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Als Beamter "eklatant versagt"


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Waffenhandel: Amtsgericht Heidelberg verurteilt Ex-Behördenleiter des Landratsamts wegen Untreue zu drei Jahren Haft

"Ich bin abgeschossen worden", sagt Thomas F. nach der Urteilsverkündung im Prozess um die Veruntreuung beschlagnahmter Waffen im Heidelberger Landratsamt. Der Mann im grauen Anzug kaut wütend auf seinem Kaugummi herum und kündigt Rechtsmittel an: "Diese Entscheidung werde ich nicht akzeptieren, ich habe nur nach Weisung von oben gehandelt und nichts Unrechtes getan", betont er.

Das sieht die Vorsitzende Richterin Regina Kaufmann-Granda ganz anders: Sie verurteilte den 40-Jährigen wegen 28 Fällen der Untreue sowie wegen Betrugs, Verwahrungsbruch und Urkundenunterdrückung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. Da man nicht habe nachweisen können, dass Thomas F. auch gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen hat, sprach das Gericht ihn von diesem Vorwurf frei.

"Sie haben die Macht ihres Amtes akribisch ausgeübt, waren selbstherrlich bei der Erteilung von Genehmigungen und beim Einzug von Waffen, doch was ihre Pflichten als Beamter angeht, haben sie eklatant versagt", rügt Kaufmann-Granda das Verhalten des Angeklagten. F.'s Erklärung, dass man ihm die Waffen geschenkt habe, nannte die Richterin eine "Zumutung". "Einem Beamten kann man nichts schenken, nicht einmal einen Kugelschreiber, denn sein Treue-Eid verpflichtet ihn dazu, alles abzuliefern", unterstreicht Kaufmann-Granda in der Urteilsbegründung.

"Treue-Eid verletzt"

Statt seinen Verpflichtungen nachzukommen, habe sich Thomas F. in der Waffenkammer des Landratsamts großzügig bedient. Nicht gelten lässt die Vorsitzende, dass der Angeklagte immer wieder betont, er sei von der Führungsetage dazu angehalten worden, die alten Waffen möglichst billig zu entsorgen. "Sie hätten die eingezogenen Stücke an die Verwertungsstelle des Regierungspräsidiums Karlsruhe weiterleiten müssen, die intakte Waffen an Händler abgibt und den Erlös dem Kreis gutschreibt", erläutert die Richterin, was sie vom Kreisamtsinspektor erwartet hätte. Der hatte die Stücke stattdessen zu Billigpreisen an seine Ehefrau verkauft, die in Leimen ein Waffengeschäft betreibt.

"Das Regierungspräsidium nimmt nur Waffen zum Weiterverkauf an, wenn das Landratsamt vorher darauf verzichtet. Das heißt der Kreis bekommt davon keinen Euro. Das weiß jeder, der sich mit der Materie auskennt, nur die Richterin wohl nicht", schimpft F.'s Anwalt Klaus-Peter Mack nach dem Urteil. Nach Meinung des Mannheimer Anwalts hat sein Mandant "rechtsmäßig gehandelt", was man durch die Anhörung des Landrats hätte beweisen können. "Doch mein Antrag wurde abgebügelt", ereifert er sich.

Die Behörden waren dem Angeklagten auf die Spur gekommen, weil er auch Händler versorgte, die mit krummen Geschäften aufgefallen waren. Laut Gericht versuchte Thomas F. seine Spuren zu verwischen, indem er eine seit Jahren geführte Computer-Asservatenliste löschte und eine handschriftliche Kartei einführte. "Glücklicherweise konnte man alle Daten rekonstruieren und Sie der angeklagten Fälle überführen", so Kaufmann-Granda. Thomas F. schüttelt den Kopf und beißt wütend auf seinem Kaugummi.

Mannheimer Morgen

01. August 2008

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