freestyle-flo Posted November 30, 2008 at 04:38 PM Share Posted November 30, 2008 at 04:38 PM Hallo Waffenfreunde ich bin ein Vollidiot ! Ich brauche dringend hilfe Wurde am 1.6.08 mit einer Softair Pistole (billig ding vom Trödel) erwischt. Ich hab zuvor einen schuss abgefeuert der unglücklicherweise eine Frau traf die in eine Polizeikontrolle geriet, diese hat natürlich mein Malör gemeldet wo mich kurz darauf ein Polizist auf Waffen durchsuchte und meine Softair fand. Die Knarre wurd mir abgenommen habe mich nicht gewehr oder ähnliches war sehr kooperativ und habe reue gezeigt! Dannach bin ich davon ausgegangen das ich nie wieder etwas von der Polizei höre. Habe die waffe nicht abgeholt ! Nun sehe ich heute in meinen Briefkasten und finde dieses Formular. ich tipps mal ab Durchführung des Waffenrechts Anhörung nach § 55 Abs.1 ordnungswidrigkeit begangen: bei einer personenkontrolle Softair Pistole und 2 pakete munition gefunden Softair waffen sind zum spiel bestimmt und vom Waffengesetz ausgenommen. jedoch wenn diese den Anschein einer echten waffe erwecken gibt es ein Führverbot ausserhalb der eingenen 4 Wände Verstoß kann mit Geldbuse geahndet werden. Gemäß § 54 WaffG können zudem Gegenstände auf die sich die Ordnungswidrigkeit bezieht eingezogen werden. Beweismittel Anzeige vom 02.06.2008 Aussage der Polizeivollzugsbeamten es wird gegen sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Um ihnen zeit zuer spären schriftliche äusserung bis zum 12.12.08 ohne Rückmeldung wird automatisch vom Äusserungsrecht kein gebraucht gemacht. So jetz hab ich keine ahnung was ich schreiben soll. Die waffe ist schwarz sieht ähnlich aus wie eine Walter P99 nur etwas kleiner. ist komplett aus Plastik, feder wurde nicht nachgespannt hat kaum wumms kommt nichtmal durch ne CD hülle durch. Die pistole ist noch im Besitz der Polizei. achja standart softair kugeln glaub 3mm durchmesser wenn ich mich nicht irre. ich will auf keinen Fall weiter probleme haben. Bei dem Polizeibeamten der mir die waffe abnahm sagte ich aus das die Kugel ausversehn abgeprallt wäre und unglückerweise die Frau getroffen hätte und das es ein absolutes versehen war. ich hoffe ihr habt konstruktive tipp. wäre euch sehr dankbar. Link to comment Share on other sites More sharing options...
joker_ch Posted November 30, 2008 at 04:58 PM Share Posted November 30, 2008 at 04:58 PM Steh zu deinem Unsinn. An die Wand stellen werden die dich eh nicht. Joker Link to comment Share on other sites More sharing options...
freestyle-flo Posted November 30, 2008 at 05:05 PM Author Share Posted November 30, 2008 at 05:05 PM Na das mit an die Wand stellen befürcht ich eher in dem Punkt das ich zahlen muss. Und aufn gerichtstermin oder sonst einem scheiss lass ich mich schonmal gar nicht ein. Gibt es den irgendetwas Positives was ich schreiben könnte? Evtl die waffe hat 0,5 Joule und ist keines wegs gefährlich, oder ich habe aus meinen Fehlern gelernt drumm habe ich die Waffe bislang nicht aus dem Präsidium abgeholt da ich eingesehen habe das dies Kinderspielzeug ist und ich mich damit nicht abgebe. Sie dürfen die Waffe gern behalten zerstören etc als anschauobjekt verwenden. was würdet ihr schreiben damit ihr auf jeden fall von weiteren Problemen weit entfernt bleibt. hat evtl jemand eine derartige situation erlebt und is ohne Probleme rausgekommen, wann ja was hast du er sie geschrieben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted November 30, 2008 at 06:51 PM Share Posted November 30, 2008 at 06:51 PM Hallo, dies dürfte Dich vielleicht interessieren: http://www.softairwelt.de/manual/waffg2008-vdb.pdf An Deiner Stelle würde ich mir ernsthaft überlegen, Rat bei einem Rechtsanwalt einzuholen und keineswegs selber irgendetwas zu schreiben. Ein Verstoß gegen das Waffengesetz macht sich in keinem Führungszeugnis gut. Was Du selbst machen kannst: Entschuldige Dich zumindest mal bei der Frau. Das macht sich auch bei einer eventuellen Verhandlung gut, bei der sie wohl sicher als Zeugin auftreten wird. Gruß, Sheriff Link to comment Share on other sites More sharing options...
