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Zweifel am neuen Waffenrecht bei Polizeigewerkschaften


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POTSDAM - Wolfgang Bethe hat seine Waffen vorschriftsmäßig im Waffenschrank verschlossen. ?Die Munition bewahre ich getrennt auf?, sagt der Präsident des Landesjagdverbandes. Ob die Waffen wirklich ordnungsgemäß untergebracht sind, das könnte demnächst von der Polizei überprüft werden. Der Bundestag hat am späten Donnerstagabend ein neues Waffenrecht beschlossen. Das sieht unter anderem die ?verdachtsunabhängigen Kontrollen? bei Waffenbesitzern vor.

Nach Angaben des Innenministeriums sind in Brandenburg 109 407 Schusswaffen registriert. 38 898 Brandenburger haben eine Waffenbesitzkarte. Außerdem wurden 89 Waffenscheine ausgegeben.

Soll jeder Waffenbesitzer durchschnittlich einmal pro Jahr kontrolliert werden, bekommt die Polizei ein Personalproblem. ?Das ist nicht zu leisten?, sagt der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Andreas Schuster. Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) müsse dafür die personellen Voraussetzungen schaffen. Aktuell allerdings kämpfen die Polizeigewerkschaften gegen einen Personalabbau im Land.

Ob die Beamten die mit dem neuen Waffenrecht vorgeschriebenen Kontrollen überhaupt durchführen können, dazu äußerte sich das Innenministerium gestern nicht. Seit Anfang 2008 seien aber insgesamt 1817 Hausbesuche bei Waffenbesitzern durchgeführt worden, sagte Ministeriumssprecher Wolfgang Brandt.

Für mehr Kontrollen habe die Polizei kein Personal, sagt auch der Landeschef der Deutschen Polizeigewerkschaft, Frank Domanski. Allerdings dürfe bei derzeit geltendem Recht auch keine Hauskontrolle durchgeführt werden ? auch nicht von der Polizei. ?Dazu müsste das Grundgesetz geändert werden?, sagt Domanski. Eine Privatwohnung dürfe nur bei Straftatverdacht betreten werden.

Die ?verdachtunabhängigen Kontrollen? stoßen deshalb auf Kritik. ?Wieso werden Waffenbesitzer schlechter gestellt als Rechtsbrecher?, fragt Wolfgang Bethe. Besitzer illegaler Waffen würden nicht kontrolliert. Die Überprüfung der ordnungsgemäßen Aufbewahrung könne auf elektronischem Weg erfolgen, schlägt Bethe vor. ?Zum Beispiel mit einer Webcam.? Dabei werde die durchs Grundgesetz gesicherte Unverletzlichkeit der Wohnung gewahrt, die Polizei brauche zugleich weniger Personal.

Problematisch sieht Bethe auch die Heraufsetzung der Altersgrenze für die Benutzung von Großkalibern von 14 auf 18 Jahre. ?Das ist nicht hinnehmbar?, sagt Bethe. Für die Ausbildung sei es ?zwingend notwendig? schon 15-Jährigen den Gebrauch dieser Waffen zu gestatten. Bislang dürfen 16-Jährige für den Jugendjagdschein auch mit großkalibrigen Waffen schießen.

Bei den Sportschützen hat die neue Altersgrenze keine Auswirkung. Mit Großkalibern dürfe ohnehin erst ab 18 Jahren geschossen werden, sagt Jördis Schmidt, Sprecherin des Vereins Schützengilde Potsdam. Sie ist auch froh, dass die Großkaliberwaffen nicht ganz verboten wurden. Sie bedauert allerdings, dass mit der Diskussion über das Waffenrecht ihr Sport in Verruf geraten sei. ?Die Stimmung ist geknickt?, sagt Schmidt. ?Für uns ist das doch ein faszinierender Sport, bei dem es um absolute Konzentration geht.?

Gegner des Schießsports kritisierten die neue Rechtsprechung allerdings gestern als ?Einknicken vor der Waffenlobby?. Mit der Regelung würden die Waffenschränke nicht ausgeräumt, sagte die grüne Bundestagsabgeordnete Silke Stokar. (Von Klaus D. Grote)

Neues Waffenrecht als Konsequenz aus dem Amoklauf von Winnenden

?Die Altersgrenze für Großkaliber-Waffen wird von 14 auf 18 Jahre angehoben. Ein völliges Verbot für Sportschützen konnte nicht durchgesetzt werden.

?Die zehn bis zwölf Millionen legalen Schusswaffen in Deutschland sollen bis Ende 2012 in einem zentralen Register erfasst werden. Das wird von der Polizei begrüßt. Bisher haben in Brandenburg nur die Polizeiwachen Kenntnisse über Waffenbesitz. Ein zentrales Register existiert nicht.

?Waffenbesitzer müssen sich auf Kontrollen zur Aufbewahrung von Gewehren, Flinten, Pistolen und Revolvern einstellen. Verweigert ein Inhaber den Zutritt, soll seine Zuverlässigkeit erneut überprüft werden.

?Wer eine illegale Waffe bis Jahresende abgibt, soll straffrei ausgehen. In Brandenburg wurden laut Innenministerium bisher keine Waffen abgegeben. Seit Anfang 2008 wurden 128 Waffenscheine eingezogen.

?Schätzungen gehen davon aus, dass deutschlandweit eine Million illegaler Waffen im Umlauf sind.

?Das Bundesinnenministerium erhält die Möglichkeit, die biometrische Sicherung von Schusswaffen vorzuschreiben, sobald dafür Systeme zugelassen sind.

http://www.maerkischeallgemeine.de

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