Jump to content

Anzeige Ordnungswidrigkeit begangen


freestyle-flo

Recommended Posts

Hallo Waffenfreunde ich bin ein Vollidiot ! Ich brauche dringend hilfe

Wurde am 1.6.08 mit einer Softair Pistole (billig ding vom Trödel) erwischt. Ich hab zuvor einen schuss abgefeuert der unglücklicherweise eine Frau traf die in eine Polizeikontrolle geriet, diese hat natürlich mein Malör gemeldet wo mich kurz darauf ein Polizist auf Waffen durchsuchte und meine Softair fand.

Die Knarre wurd mir abgenommen habe mich nicht gewehr oder ähnliches war sehr kooperativ und habe reue gezeigt!

Dannach bin ich davon ausgegangen das ich nie wieder etwas von der Polizei höre. Habe die waffe nicht abgeholt !

Nun sehe ich heute in meinen Briefkasten und finde dieses Formular.

ich tipps mal ab

Durchführung des Waffenrechts

Anhörung nach § 55 Abs.1 ordnungswidrigkeit begangen:

bei einer personenkontrolle Softair Pistole und 2 pakete munition gefunden

Softair waffen sind zum spiel bestimmt und vom Waffengesetz ausgenommen.

jedoch wenn diese den Anschein einer echten waffe erwecken gibt es ein Führverbot ausserhalb der eingenen 4 Wände

Verstoß kann mit Geldbuse geahndet werden.

Gemäß § 54 WaffG können zudem Gegenstände auf die sich die Ordnungswidrigkeit bezieht eingezogen werden.

Beweismittel

Anzeige vom 02.06.2008 Aussage der Polizeivollzugsbeamten

es wird gegen sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Um ihnen zeit zuer spären schriftliche äusserung bis zum 12.12.08

ohne Rückmeldung wird automatisch vom Äusserungsrecht kein gebraucht gemacht.

So jetz hab ich keine ahnung was ich schreiben soll.

Die waffe ist schwarz sieht ähnlich aus wie eine Walter P99 nur etwas kleiner. ist komplett aus Plastik, feder wurde nicht nachgespannt hat kaum wumms kommt nichtmal durch ne CD hülle durch. Die pistole ist noch im Besitz der Polizei.

achja standart softair kugeln glaub 3mm durchmesser wenn ich mich nicht irre.

ich will auf keinen Fall weiter probleme haben.

Bei dem Polizeibeamten der mir die waffe abnahm sagte ich aus das die Kugel ausversehn abgeprallt wäre und unglückerweise die Frau getroffen hätte und das es ein absolutes versehen war.

ich hoffe ihr habt konstruktive tipp. wäre euch sehr dankbar.

Link to comment
Share on other sites

Na das mit an die Wand stellen befürcht ich eher in dem Punkt das ich zahlen muss. Und aufn gerichtstermin oder sonst einem scheiss lass ich mich schonmal gar nicht ein.

Gibt es den irgendetwas Positives was ich schreiben könnte? Evtl die waffe hat 0,5 Joule und ist keines wegs gefährlich, oder ich habe aus meinen Fehlern gelernt drumm habe ich die Waffe bislang nicht aus dem Präsidium abgeholt da ich eingesehen habe das dies Kinderspielzeug ist und ich mich damit nicht abgebe. Sie dürfen die Waffe gern behalten zerstören etc als anschauobjekt verwenden.

was würdet ihr schreiben damit ihr auf jeden fall von weiteren Problemen weit entfernt bleibt.

hat evtl jemand eine derartige situation erlebt und is ohne Probleme rausgekommen, wann ja was hast du er sie geschrieben.

Link to comment
Share on other sites

Hallo,

dies dürfte Dich vielleicht interessieren:

http://www.softairwelt.de/manual/waffg2008-vdb.pdf

An Deiner Stelle würde ich mir ernsthaft überlegen, Rat bei einem Rechtsanwalt einzuholen und keineswegs selber irgendetwas zu schreiben.

Ein Verstoß gegen das Waffengesetz macht sich in keinem Führungszeugnis gut.

Was Du selbst machen kannst: Entschuldige Dich zumindest mal bei der Frau. Das macht sich auch bei einer eventuellen Verhandlung gut, bei der sie wohl sicher als Zeugin auftreten wird.

Gruß,

Sheriff

Link to comment
Share on other sites

Hey sherrif danke für deine antwort.

ich glaube nicht das sie Anzeige gemacht hat.

Im Schreiben steht unter Beweis jediglich Aussage der Beamten. No More

Das mit dem Rechtsanwalt halte ich für eine gute idee ich habe eh grad mehr oder weniger mit einem zu Tun werde ihn deshalb am 5ten dazu fragen.

Weisst du ob soetwas im Führungszeugnis verfällt? Habe evtl vor zum Bund zu gehen da wär ich mit dem Scheiss inner Akte schon weg vom Tisch seh ich richtig oder ?

