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Schussverletzung durch Eigenverschulden: Keine IV-Rente


sniper

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Luzern. sda. Ein Türke erhält keine Invalidenrente, nachdem er bei einer von ihm provozierten Schiesserei schwere Kopfverletzungen erlitten hat. Laut Bundesgericht rechtfertigt sein eigenes Verschulden die vollständige Verweigerung der IV-Rente.

Der heute 37-Jährige hatte im Februar 1997 in Frauenfeld TG mit einer Pistole bewaffnet Streit mit einer Bande aus dem Rotlicht-Milieu gesucht. Dabei ging es offenbar um die Höhe der Zimmermiete für die Freundin des aus der Türkei stammenden Mannes.

Die Auseinandersetzung der beiden Gruppen mündete in einer Schiesserei unter den elf Anwesenden, bei der der Türke am Kopf getroffen wurde. Die Verletzung führte zu seiner vollständigen Arbeitsunfähigkeit. Das Thurgauer Obergericht verurteilte ihn 2001 für seine Beteiligung an dem Streit zu zwei Jahren Zuchthaus.

2004 verwehrte ihm die IV-Stelle des Kantons Zürich die geforderte IV-Rente, weil die Invalidität bei Ausübung eines Vergehens oder Verbrechens herbeigeführt worden sei. In seiner nun abgewiesenen Beschwerde ans Bundesgericht hatte er verlangt, dass ihm die Rente um maximal 60 Prozent gekürzt werde.

Laut dem Urteil der II. Sozialrechtlichen Abteilung ist die vollständige Verweigerung indessen nicht zu beanstanden. In der Praxis sei dies zwar selten. Hier liege aber ein schwerer Fall vor. Der Verletzte habe einen entscheidenden Anteil daran gehabt, dass es überhaupt zu der gewaltsamen Konfrontation gekommen sei.

http://www.baz.ch

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Ein auf den ersten Blick begrüßenswertes Urteil, aber damit hat dieser ach so bedauernswerte Mensch schon kaum mehr eine andere Wahl, als durch Begehung von Vergehen und Verbrechen seinen weiteren Lebensunterhalt zu bestreiten.

Und wird er deswegen inhaftiert, so ist zumindest für seinen Unterhalt gesorgt.

Toll. Ganz toll.

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