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Waffenrecht verschärft


357.mag

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Am 1. Oktober tritt eine Verschärfung des Waffenrechts in Kraft. Dann sind Schusswaffen, die zu Druckluftgewehren oder Druckluftpistolen umgebaut und damit waffenscheinfrei sind, an den Erwerb einer Waffenbesitzkarte gebunden.

Rhein-Sieg - Die Polizei im Rhein-Sieg-Kreis weist auf eine Verschärfung des Waffenrechts hin, die am 1. Oktober in Kraft tritt: So sind Schusswaffen, die zu Druckluftgewehren oder Druckluftpistolen umgebaut und damit waffenscheinfrei sind, an den Erwerb einer Waffenbesitzkarte gebunden. Diese tragen als Zulassungszeichen ein ?F? in einem Fünfeck.

Diese stellt die Siegburger Kreispolizeibehörde aus. Für Waffenhalter in Königswinter und Bad Honnef ist dagegen das Polizeipräsidium in Bonn-Ramersdorf zuständig. (höh)

http://www.ksta.de

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  • 2 weeks later...

Verschärfung des Waffenrechts greift ab Oktober auch bei umgebauten Waffen

Waffenbesitzer, die legal erlaubnispflichtige Schusswaffen in erlaubnisfreie haben umbauen lassen, bedürfen ab dem 01.10.2008 für diese Waffen einer waffenrechtlichen Erlaubnis. Im Rahmen der Erlaubniserteilung wird ihre Zuverlässigkeit und persönliche Eignung für den Waffenbesitz geprüft. Wird die Erlaubnis nicht beantragt, machen sich die Besitzer dieser Waffen ab dem 01.10.2008 wegen unerlaubten Waffenbesitzes strafbar. Betroffen sind insbesondere Besitzer so genannter LEP-Waffen. Die Bezeichnung LEP steht für Luftenergiepatrone.

LEP-Waffen sind auf Luftdruck umgebaute Originalwaffen (Druckluftgewehre und Druckluftpistolen mit einem "F im Fünfeck" als Zulassungszeichen). Aufgrund der Tatsache, dass diese Waffen relativ leicht wieder in "scharfe" Waffen zurückgebaut werden können, hat der Bundesgesetzgeber sie im Rahmen der Waffenrechtsnovelle einer Erlaubnispflicht unterworfen.

Besitzer derartiger Waffen müssen bis zum 01.10.2008 bei der für ihren Wohnort zuständigen Waffenbehörde (Polizeipräsidium oder Landrätin / Landrat) einen Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte stellen.

Für weitere Fragen zu diesem Thema steht die Fachdienststelle des Polizeipräsidiums Hagen unter der Rufnummer 02331/986-1125 zur Verfügung.

Die Informationen sind zudem auf der Internetseite des Polizeipräsidiums Hagen: www.polizei.nrw.de/hagen. nachzulesen. Dort finden Sie auch das Antragsformular "Antrag auf Erlaubnis nach dem Waffengesetz"

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