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Karabinerhaken mit Messerklinge


Kleiner_Kampfzwerg

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Ich hätte mal ne Frage, bezüglich meiner Waffensachkundeausbildung und zwar hab ich jetzt im Unterricht erfahren, dass der Karabinerhaken mit Messerspitze daran als verbotene Waffe zählt, wohl laut BKA. Nur,wenn ich mir die Feststellungsbescheide dort angucke (also auf der Homepage), ist dies nirgends zu finden und auch die Meinungen gehen diesbezüglich weit auseinander. Und bei ebay sowie einigen online Shops kann man diesen ebenfalls käuflich erwerben, ich kenne es vom Klettern und Camping.

Wie seht ihr das, ist es tatsächlich ne verbotene Waffe und weiß wer was über diesen Feststellungsbescheid, darf man diesen dann nicht mehr bei sich führen ??

Vielen Dank, für eure Antworten PDT_Armataz_01_01

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Verboten weil es sich um eine "versteckte Waffe" handelt. Gilt auch für diverse getarnte Messerchen in Feuerzeugen, Spazierstöcken, Regenschirmen, Schlüsselanhänger aller Art, usw usw

gut zu wissen, dankeschön PDT_Armataz_01_34

Und gibt es dazu diesen Feststellungsbescheid, bzw. kann ich es noch mal wo genau nachlesen??

Ist es da nicht dann auch bei ebay rechtswidrig?? Denn wenn es verboten ist, darf es m.M.n. ja dann nicht verkauft werden.

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Es beschämt mich wirklich, dass du meinen Worten im Unterricht nicht glaubst und hier nachfragst!!!!!!

:icon_confused: Ich hab ja nix gegen deinen Unterricht gesagt, im Gegenteil,war sehr interessant und z.T. echt lustig, ne :coolp:e Woche und hat auch nix mit Glauben zu tun, sondern vielmehr verwundert es mich, wenn es zu den verbotenen Waffen zählt, weshalb man beim BKA keine FstB findet und das "Teil" frei verkäuflich ist.

Ich hoffe, dass wirkt sich dann nicht nachteilig auf die mündliche Prüfung aus, nächste Woche (besonders schwere Fragen oder so) :hahaha-024:

>>>>>>>>>>>>>>>> :bet: <<<<<<<<<<<<<<<

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gut zu wissen, dankeschön PDT_Armataz_01_34

Und gibt es dazu diesen Feststellungsbescheid, bzw. kann ich es noch mal wo genau nachlesen??

Ist es da nicht dann auch bei ebay rechtswidrig?? Denn wenn es verboten ist, darf es m.M.n. ja dann nicht verkauft werden.

Also ich rudere erst mal zurück und behaubte von dem was ich oben gesagt habe das Gegenteil:

Ich bin stur in der Beurteilung nach der Anlage 2 zum WaffG, Abschnitt 2, 1.2.2 gegangen

Zitat:

"Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten....

......ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind (zB Koppelschlosspistolen, Schießkugelschreiber, Stockgewehre, Taschenlampenpistolen);"

Also auf dem ersten Blick verboten. Allerdings hast du Recht. Es gibt noch keine Beurteilung über die Waffeneigenschaft vom BKA. Die Beurteilung ob Waffe oder Werkzeug ist bei näherer Betrachtung doch ein wenig wacklig. Da hatt ich auch zu schnell aus dem Bauch raus geschrieben.

http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/feststellungsbescheide/feststellungsbescheide.html

Dein Einwand ist also vollkommen richtig !! In der Praxis würde ich, wenn ich´s den drauf anlege, dass Teil zur StA schicken und dort eine Bewertung erfolgen lassen.

Defakto verboten scheint es JETZT noch nicht zu sein !!

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In der Praxis würde ich, wenn ich´s den drauf anlege, dass Teil zur StA schicken und dort eine Bewertung erfolgen lassen.

Na ja, dass ist halt die Preisfrage, ob man das tun sollte, denn wenn es zu den verbotenen Gegenständen gehört, weil eben Vortäuschen eines normalen Gebrauchsgegenstandes und aber ne Waffe, wäre ja der Erwerb/Besitz strafbar. Nicht das man sich so nen mächtiges Eigentor schießt PDT_Armataz_02_08 und dann selber noch nen EV am Hals hat.

Dann in dem einen Falle lieber ebay drüber informieren oder lieber gar nichts tun. Mir gehts ja auch mehr um`s Prinzip :)

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  • 2 months later...

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