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Wachpersonal muss sorgsam mit Waffen umgehen


glockfan

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Wenn ein Wachmann seine Pistole liegen lässt, kann ihm fristlos gekündigt werden. So entschied das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt in Halle (Az.: 2 TaBV 11/08). Darauf weist die Deutsche Anwaltauskunft in Berlin hin.

In dem Fall war einem Wachmann eines Geldtransportunternehmens während seiner Tour schlecht geworden. Als er zur Toilette ging, nahm er, entgegen der Dienstanweisung, die Pistole ab und hängte sie an einen Kleiderhaken. Erst Stunden später stellte er fest, dass er sie nicht mehr bei sich hatte.

Statt bei seiner Einsatzleitung rief er in der Bank an, wo er die Toilette aufgesucht hatte, und bat einen Mitarbeiter, nach der Pistole zu sehen. Der Mitarbeiter nahm sie an sich, um sie am Abend zurückzugeben. Als das Wachunternehmen das erfuhr, kündigte sie ihrem Mitarbeiter. Das Landesarbeitsgericht urteilte, dass der achtlose Umgang mit der Pistole ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung sei. Das gelte auch, wenn es dem Wachmann am besagten Tag gesundheitlich schlecht gegangen sei. Das Transportunternehmen müsse sich auch in kritischen Situationen auf seine Mitarbeiter verlassen können.

Informationen: Deutsche Anwaltauskunft, Telefon: 01805/18 18 05 (für 14 Cent pro Minute)

Im Internet: www.anwaltauskunft.de

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