.50 AE Posted September 3, 2009 at 06:20 AM Share Posted September 3, 2009 at 06:20 AM Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass die Waffenbehörde berechtigt ist, von dem Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis für die alle drei Jahre stattfindende Regelüberprüfung seiner Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung eine Gebühr zu verlangen. Eine niedersächsische Waffenbehörde hatte im Frühjahr 2006 die gesetzlich vorgeschriebene Regelüberprüfung auf Zuverlässigkeit und persönliche Eignung des Klägers vorgenommen und diese bejaht. Für diese ohne seine Mitwirkung vorgenommene Amtshandlung verlangte die Behörde von ihm eine Gebühr von 25,56 ?. Das Verwaltungsgericht hat der Klage gegen den Gebührenbescheid stattgegeben. Auf die Sprungrevision der Beklagten hat das Bundesverwaltungsgericht das Urteil des Verwaltungsgerichts aufgehoben und die Klage abgewiesen. Rechtsgrundlage für den Gebührenbescheid ist Abschnitt III Nr. 1 des Gebührenverzeichnisses zur Waffenkostenverordnung. Danach werden für sonstige Amtshandlungen, insbesondere Prüfungen und Untersuchungen, die auf Veranlassung des Gebührenschuldners vorgenommen werden, Gebühren erhoben. Gebührenrechtlicher Veranlasser ist auch derjenige, in dessen Pflichtenkreis die Amtshandlung vorgenommen wird. Den Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis trifft die Pflicht, sich so zu verhalten, dass keine Zweifel an seiner Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung aufkommen. Wegen dieser an die Gefährlichkeit von Waffen anknüpfenden Pflichtenstellung des Erlaubnisinhabers fällt auch die Überprüfung seiner Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung in seinen Verantwortungsbereich und wird von ihm im Sinne des Gebührentatbestands veranlasst. Quelle: BVerwG 6 C 30.08 - Urteil vom 1. September 2009 Link to comment Share on other sites More sharing options...
KESSELRING Posted September 3, 2009 at 07:50 AM Share Posted September 3, 2009 at 07:50 AM Der Moment wo ich für die "Besichtigung" meiner Wohnung 50,- Euro bezahlen muss wird kommen...... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Swordsman Posted September 3, 2009 at 03:27 PM Share Posted September 3, 2009 at 03:27 PM Irgendwie scheinen die jetzt voll am Rad zu drehen. Die Behörde hat geprüft, bitt schön, da zählt das Verursacherprinzip. Wer prüft oder den Auftrag dazu erteilt, trägt die Kosten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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