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Bundesverfassungsgericht Karlsruhe: Autos sind keine Waffen


Geli

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Karlsruhe/Dresden. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat klargestellt, dass ein Auto keine Waffe ist. Die höchsten deutschen Richter mussten sich mit dieser Frage beschäftigen, da einem Autofahrer der Vorwurf gemacht wurde, er habe Widerstand gegen Polizeibeamte geleistet und die unter Einsatz einer Waffe.

Ein Autofahrer sollte in Dresden durch die Polizei kontrolliert werden, was den leicht alkoholisierten Mann nicht recht war. Obwohl sich ein Polizeibeamter mit seinem Oberkörper im Fahrzeug befand, legte der Autofahrer den Rückwärtsgang ein und fuhr mit Vollgas rückwärts. Er wollte den Polizeibeamten auf diese Weise hindern, die Kontrolle durchzuführen. Der Beamte wurde dadurch einige Meter mitgerissen, wurde aber nicht verletzt.

Das Landgericht Dresden sprach gegen den Autofahrer eine Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung aus. Das Gericht sah bei der Tat nicht nur wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt als erwiesen an, sondern sah das Auto als Waffe an und urteilte, dass es sich um einen Widerstand mit einer Waffe handelte.

Nach dem Paragrafen im Strafgesetzbuch (§113) wird der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Allerdings wird die Strafe um nach Absatz Zwei des Paragrafen um einiges höher, sollte die Straftat mit einer Waffe durchgeführt werden. In diesem fall sieht das Gesetz eine Strafandrohung von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vor.

In der Begründung zur Entscheidung hieß es: ?Ein Personenkraftwagen ist vom möglichen Wortsinn des Begriffs der "Waffe" in § 113 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB nicht mehr umfasst, da die bloße Möglichkeit, einen Gegenstand auch in zweckentfremdender Benutzung zur Bekämpfung von Zielen zu verwenden, zur Begründung der "Waffeneigenschaft" nicht ausreicht. ... Ein Kraftfahrzeug kann daher nicht als Waffe angesehen werden, da es weder von der Zweckbestimmung noch von seinem typischen Gebrauch her zur Bekämpfung anderer oder zur Zerstörung von Sachen eingesetzt wird.?

Das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe hat den fall an das Landgericht Dresden zurückverwiesen. Nun kann der Autofahrer eine auf mildere Strafe hoffen.

Der Spruch ?...Für die Karre braucht man einen Waffenschein? ist mit diesem Urteil höchstrichterlich widerlegt. PDT_Armataz_01_18

http://leipzig-seiten.de

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