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Deutscher Schützenbund erzielt Sondervereinbarung mit GEMA


357.mag

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02.12.2008 - Der Deutsche Schützenbund hat für seine angeschlossenen Vereine eine Erleichterung bei der Nutzung von Musiktiteln erreicht. In einer Vereinbarung mit der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte ? kurz GEMA genannt ? konnte unter Mitwirkung des Rheinischen Schützenbundes und des Deutschen Olympischen Sportbundes der kostenlose Nutzungsbereich für Musik im Bereich Brauchtum und Tradition erweitert werden.

Seit Jahren klagten Vereine über Schwierigkeiten mit der Verwertungsgesellschaft GEMA und hohe Kosten bei Veranstaltungen wie zum Beispiel bei traditionellen Schützenfesten, wo Musikaufführungen fester Bestandteil des Programms sind.

Nach wie vor anmeldepflichtig sind natürlich kommerzielle Bereiche wie zum Beispiel Schützenbälle oder ähnliche Musik- und Tanzunterhaltungen.

Weitere Gespräche zwischen dem Deutschen Schützenbund und der GEMA sind bereits erfolgt, um zusätzliche Vergünstigungen für Schützenvereine zu erzielen.

Die genauen Inhalte der Vereinbarung zwischen DSB und GEMA finden Sie hier.

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