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Warum den Bürgern nicht ihre Waffen lassen?


CityCobra

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Nach dem Amoklauf von Winnenden kann man über manche Gesetzesverschärfung nachdenken. Die völlige gesellschaftliche Abrüstung aber ist ein falsches Ideal. Denn kein Gesetz verhindert eine derart monströse Gewaltorgie. Ein demokratisches Geschichtsbewusstsein kann sich den Bürger auch bewaffnet vorstellen.

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres ist jeder männliche Deutsche wehrpflichtig. Auch wenn in der Praxis aus der allgemeinen Wehrpflicht eine freie Wahl zwischen Wehr- und Zivildienst geworden ist, muss man angesichts der Frage nach dem Verhältnis der Bürger zu Waffen, einer Frage, die mit dem Amoklauf von Winnenden wieder einmal an Virulenz gewonnen hat, zunächst feststellen, dass das Erlernen des Schießens zu den staatsbürgerlichen Pflichten gehört. Jeder Soldat, selbst jeder Sanitäter oder Militärmusiker, muss den Umgang mit Sturmgewehr, Maschinenpistole und Pistole üben.

Der demokratische Staat Bundesrepublik will, dass seinen - männlichen - Bürgern der Umgang mit Handfeuerwaffen vertraut ist. Mindestens ist das eine unabwendbare Nebenfolge der Wehrpflicht. Diese hat zwar die Aura eines frühlingshaft-demokratischen Urinstituts, die sie als Schwester des allgemeinen Wahlrechts im 19. Jahrhundert trug, längst verloren. Als eine der Demokratie abträgliche Wehrverfassung kann man sie aber sicher nicht bezeichnen.

Es bleibt dabei: Den Staatsbürger darf, ja soll man sich auch bewaffnet vorstellen.Wenn er als Privatmann Umgang mit Waffen pflegt, gilt er als Sicherheitsrisiko. Auch das hat seine Richtigkeit. Der demokratische Rechtsstaat muss sein Gewaltmonopol, den inneren Frieden und die innere Sicherheit schützen. Strenge Gesetze zur Beschränkung des privaten Waffenbesitzes sind im Zuge allgemeiner Gefahrenabwehr legitim. Allerdings sind sie noch nicht besonders alt.

Ein Bundeswaffengesetz, das für den privaten Erwerb von Schusswaffen den Nachweis der Sachkunde, der persönlichen Zuverlässigkeit und eines Bedürfnisses zur Voraussetzung macht, gibt es erst seit 1972. Dem beginnenden Terrorismus haben wir es zu verdanken, dass die Zeiten, in denen jeder Erwachsene ein Repetiergewehr bei Quelle oder Neckermann bestellen konnte, vorbei sind.

Seitdem ist die Geschichte des Waffenrechts eine Geschichte schrittweiser Verschärfung. Und jeder Schritt erscheint als Reaktion auf ein äußeres Ereignis. Die letzte gründliche Revision war eine Konsequenz aus dem Schul-Amoklauf von Erfurt 2002. Der Bundestag hatte just am Tag dieses Ereignisses die Novelle auf der Tagesordnung. Sie wurde unter dem Eindruck des blutigen Geschehens noch einmal wesentlich verschärft.

Auch Winnenden heizt die Debatte über das Waffenrecht wieder an. Allerdings fällt auf, dass die Politik sich eher zurückhaltend gibt. Die Forderung nach einem generellen Verbot privaten Waffenbesitzes, hinter der nach einer Umfrage angeblich 78 Prozent der Bürger stehen, machen sich nur die Linken und einige Grüne zueigen.

Die SPD-Bundestagsfraktion lehnt eine Änderung des Waffenrechts ab, der Innenminister gibt sich skeptisch, die Bundeskanzlerin redet unangemeldeten Kontrollen der Waffenbesitzer das Wort - ein Vorschlag, der bedenkenswert ist, aber genau auf seine rechtliche Durchsetzbarkeit hin abgeklopft werden sollte. Kein Gesetz kann eine monströse Gewaltorgie wie die von Winnenden verhindern. Das ist eine Binsenwahrheit. Und es nimmt für die Politiker ein, dass sie nicht Zuflucht in symbolischen Handlungen suchen.

Allerdings sollte die neue Demut nicht so weit gehen, einfache und nahe liegende Schritte zur Erhöhung der Sicherheit nicht zu gehen. Mit Recht findet der Vorschlag, private Waffen nur noch in Schützenhäusern aufzubewahren, wenig Zustimmung. Streubesitz in Privatwohnungen ist sicherer als Waffenkonzentrationen in jedem Dorf.

