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Sitzungsverbot für ?Waffen-Menzel?


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Im sächsischen Landtag hat der rechte Abgeordnete Klaus-Jürgen Menzel am Freitag zur Gewalt gegen Andersdenkende aufgerufen.

Der 68-Jährige, der bis Ende 2006 Mitglied der NPD-Fraktion war und deren Abgeordnete heute noch als ?Kameraden? bezeichnet, erklärte am Rednerpult: Gegen ?Zionisten, Freimaurer, Kriegstreiber und andere Psychopathen? würden keine langen Reden mehr helfen, sondern nur noch Handgranaten. Gegen ?Rotfront und Antifa? helfe nur die Panzerfaust. Menzel gab das als die aktuelle Parole des ?nationalen Widerstands? aus. Landtagspräsident Erich Iltgen (CDU) schloss ihn daraufhin ? in Abstimmung mit dem Parlamentspräsidium ? wegen volksverhetzender Äußerungen für insgesamt zehn Sitzungstage aus. Menzel kann damit absehbar erst im Januar 2009 wieder an einer Landtagssitzung teilnehmen.

Odin und Offenbarungseid

Menzel, dessen Auftreten Beobachter häufig als verwirrt und jähzornig beschreiben, fiel bereits mehrfach mit ähnlichen Entgleisungen auf. So hält er Adolf Hitler ?nach wie vor für einen großen Staatsmann, vielleicht den größten, den wir je gehabt haben?. Auffällig sind auch seine häufigen Bezüge auf die nordische Gottheit ?Odin?.

Den Beinamen ?Waffen-Menzel? trägt der inzwischen partei- und fraktionslose Abgeordnete, seit er sich im Dezember 2006 einen Revolver in den Sitzungssaal des Parlaments schmuggeln lassen wollte ? angeblich benötigte er die Waffe damals zum Selbstschutz.

Menzel, der 2004 auf der NPD-Landesliste in den Landtag einzog, ist in seinem Leben häufig in Schwierigkeiten gekommen. So hatte er in den 90er Jahren als Landwirt zu Unrecht EU-Fördergelder kassiert. 2002 leistete er in Weißwasser einen Offenbarungseid und trat im gleichen Jahr wieder in die NPD ein, der er bereits von 1967 bis 1973 angehörte.

Weil er ohne Genehmigungen Jagdreisen vermittelte, verurteilte ihn ein Gericht zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Auch danach wurde er mehrmals verurteilt, darunter wegen Betrugs und uneidlicher Falschaussage. Im März 2008 verhängte das Amtsgericht Dresden gegen den bekennenden Rechtsextremisten eine neunmonatige Haftstrafe wegen unerlaubtem Waffenbesitz. Dieses Urteil musste später jedoch wegen eines Formfehlers wieder aufgehoben werden.

Kontrolle an der Landtags-Tür

Mit seiner jüngsten Landtagsrede drohen Menzel nun erneut staatsanwaltliche Ermittlungen. Zumindest forderte das am Freitag ein Teil der Landtagsfraktionen, die Menzels Gewaltdrohungen übereinstimmend ablehnten.

Für den Rechtspolitiker selbst ändert sich außer dem Teilnahmeverbot für zehn Landtagssitzungen vorerst aber nichts. Wie schon seit 2006 muss Menzel bis heute beim Betreten des Landtages zunächst in einen separaten Raum treten ? zur Kontrolle auf mitgeführte Waffen.

http://www.sz-online.de/

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