pinocchio2505 Posted November 25, 2008 at 11:11 AM Share Posted November 25, 2008 at 11:11 AM Braunschweig (AP) Auch Inhaber eines Waffenscheins dürfen keinen Revolver mit ins Bett nehmen. Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat einem 56-Jährigen aus dem Harz den Waffenschein entzogen, weil er aus Angst vor Einbrechern mit geladenem Revolver unter dem Kopfkissen zu schlafen pflegte. Der 56-Jährige sei mit der Waffe nicht sachgerecht umgegangen und habe sie nicht sorgfältig verwahrt, urteilten die Verwaltungsrichter in einer Montag in Braunschweig veröffentlichten Entscheidung. Die scharfe Waffe im Bett wurde nach Angaben des Gerichts zufällig von der Polizei bei einer Durchsuchung entdeckt, der eine Drohung des Mannes gegen den Bau einer Hochspannungsleitung vorangegangen war. Der Waffenbesitzer erklärte den Ordnungshütern, er bewahre den geladenen Revolver zur Selbstverteidigung unter seinem Kopfkissen auf. In der Vergangenheit seien öfter fremde Personen auf dem Grundstück seines Reihenhauses herumgeschlichen. Nach der Durchsuchung ordnete der Landkreis Goslar den Einzug aller Waffenscheine an, die der 56-Jährige für den Revolver und mehrere Gewehre schon seit Jahrzehnten besaß. Die Klage des Waffenbesitzers gegen den Einzug vor dem Verwaltungsgericht blieb nun ohne Erfolg. Der Mann könne im Schlaf den Zugriff anderer Personen auf den geladen Revolver nicht sicher verhindern, urteilten die Verwaltungsrichter. Insbesondere für seine Ehefrau sei die Waffe nachts zugänglich gewesen. Außerdem sei zu befürchten, dass der 56-Jährige die Waffe missbräuchlich verwenden könne, erklärten die Richter weiter. Durch unbekannte Personen auf dem eigenem Grundstück werde noch keine Notwehrsituation geschaffen, in der allein die Waffe eingesetzt werden dürfe. Jeder Waffenbesitzer sei verpflichtet zunächst alle anderen Abwehrmaßnahmen auszuschöpfen, bevor er seine Waffe bereithalte. Demnach hätte sich der Waffenbesitzer zunächst an die Polizei wenden und um verstärkte Kontrollen seines Grundstücks bitten müssen. Also eure Meinung würde mich schon sehr interessieren, zumal es einige Widersprüche gibt z.B. Besitzdiener usw. Auch glaube ich es handelt sich um WBK und nicht um einen Waffenschein. Der Hintergrund zum Durchsuchungsbeschluss muss gesonderte Beachtung finden. Es drängt sich daher die Frage auf: Warum eine Waffe überhaupt anmelden, wenn der legale Waffenbesitzer weniger rechte als der bewaffnete Ganove besitzt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
357.mag Posted November 25, 2008 at 02:44 PM Share Posted November 25, 2008 at 02:44 PM Warum eine Waffe überhaupt anmelden, wenn der legale Waffenbesitzer weniger rechte als der bewaffnete Ganove besitzt. Naja das fragen wir uns schon seit Jahren Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glockinstructor Posted November 25, 2008 at 08:02 PM Share Posted November 25, 2008 at 08:02 PM Also solchen Typen gehört wirklich die Kanone weggenommen. Es gibt genügend andere möglichkeiten als Schusswaffen um sein heim zu schützen als eine Wumme unterm Kopfkissen aufzubewahren. Link to comment Share on other sites More sharing options...
KESSELRING Posted November 26, 2008 at 05:15 PM Share Posted November 26, 2008 at 05:15 PM Also eure Meinung würde mich schon sehr interessieren, zumal es einige Widersprüche gibt z.B. Besitzdiener usw. Auch glaube ich es handelt sich um WBK und nicht um einen Waffenschein. Der Hintergrund zum Durchsuchungsbeschluss muss gesonderte Beachtung finden. "Nach der Durchsuchung ordnete der Landkreis Goslar den Einzug aller Waffenscheine an, die der 56-Jährige für den Revolver und mehrere Gewehre schon seit Jahrzehnten besaß." Aller Waffenscheine? Für Gewehre? Natürlich handelt es sich hier um WBK´s! Wie so oft ein Bericht von Journalisten die von Tuten und Blasen keinen Schimmer haben. Es drängt sich daher die Frage auf: Warum eine Waffe überhaupt anmelden, wenn der legale Waffenbesitzer weniger rechte als der bewaffnete Ganove besitzt. Damit du dich mit deiner Frage von dem schlampig recherchierten Bericht unterscheidest, würde ich doch gerne mal von dir wissen welche "Rechte" den der bewaffnete Ganove mehr besitzt?? Link to comment Share on other sites More sharing options...
