Geli Posted October 18, 2008 at 08:15 PM Share Posted October 18, 2008 at 08:15 PM Jagdrecht: Vermutete Notwehr ist kein Grund für eine geladene Waffe Ein Jäger darf außerhalb der eigentlichen Jagdausübung eine Waffe nur dann führen, wenn sie nicht schussbereit ist. Schussbereit ist eine Waffe auch dann, wenn sie "teilgeladen" ist (wobei sich nur Patronen im Magazin befinden). In einem Fall vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg wurde einem Jäger der Jagdschein entzogen, weil er mit einer derart geladenen Waffe - auf der Rückbank seines Autos gelagert - von einer Polizeistreife "aufgegriffen" wurde. Er kann nicht argumentieren, er habe die Waffe für den Fall einer Notwehr geladen mitgeführt. Ihm fehle die erforderliche Zuverlässigkeit für den Umfang mit Munition und Waffen, so das Gericht. (AZ: 14 L 590/07) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Swordsman Posted October 19, 2008 at 12:54 PM Share Posted October 19, 2008 at 12:54 PM Wieder ein Fall von Überstudium. Manche Juristen sollten mal mit der Polizei Nachtschichten in Problembezirken fahren, um erst mal wieder einen Blick fürs wesentliche zu bekommen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
R1806 Posted October 30, 2008 at 09:47 AM Share Posted October 30, 2008 at 09:47 AM Guten Morgen, na, vielleicht sollte man die Entscheidung und den zugrundeliegenden Sachverhalt mal ganz zugänglich machen: Es war ne Langwaffe mit Suchscheinwerfer und die Umstände waren dann auch - lasst es mich so sagen - außergewöhnlich. Ich denke lediglich eine teilgeladene Waffe auf dem Rücksitz hätte wohl noch nicht zum Entzug des Jagdscheins geführt..... Ist aber meine Meinung. http://www.vg-arnsberg.nrw.de/presse/pressem/2007/p070904.htm Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Straightshooter Posted October 30, 2008 at 10:50 AM Share Posted October 30, 2008 at 10:50 AM Das anbringen von Lampen an Waffen um Wild zu erlegen ist natürlich nicht waidgerecht, es ist aber auch nach Bundesjagdgesetz verboten. § 19 Sachliche Verbote. Der liebe Waidgenosse hatte wohl nicht genug Sitzfleisch um ordungsgemäß zu jagen. :g3: Link to comment Share on other sites More sharing options...
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