Es gibt aber keinen vernünftigen Grund dafür, dass Sportschützen auch Munition privat erwerben und aufbewahren dürfen. Im Unterschied zu den Jägern, die überall dort schießen dürfen und müssen wo sie jagen dürfen und müssen, ist den Schützen der Gebrauch ihrer Waffen nur auf dem Schießstand erlaubt. Nirgendwo sonst brauchen sie Munition.

Ihre Waffenerlaubnis bezieht sich nicht auf die Verteidigung von Heim und Herd. In der Ausübung ihres Sports wären sie nicht eingeschränkt, wenn Patronen generell nur bei den Schießstätten aufbewahrt würden. Dafür wäre wohl noch nicht einmal eine Gesetzesänderung erforderlich. Es ist nicht zwingend, dass die Ordnungsbehörden mit einer Erlaubnis zum Waffen- auch eine Erlaubnis zum Munitionserwerb ausstellen.

Natürlich würde der Schützenverband auch gegen eine solche Regelung Sturm laufen. Er muss alle seine Mitglieder vertreten. Und das ist - waffenkulturell gesehen - eine ziemlich buntscheckige Truppe meistens völlig harmloser Art. Traditionsschützen, die mit Vorderladern auf Scheiben schießen, sind nicht amokgefährdeter als Brieftaubenzüchter.

Auch die klassischen Schießdisziplinen mit Luftdruck und Kleinkaliberwaffen oder das Flintenschießen auf Tontauben muss man als dem körperlichen und geistigen Wohlbefinden durchaus zuträgliche harmlose Sportarten betrachten. Und Biathlon ist zum Einschaltquotenbringer des Wintersports geworden.

Aber es gibt auch Ecken der Schießkultur, in denen es nicht so harmlos zugeht. Nach der Erfurter Katastrophe wurden sogenannte Pumpguns verboten. Kein Zivilist braucht eine solche Waffe. In den Bilderwelten des Kinos und der Computerspiele aber gehören sie zur Standardausrüstung bei Gewaltexzessen. Wer eine solche Waffe kaufte, hatte diese Bilder im Kopf. Ihr Verbot schiebt einem möglichen Umschlag von Fiktion und Fantasie in Realität von der Realitätsseite her einen Riegel vor.

Nach Winnenden nun ist die Frage, ob großkalibrige Pistolen oder Revolver in Privathand etwas zu suchen haben, nicht von der Hand zu weisen. Es sind zuallererst diese Waffen, die auf Waffennarren eine Faszination ausüben. Und wenn jemand ein ganzes Arsenal solcher Waffen anhäuft, dann ist der Verdacht nur allzu berechtigt, dass nicht die Waffe das Mittel zum Sport, sondern der Sport das Mittel zur Waffe ist.

Wer den privaten Waffenbesitz verteidigen will, müsste eigentlich ein Interesse daran haben, Exzesse auf diesem Gebiet zu unterbinden. Die Schützenvereine stellen die Bedürfnisbescheinigungen für den Waffenerwerb aus. Sie könnten den Hahn zudrehen und unter Schützenbrüdern dafür sorgen, dass aus ihrem Sport nicht Waffenkult wird.

Den Waffengegnern wäre das natürlich nicht genug. Sie fordern die gesellschaftliche "Abrüstung" und träumen von der völlig waffenfreien Zivilgesellschaft, die von bewaffneten Profis - Polizei und Berufsarmee - beschützt und behütet wird. Man kann das als postdemokratische Schäferidylle bezeichnen, umso mehr, als aus dieser Sicht alle, die noch an ihren Schießeisen hängen, bestenfalls als Fußkranke im politischen Zivilisationsprozess erscheinen. Schlichtes demokratisches Geschichtsbewusstsein allerdings kann und soll sich den Bürger auch bewaffnet vorstellen.

http://www.welt.de

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Munition im Schützenhaus lagern, was für ein Blödsinn wie viel Munition soll sich den da ansammeln, zu viele unterschiedliche Kaliber und dann für jeden was kaufen. Wir haben unseren Stand auch nur gemietet, wo die ganze Woche über auch andere Vereine sind und unsere Langwaffen benutzen Wir auch an einem anderen stand den Wir auch nur mieten, da kann gar nichts gelagert werden. Bei der Polizei oder woanders lagern, die werden sich freuen wie viel da angebaut werden soll, was das wieder kosten würde und erst recht der Verwaltungsaufwand. Dann könnte man auch nicht mehr Wiederladen, schade ist ein schönes Hobby.

Ach ja, macht doch bitte bei dem Diskussionsforum vom Bundesministerium des inneren mit das die Waffengegner nicht die überhand gewinnen.

http://www.bmi.bund.de/cln_095/DE/Service/Gaestebuch/gaestebuch_node.html?queryResultId=12423038&pageNo=0

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