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Sammler macht Waffen funktionsfähig


9mm

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In der Werkstatt und auf einem Wiesengrundstück des in Hermsdorf wohnenden Gustav R. (Name geändert) fanden Polizisten am 7. Februar 2007 neben einer vollautomatischen Maschinenpistole MP 40 noch weitere, vom Sammler bearbeitete Schusswaffen; unter anderem eine Winchester, Salutgewehre und Kleinkaliberpistolen; dazu 2500 Schuss Munition Kaliber neun Millimeter und weitere Munition anderer Kaliber.

Nun musste sich der 50-jährige Sammler wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz vor dem Schöffengericht beim Amtsgericht Jena verantworten. Die Staatsanwaltschaft legte dem Angeklagten vorsätzlichen unerlaubten Besitz einer vollautomatischen Schusswaffe sowie tateinheitlich den unerlaubten Besitz von Waffen und Munition zur Last. Der erste Teil der Anklage werde als Verbrechen eingestuft, erläuterte Staatsanwältin Sylvia Reuter, der Strafrahmen betrage dafür ein bis fünf Jahre.

Gustav R. gab sich geständig und versprach reumütig: "Es wird nicht wieder vorkommen." Der ehemalige Hilfsarbeiter und jetzige Erwerbsunfähigkeitsrentner hatte sich nichts dabei gedacht, als er auf einem ehemaligen militärischen Übungsgelände Waffenteile fand. Er war passionierter Bastler, bearbeitete die gesammelten Stücke und machte sie wieder funktionstüchtig. Als Mitglied des Schützenvereins erhielt er eine Waffenbesitzkarte; diese Waffenerlaubnis wurde ihm jedoch im März 1998 wieder entzogen. Damit war ihm der Waffenbesitz untersagt worden. In Deutschland seien vollautomatische Selbstladewaffen, wie zum Beispiel die MP 40, die eine Standardwaffe der Wehrmacht war, überhaupt nicht erlaubnisfähig, erläuterte der Vorsitzende Richter Frank Hovemann.

Das Gericht verhängte gegen den schon mehrfach vorbestraften Angeklagten eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, setzte diese jedoch für drei Jahre zur Bewährung aus, da die letzte Straftat von Gustav R. schon mehr als zehn Jahre zurückliegt. Er bekommt einen Bewährungshelfer zur Seite gestellt und hat als Auflage binnen sechs Monaten 250 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten. Der Angeklagte, sein Verteidiger und die Staatsanwältin akzeptierten die Entscheidung des Gerichts, somit ist das Urteil rechtskräftig.

http://www.otz.de/

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