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Parplatzproblem mit der Waffe geregelt


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Schütze soll Falschparker ins Ohrläppchen geschossen haben

Ein 58-jähriger Schütze der Zürcher Schützengesellschaft muss sich vor dem Zürcher Geschworenengericht verantworten: Er soll zur Waffe gegriffen haben, weil zwei Männer ihre Autos falsch parkiert haben.

Der Informatiker muss sich wegen versuchter vorsätzlicher Tötung, Gefährdung des Lebens sowie Verstosses gegen das Waffengesetz verantworten.

Der Vorfall ereignete sich am Abend des 10. Mai 2007 vor der Zürcher Poststelle Giesshübel. Als der Schütze vom Postomaten zu seinem Auto zurückkehrte, bemerkte er, dass er wegen eines falsch parkierten Fahrzeuges nicht mehr wegfahren konnte.

Es kam zu einem heftigen Streit mit dem Falschparkierer und dessen Kollegen, worauf der Angeklagte plötzlich seinen geladenen Revolver aus dem Auto holte und die Waffe durch das geöffnete Beifahrerfenster auf den 31-jährigen Italiener richtete, der sofort flüchtete.

Anders jedoch sein Begleiter: Der 26-jährige Iraker trat nicht nur gegen das Auto des Schützen, sondern stellte sich auch direkt vor das geöffnete Autofenster des Angeklagten. Dieser feuerte einen Schuss ab und traf das Opfer am Ohrläppchen und an der Wange.

Angeblich aus Angst zum Revolver gegriffen

Der Familienvater und Grossvater stritt am Montag jeglichen Tötungsvorsatz ab. Er habe lediglich aus Angst und Panik zum Revolver gegriffen und auf niemanden gezielt. Der Schuss habe sich aus Versehen gelöst. Plötzlich habe es geknallt, erklärte er.

Der Prozess, an dem diverse Zeugen und Experten teilnehmen, wird vorausslichtlich zehn Tage dauern. Mit einem Urteil ist Mitte der nächsten Woche zu rechnen

http://www.tagesanzeiger.ch

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Naja der Schuss ging nicht nur ans Ohr wie in dem Bericht zu lesen ist.

Bis zum 57. Altersjahr führte ein verheirateter Familienvater das unauffällige Leben eines zuverlässigen Schweizer Beamten. Bis er eines Tages wegen einer Parksünde zum Revolver griff und abdrückte.

Eigentlich wollte der heute 58-jährige Angeklagte an jenem 10. Mai 2007 an der Stadtzürcher Poststelle Giesshübel bloss Geld beziehen. So stellte er seinen Personenwagen am frühen Abend auf dem Kundenparkplatz ab und begab sich zum Postomaten. Auf dem Rückweg stellte er fest, dass er wegen eines falsch parkierten Fahrzeugs nicht mehr korrekt herausfahren konnte. Er ärgerte sich darüber, dass sich niemand im fraglichen Personenwagen befand.

Schuss in den Hals

Als der Falschparker und sein Kollege zurückkehrten, beschwerte sich der noch in seinem Auto sitzende Angeklagte über das illegale Fahrmanöver. Was der heute 31-jährigen Italiener sogleich als Provokation auffasste. Er begab sich zum offenen Beifahrerfenster, lehnte sich weit in das Auto hinein und fragte den Angeschuldigten gereizt, was los sei.

Worauf der Schützenmeister plötzlich zu einem geladenen Revolver griff und die schussbereite Waffe laut Anklage gegen seinen Kontrahenten hielt. Dieser wich sofort zurück. Im Gegensatz zu seinem heute 26-jährigen Kollegen, der gegen die Seite des Fahrzeugs trat und sich vor das Beifahrerfenster begab. Wonach der Lenker ? alles laut Anklageschrift ? auf den Geschädigten schoss. Wobei die Kugel den irakischen Staatsangehörigen im Hals traf und an einem Ohrläppchen sowie an einer Wange erheblich verletzte.

Der Schütze setzte sich zunächst vom Tatort ab, wurde jedoch bereits 50 Minuten später von der Polizei festgenommen. Der angeschossene Geschädigte kam mit dem Leben davon.

Immer korrekt, pünktlich und zuverlässig

Seit Montag muss sich der Informatiker vor dem Zürcher Geschworenengericht verantworten. Dem langjährigen Abteilungsleiter eines Wetterdienstes werden versuchte vorsätzliche Tötung, Gefährdung des Lebens sowie Vergehen gegen das Waffengesetz angelastet. Bei der Befragung zur Person hinterliess der mit einem grauen Anzug bekleidete Informatiker einen sehr guten Eindruck. Auch die Führungsberichte aus dem Gefängnis wussten nur Positives zu berichten. Der Angeklagte ist bereits seit 1973 an seinem Arbeitsplatz angestellt. Er sei immer korrekt, pünktlich und zuverlässig, hiess es dort.

Einzig der Liegenschaftsverwalter des Wohnortes vom Angeklagten liess Schlechtes verlauten, da sich dieser immer als erster über etwas beschwert habe.

Immer mit einem geladenen Revolver zum Schützenhaus

Der Angeklagte brachte es auch in seinem Hobby weit. So stieg er bei der Schützengesellschaft der Stadt Zürich zum ersten Schützenmeister auf. Was allerdings nicht ganz in das Bild des Saubermannes passte, war die Tatsache, dass er das Schützenhaus im Albisgüetli nicht nur mit seinen Sportwaffen, sondern auch mit einem privaten Revolver ohne Waffentragbewilligung aufsuchte. Diesen habe er zum Selbstschutz erworben, erklärte er den Geschworenen. Er habe die Waffe auch immer mitgenommen. Jeweils unbewusst, sagte er aus.

Angst und ein Versehen geltend gemacht

Zur Sache befragt, stritt der Angeklagte jeglichen Tötungsvorsatz ab. Zudem wies er auch die Lebensgefährdung zulasten des italienischen Geschädigten von sich. So habe er zunächst lediglich aus Angst und Panik zum Revolver gegriffen. Aber auf niemanden gezielt. Vielmehr habe sich der Schuss aus Versehen gelöst, gab er an. So habe es plötzlich «gechlöpft», erklärte er

http://www.20min.ch

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