nee, darf er natürlich nicht. Das war weder Jagd noch Jagdschutz, noch Notstand.

Und außer im Zusammenhang damit darf ein Jäger natürlich ebensowenig außerhalb von Schießständen schießen, wie ein Sportschütze.

Wenn der Besitzer seinen unfolgsamen, möglicherweise gefährlichen Schäferhund töten lassen wollte, hätte er das den Tierarzt per Spritze besorgen lassen müssen.

Im übrigen würde ich solchen Berichten auf dieser notorischen Chaotenseite der Bambifreunde aber sowieso nicht trauen.

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... und das die notstandslage oder auch notstandsähnliche lage mir hier nicht klar ist - muß hier diese nicht vorliegen? wenn sie nicht vorliegt, wäre das ganze für den jäger gestorben, oder gibt es die möglichkeit, in einem ort, auch wenn dort die jagd ruht, im auftrag des grundstückseigentümers zu schießen?

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oder gibt es die möglichkeit, in einem ort, auch wenn dort die jagd ruht, im auftrag des grundstückseigentümers zu schießen?

Nein, das denke ich nicht, jedenfalls nicht ohne irgendwelche besonderen Genehmigungen (wie z.B. bei der Jagd auf Friedhöfen etc.)

.. und das die notstandslage oder auch notstandsähnliche lage mir hier nicht klar ist - muß hier diese nicht vorliegen?

Man muß mit den Informationen zur konkreten Lage aus dem Artikel natürlich vorsichtig sein, aber ich sehe eine solche Lage hier nicht.

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Notstand (§ 228 BGB) paßt hinten und vorne nicht. Der Jäger hat im Auftrag des Eigentümers dessen eingesperrten Hund erschossen.

Der Hund unterliegt nicht dem Jagdrecht. Jagdschutz kann es auch nicht sein, da der Hund nicht gewildert hat.

Nach § 4 TierSchG darf ein Wirbeltier nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden.

Warum hier keine Tötung mit Betäubung in Betracht gekommen ist, werden der Eigentümer und der Jäger zu erklären haben.

Der Jäger hat auch gegen das WaffenG (§ 12 Abs. 4) verstoßen.

Echte Männer erschießen ihre Hunde selbst ....

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nun, ich werde wohl keinen meiner hunde erschießen, da sie recht gut gehorchen, auch das kommt vor :roll: 8) - zudem beißen sie mich nicht einmal :D - - daß es eine sondergenehmigung wegen friedhofsjagd usw. gibt, wußte ich nicht. wer entscheidet sowas? und unter welchen kriterien? heißt das der jäger kriegt eine genehmigung für einen genau umfaßten zweck (taubenschießen oder ratten o.ä.) in einem gebiet in einer gewissen zeit? oder wird einfach der jeweilige bereich zu seinem revier addiert und er kann machen, was er will? kriegt er die waffe vorgeschrieben? ich selbst habe mal bei uns auf dem friedhof vor ewigkeiten einen jäger mit gewehr gesehen (lauf schallgedämpft), mir damals aber offen gestanden keine weiteren gedanken drüber gemacht - mir erschien das die sinnvollste art zu jagen, ohne leute zu stören (er kam mir morgens um ca. 8uhr vom friedhof entgegen).

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im befriedetem und im unbefriedetem Besitz hat der Jäger nicht das Recht, Tiere zu töten, es sei denn, vom Eigentümer hat er das Einverständnis erhalten.

Der Fachmann nennt das Jagdpächter.

Heißt im rechtlichem Sinne "Der Eigentümer eines Grundstückes ist berechtigt in eigener Regie eine jagdliche Truppe aufzustellen, oder auch jegliche Jagd zu verbieten.

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Der Witz ist dass es eben unter den gegebenen Umständen NICHT zumutbar war. Eure Diskussion ist rein akedemischer Natur. Ich habe vor vielen Jahren einmal mitbekommen was die Polizei macht wenn irgendein Hund/Fuchs oder sowas erledigt werden muss. Durchladen und so oft abdrücken bis das Vieh tot ist ! Ja glaubt ihr denn irgendjemand holt da den Tierarzt ? Mann Leute, man merkt dass ihr nicht auf dem Land lebt. Dort ist es üblich wenn ein Hund oder sowas terminiert werden muss, dass der freundliche Jäger in der Nachbarschaft das erledigt. Auch die Polizei lässt sowas oft von Jägern erledigen (angefahrene Tiere usw.).

Die ganze Diskussion ist extrem lächerlich. Geht mal in einen Schlachthof ! Dann wisst ihr wie unsinnig es ist sich darüber aufzuregen wenn ein Jäger, Polizist oder Privatmann einen Hund aus berechtigem Interesse erschiesst. Ach übrigens bei der normalen Jagd werden die Zieltiere auch erschossen ...

Nach § 4 TierSchG darf ein Wirbeltier nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden.

Warum hier keine Tötung mit Betäubung in Betracht gekommen ist, werden der Eigentümer und der Jäger zu erklären haben.

Der Jäger hat auch gegen das WaffenG (§ 12 Abs. 4) verstoßen.

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Im übrigen würde ich solchen Berichten auf dieser notorischen Chaotenseite der Bambifreunde aber sowieso nicht trauen.

leider stimmt dieser bericht karaya - wurde während meines urlaubs heiss diskutiert.

nach den dort erhaltenen infos bin ich der meinung dass man diesen oberjägermeister zwangsstillegen müsste.

gruss,

cetus

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Dort ist es üblich wenn ein Hund oder sowas terminiert werden muss, dass der freundliche Jäger in der Nachbarschaft das erledigt. Auch die Polizei lässt sowas oft von Jägern erledigen (angefahrene Tiere usw.).

wenn ein Jäger, Polizist oder Privatmann einen Hund aus berechtigem Interesse erschiesst. Ach übrigens bei der normalen Jagd werden die Zieltiere auch erschossen ...

harry, hast du zuviel getrunken oder zuviel terminator gekuckt??

der typ ist kein freundlicher jäger sondern ein dummes ar...loch!

und berechtigtes interesse?! m.e. sollte sich der halter wegen tierquälerei verantworten müssen.

in diesem fall hat die hetzseite leider fakten aufgezählt.

gruss,

cetus

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Hallo Cetus,

ich meinte das allgemein - nicht unbedingt auf diesen Fall bezogen. Der Jäger in diesem Fall ist tatsächlich ein Schwachmat - mit Schrot einen Hund erschiessen zu wollen ist zweiffelos Tierquälerei. Dass ein Hund der jemanden gebissen hat erschossen wird ist aber nicht unüblich (auf dem Land). Sehe keinen Sinn darin in einem ländlichen Gebiet das einen Tierarzt mit der Spritze erledigen zu lassen. Das ist viel zu teurer und nicht humaner als ein gezielter, sofort tödlicher Schuss.

PS: Im konkreten Fall ist es pure Spekulation zu vermuten ob der Halter das Tier regelmäßig nun misshandelt hat oder ob es tatsächlich gefährlich war. Es ist nicht unüblich das Hunde Familienmitglieder die selten da sind als "Feinde" betrachten und sogar angreifen. Und in so einem Fall muss eben was getan werden. Nur um mal potentielle Argumente zu bringen wieso ein Hund getötet werden muss.

harry, hast du zuviel getrunken oder zuviel terminator gekuckt??

der typ ist kein freundlicher jäger sondern ein dummes ar...loch!

und berechtigtes interesse?! m.e. sollte sich der halter wegen tierquälerei verantworten müssen.

in diesem fall hat die hetzseite leider fakten aufgezählt.

gruss,

cetus

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