pinocchio2505 Posted November 27, 2008 at 09:20 AM Author Share Posted November 27, 2008 at 09:20 AM Bei der ständigen Rechtssprechung ist immer wieder festzustellen. Das bei Tätern mit der Waffe und Waffengebrauch in Tatmehrheit, dass Führen und die Beschaffung der Waffe im Strafzusammenzug einfach weg fällt. Dabei hat der Ganove natürlich nicht mehr Rechte, aber er wird von der Rechtssprechung her begünstigt. Auch ist nicht zu übersehen, dass die Rechtssprechung in Deutschland von führenden Rechtsgelehrten gerügt wird. Weitere Ausführungen zu dieser Thematik würde aber den Diskussionsrahmen sprengen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
pinocchio2505 Posted November 27, 2008 at 09:57 AM Author Share Posted November 27, 2008 at 09:57 AM Also solchen Typen gehört wirklich die Kanone weggenommen. Es gibt genügend andere möglichkeiten als Schusswaffen um sein heim zu schützen als eine Wumme unterm Kopfkissen aufzubewahren. Link to comment Share on other sites More sharing options...
pinocchio2505 Posted November 27, 2008 at 10:05 AM Author Share Posted November 27, 2008 at 10:05 AM In diesem speziellen Fall mag das durchaus zutreffen. Aber eine Waffe dient auch zur personal defens, welches von 3. und von Laien nur sehr schwer zu beurteilen ist. Link to comment Share on other sites More sharing options...
KESSELRING Posted November 27, 2008 at 01:14 PM Share Posted November 27, 2008 at 01:14 PM Bei der ständigen Rechtssprechung ist immer wieder festzustellen. Das bei Tätern mit der Waffe und Waffengebrauch in Tatmehrheit, dass Führen und die Beschaffung der Waffe im Strafzusammenzug einfach weg fällt. Ist das immer wieder festzustellen? Frage wann, wo? Konkrete Beispiele! Zu deiner Tatmehrheit..... Mir ist schon klar worauf du hinaus willst, nur sind juristische Feinheiten wie die Beurteilung von Konkurrenzen bei Straftaten keine Bevorzugung, sondern schlicht Bestandteil unserer Rechtsprechung. Und das ist meiner Meinung nach, bei sachgemäßer Anwendung, gut so. "Zweck der Konkurrenzenregelungen, die sich in den §§ 52−55 des deutschen StGB finden, ist es, beim Zusammentreffen mehrerer Gesetzesverletzungen eine der jeweiligen Schuld angemessene Strafe zu bilden und nicht lediglich die Strafen der einzelnen Tatbestände zu addieren." Auch unterschlägst du, dass z.B. bei einem bewaffneten Einbrecher (ohne Konkurrenzen) immer noch die Qualifizierung "mit Waffe" gilt, Mindeststrafre 6 Monate bis 10 Jahre. Dabei hat der Ganove natürlich nicht mehr Rechte, aber er wird von der Rechtssprechung her begünstigt. Rechtsprechung hat nicht immer was mit dem subjektiven Gerechtigkeitsgefühl zu tun. Begünstigungen gibt es nicht. Die "Begünstigungen" die du meinst würden dem ordentlichen Bürger bei der Strafbegehung genauso zu teil. Auch ist nicht zu übersehen, dass die Rechtssprechung in Deutschland von führenden Rechtsgelehrten gerügt wird. Sicher wird sie das. Und das vollkommen zu Recht! Wie wenig die Gerichte von den möglichen Strafmaß Gebrauch machen ist schlicht zum verzweifeln. Die Bewährung der Bewährung der Bewährung. Um heutzutage wirklich in den Bau zu gehen muss mann schon wirklich Unmengen an krimineller Energie und Beharlichkeit an den Tag legen. Dies gilt aber für alle. Auch für den der ggf. in Notwehr von seiner unsachgemäß gelagerten Waffe Gebrauch gemacht hat. Nur tut diesem das Luschi Urteil sicherlich mehr weh als dem Ganoven. Wer noch einen Job o.ä. zu verlieren hat, empfindet 6 Monate auf Bewährung sicherlich als härter. Alles Subjektiv. Weitere Ausführungen zu dieser Thematik würde aber den Diskussionsrahmen sprengen. Würden sie? Warum? Ist hier nicht genug Platz? Ich denke schon. Gute, sachliche Diskussionen sind immer herzlich willkommen !!! Link to comment Share on other sites More sharing options...
freezer12345 Posted November 27, 2008 at 09:28 PM Share Posted November 27, 2008 at 09:28 PM Naja, vielleicht findet er es ja geil, Beischlaf mit seiner Knarre auszuüben... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted November 29, 2008 at 05:57 AM Share Posted November 29, 2008 at 05:57 AM Nach meiner Bewertung leitet dieser Typ ganz einfach an Verfolgungswahn. Mich würde interessieren, wie er nun gedenkt, sein Leben und sein Eigentum zu schützen... Link to comment Share on other sites More sharing options...
.50 AE Posted December 2, 2008 at 11:13 AM Share Posted December 2, 2008 at 11:13 AM Wer sowas unbedingt machen will , nehme einen B-Würfel als Nachtisch für den Püster und eine abschließbare Geldkasette für die Murmeln und fertig ist der Lack Link to comment Share on other sites More sharing options...
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