Wäre echt Gut wenn du mir mal einen Ansatz schreiben könntest wie und was ich den schreiben soll

Also erstmal Wird es zugegeben A) Ja B) Nein

ich würd JA sagen weil ich das schon bei den Beamten so erzählt habe

dann gesonderte aussage auf neuem Blatt dazu hätt ich gern eine kleine Einleitung damit ich nicht vor meinem Anwalt sitz und der alles machen muss.....

gruß Flo

danke für die Nette unterstützung

Link to comment
Share on other sites

An Deiner Stelle würde ich mir ernsthaft überlegen, Rat bei einem Rechtsanwalt einzuholen und keineswegs selber irgendetwas zu schreiben.

Was soll er auch schreiben? Er hat die "Waffe" geführt und fertig. Da kann er schreiben was er will. Fakt. Dementsprechend hat er eine OWI-Anzeige bekommen die nun läuft und auch geahndet wird.

Einzig die Höhe des Bußgeldes könnte möglicher Weise später mit rechtlichen Schritten angefochten werden.

Ein Verstoß gegen das Waffengesetz macht sich in keinem Führungszeugnis gut.

Was er gemacht hat ist eine Ordnungswidrigkeit! Keine Straftat. Also auch nichts mit Führungszeugnis

Link to comment
Share on other sites

@ KESSELRING

Danke für die Antwort du weisst echt wie man einem die Angst nimmt.

okay werd das dann auch genau so schreiben mit einer Entschuldigung verknüpfen und darauf hinweisen das die die Softair gerne behalten können da ich sie eh nicht mehr benötige weil ich vernüpftig geworden bin noch eine anmerkung zu meiner Aussage `?

Link to comment
Share on other sites

sie eh nicht mehr benötige weil ich vernüpftig geworden

Naja die Einsicht kommt ein wenig zu spät PDT_Armataz_01_18

Aber wie Kesselring schon sagte, wegen eines Eintrag in das Führungszeugnis musst dir keine Gedanken machen, da wie schon geschrieben wurde es eine Ordnungswidrigkeit ist.

Und wenn es auch keine Pflicht ist sich bei der Dame zu Entschuldigen, der Anstand sollte eigentlich Siegen. PDT_Armataz_01_18

Link to comment
Share on other sites

das war ja auch wirklich ein versehen sie getroffen zu haben der wind kam echt ungüstig im ziel war sie aber trotzdem,

zum glück hab ich mich damit dem abpraller vom baum so ein wenig rausgeredet die hats ja auch nicht auf die fresse gelegt oder schaden davon getragen.

meint ihr die frau hat mich angezeigt? hab ja in etwas das selbe wie ich vorliegen das steht nur etwas von Aussage der Beamten deshalb gehe ich von Ordnungswidrigkeit im bezug auf das Waffenrecht aus nicht um personenschaden. die berufen sie also echt nur darauf das die knarre Schwarz statt rot ist weil sie einer echten waffe ähnlich sieht. Die haben ja sons nix zu tun ich würd mich nicht von einem Kleinen Jungen mit ner Softair ausrauben lassen aber naja die ausrede zieht ja nicht.

gruß Flo

Danke euch

Link to comment
Share on other sites

Ja soetwas sagte auch der Beamte

Weil die wohl nichts gefunden haben wollen die mir umbedingt etwas anhängen weil ja die Waffe einer echten so ähnlich sei.

Werde in meinem Schreiben festhalten das ich die Pistole im Rucksack transportiert habe. Und in keiner Weise vor hatte damit Leute zu beschiessen oder gar etwas anzustellen habe sie lediglich von einem Freund abgeholt und zwischenzeitlich wurde ich Kontrolliert weil ich aus unreife und Blödheit rumgeballert habe. Während der Kontrolle habe ich ohne zu zögern zu gegeben was ich tat und die Waffe auch freiwillig in die Hände des Polizisten gegeben.

So werde ich meine Aussage verfassen. Klingt eigentlich recht gelungen und glaubwürdig seht ihr das anders ?

Link to comment
Share on other sites

Schluß ist da noch lange nich...

GEFÜHRT bedeutet: schußbereit (geladenes Magazin eingeführt) und zugriffsbereit (mit 3 Handgriffen in Anschlag zu bringen, so die Rechtsprechung). Man kann ersteres auch weglassen, manche Richter sehen die "Drohwirkung" als gegeben an, wenn kein Magazin drin ist (frag mich da mal nach der RG??!).

Ansonsten: reden ist silber...nur per pn!

Link to comment
Share on other sites

das ist die andere seite der münze war mir echt nicht bewusst. die haben genau anfang 1.03.08 das gesetz erlassen bzw so abgeändert das ich jetz den ärger hab ;) früher wurd die nur abgenommen naja das waren noch zeiten ^^

würd ich gern inner schweiz wohnen für dieses jahr.

na kann man alles drehen und wenden ich war blöde und das ist passiert.

Frag mich nur was die Situation hat so eskalieren lassen das auf Softairs ein Waffenrecht für Echt Ähnelnden Waffen erlassen wurde. Erfurt glaub ich weniger! Aber anscheinend sind ein paar kids mit den Softairs auf Beutezug gegangen.

Erst gestern bei der Versicherung war eine alte Dame vor mir (Omi) die auf einem Friedhof ausgeraubt wurde..... schmuck im wert von fast 4000? weg Da fragt man sich doch echt was hier abgeht.

Link to comment
Share on other sites

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)