freestyle-flo Posted November 30, 2008 at 07:18 PM Author Share Posted November 30, 2008 at 07:18 PM Hey sherrif danke für deine antwort. ich glaube nicht das sie Anzeige gemacht hat. Im Schreiben steht unter Beweis jediglich Aussage der Beamten. No More Das mit dem Rechtsanwalt halte ich für eine gute idee ich habe eh grad mehr oder weniger mit einem zu Tun werde ihn deshalb am 5ten dazu fragen. Weisst du ob soetwas im Führungszeugnis verfällt? Habe evtl vor zum Bund zu gehen da wär ich mit dem Scheiss inner Akte schon weg vom Tisch seh ich richtig oder ? Wäre echt Gut wenn du mir mal einen Ansatz schreiben könntest wie und was ich den schreiben soll Also erstmal Wird es zugegeben A) Ja Nein ich würd JA sagen weil ich das schon bei den Beamten so erzählt habe dann gesonderte aussage auf neuem Blatt dazu hätt ich gern eine kleine Einleitung damit ich nicht vor meinem Anwalt sitz und der alles machen muss..... gruß Flo danke für die Nette unterstützung Link to comment Share on other sites More sharing options...
KESSELRING Posted November 30, 2008 at 08:42 PM Share Posted November 30, 2008 at 08:42 PM An Deiner Stelle würde ich mir ernsthaft überlegen, Rat bei einem Rechtsanwalt einzuholen und keineswegs selber irgendetwas zu schreiben. Was soll er auch schreiben? Er hat die "Waffe" geführt und fertig. Da kann er schreiben was er will. Fakt. Dementsprechend hat er eine OWI-Anzeige bekommen die nun läuft und auch geahndet wird. Einzig die Höhe des Bußgeldes könnte möglicher Weise später mit rechtlichen Schritten angefochten werden. Ein Verstoß gegen das Waffengesetz macht sich in keinem Führungszeugnis gut. Was er gemacht hat ist eine Ordnungswidrigkeit! Keine Straftat. Also auch nichts mit Führungszeugnis Link to comment Share on other sites More sharing options...
freestyle-flo Posted November 30, 2008 at 09:12 PM Author Share Posted November 30, 2008 at 09:12 PM @ KESSELRING Danke für die Antwort du weisst echt wie man einem die Angst nimmt. okay werd das dann auch genau so schreiben mit einer Entschuldigung verknüpfen und darauf hinweisen das die die Softair gerne behalten können da ich sie eh nicht mehr benötige weil ich vernüpftig geworden bin noch eine anmerkung zu meiner Aussage `? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Geli Posted December 1, 2008 at 11:51 AM Share Posted December 1, 2008 at 11:51 AM sie eh nicht mehr benötige weil ich vernüpftig geworden Naja die Einsicht kommt ein wenig zu spät Aber wie Kesselring schon sagte, wegen eines Eintrag in das Führungszeugnis musst dir keine Gedanken machen, da wie schon geschrieben wurde es eine Ordnungswidrigkeit ist. Und wenn es auch keine Pflicht ist sich bei der Dame zu Entschuldigen, der Anstand sollte eigentlich Siegen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
freestyle-flo Posted December 1, 2008 at 01:39 PM Author Share Posted December 1, 2008 at 01:39 PM das war ja auch wirklich ein versehen sie getroffen zu haben der wind kam echt ungüstig im ziel war sie aber trotzdem, zum glück hab ich mich damit dem abpraller vom baum so ein wenig rausgeredet die hats ja auch nicht auf die fresse gelegt oder schaden davon getragen. meint ihr die frau hat mich angezeigt? hab ja in etwas das selbe wie ich vorliegen das steht nur etwas von Aussage der Beamten deshalb gehe ich von Ordnungswidrigkeit im bezug auf das Waffenrecht aus nicht um personenschaden. die berufen sie also echt nur darauf das die knarre Schwarz statt rot ist weil sie einer echten waffe ähnlich sieht. Die haben ja sons nix zu tun ich würd mich nicht von einem Kleinen Jungen mit ner Softair ausrauben lassen aber naja die ausrede zieht ja nicht. gruß Flo Danke euch Link to comment Share on other sites More sharing options...
