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"Verbot der ?kurzen Vorderschaftrepetierflinten?


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Stichtag 1. Oktober 2008: Verbot der ?kurzen Vorderschaftrepetierflinten?

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In zwei Wochen tritt es in Kraft, das Verbot des Umgangs mit ?Vorderschaftrepetierflinten, bei denen anstelle des Hinterschaftes ein Kurzwaffengriff vorhanden ist oder die Waffengesamtlänge in der kürzest möglichen Verwendungsform weniger als 95 cm oder die Lauflänge weniger als 45 cm beträgt?, so die Norm im Waffenrechtsänderungsgesetz vom 01. April 2008, Anlage 2 Ziff. 1.2.1.2.

Joachim Streitberger, der Sprecher des FWR, führt dazu aus: "Jeder, der zu diesem Zeitpunkt noch eine derartige Waffe in Besitz hat, begeht ein Verbrechen nach § 51 Waffengesetz, Mindeststrafe 1 Jahr, und muss damit rechnen, dass er für 10 Jahre nach § 5 Abs. 1 Waffengesetz als unzuverlässig angesehen wird. Häufige Nachfragen in der Geschäftsstelle des Forum Waffenrecht zeigen, dass diese Verbotsnorm noch nicht allgemein bekannt ist."

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Bitte die angehängte FWR - Info PDF Datei auch an andere betroffene Waffenbesitzer weiterreichen

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