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( CH ) Meldepflicht für Waffen ist «ein Witz»


CityCobra

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Wer zu Hause eine Waffe lagert, für die er keinen Waffenschein hat, muss diese seinem Kanton melden. Das bringt viel Aufwand, und Ärger bei Waffenbesitzern. Aber kaum mehr Sicherheit.

Angy Burri, gerne auch Big Angy gerufen, ist ein Original. Ein bis ins historische Detail vom Wilden Westen Besessener. Während andere das Indianerkostüm als Bub irgendwann ablegen, lebt der 70-jährige Luzerner den Mythos bis heute. Gerne reitet er auf seiner Harley-Davidson, und ungern hält er sich an Vorschriften, die irgendwo von einer Bürokratie erlassen worden sind.

Die Vorschrift, von der hier die Rede ist und über die sich Burri aufregt, gilt seit dem 12. Dezember 2008, seit jenem Freitag, als die Schweiz offiziell Mitglied von Schengen wurde. Was Angy Burri stört: Jedes seiner Gewehre, das er im Lauf der Jahre legal kaufte und für das er keinen Waffenschein brauchte, muss er nun beim kantonalen Waffenbüro melden.

Er besitze 40 bis 50 Stück, wunderbare Sammlersachen aus dem amerikanischen Westen, sagt Burri. «Und nun soll ich plötzlich mit diesem Registrieren anfangen? Was soll das? Das ist doch weltfremder Chabis!» Noch nie sei es ihm in den Sinn gekommen, mit einer seiner Waffen zu schiessen. «Lieber haue ich einem Typen die Faust auf die Nase, wenn er mich wütend macht.» Die Polizei wisse genau, was er besitze. Und denen sei es «egal, wenn ich das nicht melde. Die reklamieren ja selber über solchen Bürokratenmist.» Die Luzerner Kantonspolizei wird in der Tat nicht bei Burri zu Hause vorstellig werden. Doch dazu später.

Angy Burri ist mit Sicherheit nicht der Einzige, der seine Waffe ungemeldet lässt. Wie viele Waffen in der Schweiz lagern, weiss kein Mensch. Wie viele gemeldet werden müssten, kann deshalb auch niemand sagen. Doch jeder Kanton muss nun ein Waffenregister führen. Ein zentrales Waffenregister fand bisher keine politische Mehrheit. Es wird wieder ein Thema, wenn dereinst über die Initiative «Schutz vor Waffengewalt» abgestimmt wird. Vorerst muss jeder Kanton selber schauen, wie er sich organisiert.

«Wir wursteln uns durch»

Der Unmut ist zum Teil gross. Namentlich zitieren lässt sich niemand von denen, die mit dem TA gesprochen haben. «Wir wissen überhaupt nicht, wo wir die Waffen suchen müssten. Das Ganze ist ein Witz», sagt ein Polizist. Ein anderer meldet: «Wir wursteln uns durch.»

Die Sache ist reichlich kompliziert: Wer einen Waffenschein hat, muss seine Waffe nicht melden. Die gefährlichen Waffen werden also nicht zusätzlich behördlich erfasst. Und wer eine Militärwaffe nach dem Dienst behalten kann, muss sie auch nicht melden. Wurde diese Waffe hingegen vererbt, müssen die Nachkommen die Behörden darüber ins Bild setzen. «Was denken die in Bern eigentlich, sollen wir nun 100'000 Karabiner registrieren?», schimpft der Waffenspezialist einer Kantonspolizei. Ein anderer betrachtet die Neuerung gelassener: Man kämpfe zwar noch mit Anfangsschwierigkeiten, doch «wir haben es uns schlimmer vorgestellt». So oder so stelle sich «logischerweise die Frage nach der Praktikabilität der Meldepflicht», sagt Roland Mayer von der Konferenz der Kantonsregierungen.

Burri kann gelassen bleiben

Noch etwas lässt bei der Angelegenheit an den berüchtigten Amtsschimmel denken: Wer sich wie Angy Burri nämlich weigert, seine Waffen registrieren zu lassen, dem geschieht nichts. Simone Rusterholz vom Bundesamt für Polizei bestätigt, es gebe in dieser Hinsicht «keine Strafsanktion». Anders sieht es aus, wenn jemand den Besitz einer verbotenen Waffe nicht meldet. In dem Fall kann er mit einer Busse belangt werden.

Dass die erlaubten Waffen zwar gemeldet werden müssen, dass das aber folgenlos unterlassen werden kann, sei «ein politischer Entscheid», so Rusterholz. Man habe einfach das Minimum dessen eingeführt, was Schengen verlange.

Dabei sollte ein sorgfältig geführtes Waffenregister für mehr Sicherheit sorgen. Das bleibe immer illusorisch, meint Daniel Wyss, Waffenhändler und Mitglied von Pro Tell. Denn der seriöse Typ werde seine Waffen registrieren lassen. Der «potenziell Gefährliche hingegen lässt es bleiben». Deshalb müsse man «ehrlicherweise sagen: Um den Waffenmissbrauch zu bekämpfen, macht das keinen Sinn.»

Und wie reagiert die Luzerner Kantonspolizei nun genau auf den renitenten Angy Burri? «Wir sind froh um jeden, der uns Waffen meldet, doch zwingen wir niemanden», sagt Sprecher Richard Huwiler. «Ja, das Ganze ist schon paradox.»

Komplizierte Melderegeln

Wer eine Feuerwaffe hat, muss diese seit dem 12. Dezember 2008 dem kantonalen Waffenbüro nachmelden, auch, wenn für die Waffe, ein Sportgewehr beispielsweise, kein Waffenschein notwendig war. Für die Nachmeldung bleibt ein Jahr Zeit.

Nicht melden muss ein Besitzer seine Ordonnanzwaffe, sofern er sie persönlich von der Armee bekommen hat. Erben hingegen müssen diese registrieren. Waffen, die direkt bei einem Händler gekauft und solche, die mit einem Waffenschein erworben oder vererbt wurden, müssen nicht gemeldet werden. Pikant: Wer seine Waffe nicht nachmeldet, wird nicht bestraft. Eine Busse müssen hingegen jene befürchten, die den Besitz einer verbotenen Waffe, einer Serien-Feuerwaffe etwa, nicht melden.

http://bazonline.ch

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