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Waffen-Fanatiker als Sicherheitsrisiko


glockfan

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Für Georg F. hatte das Landgericht Meiningen allerlei Sicherheitsvorkehrungen getroffen: Neben der Sitzungspolizei waren auch Beamte vor Ort, die die Besucher der öffentlichen Verhandlung elektronisch filzten. Nur nicht die Hauptperson - F. kam gar nicht.

MEININGEN. Der Berufungsverhandlung waren wüste Drohungen des Angeklagten vorausgegangen. "Ich hole mir meine Waffen wieder. Koste es, was es wolle", soll er lauthals in der erstinstanzlichen Verhandlung ausgerufen haben. Der Verurteilte führte sich derart aggressiv auf, dass die Staatsanwaltschaft dem Berufungsgericht größte Vorsicht nahelegte. Auch als die Polizei im Mai 2007 Waffen und die dazugehörende Munition aus der Wohnung des F. abgeholt hatte, tobte er regelrecht. Eigens deshalb mussten die Beamten eine zweite Einsatz-Staffel hinzuziehen.

All das blieb dem Vorsitzenden Richter des Berufungsverfahrens, Detlev Popp, erspart. Wegen des Nichterscheinens des F. konnte er ein schnelles Ende der Sitzung verkünden: Die von F. angestrengte Berufung werde verworfen. Somit gilt der 54-Jährige wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Das Urteil des Amtsgerichtes Sonneberg vom 1. April 2008 ist rechtskräftig.

Was war vorgefallen?

Seit 1993 ist F. Sportschütze. Auf seine Waffenbesitzkarte waren drei Revolver, eine Sportpistole und eine Büchse angemeldet. Doch im Jahre 2007 ist F. die Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen entzogen worden. F. besaß nämlich neben dem beachtlichen genehmigten Arsenal noch eine weitere Waffe, die er nicht angemeldet hatte. Er habe das Schießeisen geerbt, so F.

Nachdem der Waffenbehörde der Fall bekannt geworden war, zog sie die Waffe ein. Das Strafverfahren folgte auf dem Fuße, der Wafennarr wurde verurteilt. Als Konsequenz aus dieser Vorstrafe - der Verurteilte gilt damit als persönlich unzuverlässig - erging ein formeller Widerruf seiner Waffenbesitzkarte für alle Waffen.

Vielleicht hat F. als über seine Pflichten informierter Sportschütze inzwischen eingesehen, dass er gegen geltendes Recht verstoßen hat. Vielleicht ist er deswegen nicht zu jener Berufungsverhandlung gekommen, die er selbst angestrebt hatte.

http://www.thueringer-allgemeine.de

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Seit 1993 ist F. Sportschütze. .... Doch im Jahre 2007 ist F. die Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen entzogen worden.

Sportschütze und Führen???? Ich glaube, die deutsche Medienlandschaft lernt es nie. Sie gibt ich auch keine Mühe dazu, denn dann kann man weniger verkaufen.

F. besaß nämlich neben dem beachtlichen genehmigten Arsenal noch eine weitere Waffe, die er nicht angemeldet hatte. Er habe das Schießeisen geerbt, so F.

Und ??! Was ist so schlimm daran? Kann der zeitpunkt nachvollzogen werden?

Vielleicht hat F. als über seine Pflichten informierter Sportschütze inzwischen eingesehen, dass er gegen geltendes Recht verstoßen hat. Vielleicht ist er deswegen nicht zu jener Berufungsverhandlung gekommen, die er selbst angestrebt hatte.

http://www.thueringer-allgemeine.de

Hypothesen, keine Fakten. Ein Fall von Hofberichterstattung?

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