Swordsman Posted December 1, 2008 at 03:01 PM Share Posted December 1, 2008 at 03:01 PM Wenn Die das Ding sichergestellt haben, sollte erst mal eine KTU bzgl. der Feststellung der Geschoßenergie erfolgen. Danach ist zur Anhörung immer noch Zeit. Link to comment Share on other sites More sharing options...
freestyle-flo Posted December 1, 2008 at 03:35 PM Author Share Posted December 1, 2008 at 03:35 PM Ja soetwas sagte auch der Beamte Weil die wohl nichts gefunden haben wollen die mir umbedingt etwas anhängen weil ja die Waffe einer echten so ähnlich sei. Werde in meinem Schreiben festhalten das ich die Pistole im Rucksack transportiert habe. Und in keiner Weise vor hatte damit Leute zu beschiessen oder gar etwas anzustellen habe sie lediglich von einem Freund abgeholt und zwischenzeitlich wurde ich Kontrolliert weil ich aus unreife und Blödheit rumgeballert habe. Während der Kontrolle habe ich ohne zu zögern zu gegeben was ich tat und die Waffe auch freiwillig in die Hände des Polizisten gegeben. So werde ich meine Aussage verfassen. Klingt eigentlich recht gelungen und glaubwürdig seht ihr das anders ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
KESSELRING Posted December 1, 2008 at 07:34 PM Share Posted December 1, 2008 at 07:34 PM Ja soetwas sagte auch der Beamte Weil die wohl nichts gefunden haben wollen die mir umbedingt etwas anhängen weil ja die Waffe einer echten so ähnlich sei. Wieso "anhängen"? Du hast sie geführt, dass ist nach §53 Abs 1 mitlerweile verboten, und genau das werfen sie dir vor. Link to comment Share on other sites More sharing options...
freestyle-flo Posted December 1, 2008 at 08:39 PM Author Share Posted December 1, 2008 at 08:39 PM Ja habs begriffen thread kann geclosed werden ist nur echt schlimm das die kein Plastik von Metall unterscheiden naja gruß flo schönen abend wünsch ich noch und nochmals danke Link to comment Share on other sites More sharing options...
Swordsman Posted December 2, 2008 at 07:26 AM Share Posted December 2, 2008 at 07:26 AM Schluß ist da noch lange nich... GEFÜHRT bedeutet: schußbereit (geladenes Magazin eingeführt) und zugriffsbereit (mit 3 Handgriffen in Anschlag zu bringen, so die Rechtsprechung). Man kann ersteres auch weglassen, manche Richter sehen die "Drohwirkung" als gegeben an, wenn kein Magazin drin ist (frag mich da mal nach der RG??!). Ansonsten: reden ist silber...nur per pn! Link to comment Share on other sites More sharing options...
imi-uzi Posted December 2, 2008 at 09:02 AM Share Posted December 2, 2008 at 09:02 AM ist nur echt schlimm das die kein Plastik von Metall unterscheiden naja falsch es ist "schlimm" dass dir die rechtslage nicht bewusst war... auch wenn du meinst, es sei ein spielzeug, so gelten bei euch auch dann noch gesetze, wenn man solche mitführt, so wie ich das verstanden habe. Link to comment Share on other sites More sharing options...
freestyle-flo Posted December 2, 2008 at 09:38 AM Author Share Posted December 2, 2008 at 09:38 AM das ist die andere seite der münze war mir echt nicht bewusst. die haben genau anfang 1.03.08 das gesetz erlassen bzw so abgeändert das ich jetz den ärger hab früher wurd die nur abgenommen naja das waren noch zeiten ^^ würd ich gern inner schweiz wohnen für dieses jahr. na kann man alles drehen und wenden ich war blöde und das ist passiert. Frag mich nur was die Situation hat so eskalieren lassen das auf Softairs ein Waffenrecht für Echt Ähnelnden Waffen erlassen wurde. Erfurt glaub ich weniger! Aber anscheinend sind ein paar kids mit den Softairs auf Beutezug gegangen. Erst gestern bei der Versicherung war eine alte Dame vor mir (Omi) die auf einem Friedhof ausgeraubt wurde..... schmuck im wert von fast 4000? weg Da fragt man sich doch echt was hier abgeht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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