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Das Waffenrecht wird für Schengen angepasst


gunfan

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Am 12. Dezember werden die Landesgrenzen innerhalb des Schengen/Dublin-Raumes geöffnet. Dann tritt auch in Schwyz eine Änderung der eidgenössischen Waffengesetzgebung in Kraft.

Das Schengener Recht ändert nichts an den Bestimmungen zum Tragen von Waffen, dem Schusswaffengebrauch, der Ordnung des Jagd- und Schützenwesens sowie dem Militär- und Polizeibereich, teilt die Staatskanzlei Schwyz mit. Jäger und Schützen werden künftig für die Teilnahme an Schützenfesten und Jagdveranstaltungen in einem Schengenstaat einen Europäischen Feuerwaffenpass benötigen, heisst es.

Waffen erfassen lassen und entsorgen

Die Vorschriften der Waffengesetzgebung werden laut Mitteilung weiterhin durch die Kantonspolizei vollzogen. Sie ist zuständig für sämtliche Auskünfte, Gesuche, Bewilligungen, für das Ausstellen von Waffenerwerbsscheinen und von Europäischen Feuerwaffenpässen, für Prüfungen und Kontrollen.

Wer nach dem Inkrafttreten des neuen Bundesrechts bereits im Besitz einer Waffe sei, müsse diese innert zwölf Monaten bei der Kantonspolizei nacherfassen lassen, heisst es weiter. Die Kantonspolizei ist auch für die Entgegennahme und Entsorgung von Waffen, Waffenzubehör und Munition zuständig. Sie können während den Postenöffnungszeiten gebührenfrei abgegeben werden, sofern der Eigentümer eine schriftliche Verzichtserklärung unterschrieben hat.

http://www.zisch.ch

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