.50 AE Posted September 9, 2009 at 05:24 AM Share Posted September 9, 2009 at 05:24 AM In Baden-Würtemberg soll im Oktober eine landesweite Schwerpunktaktion der Waffenbehörden durchgeführt werden, bei der stichprobenweise unangemeldete Kontrollen bei Waffenbesitzern vorgenommen werden. Das erfuhr die DWJ-Redaktion aus gut unterrichteten Kreisen. Das dem DWJ vorliegende Papier wurde vom Innenministerium Baden-Württemberg an die vier Regierungspräsidien im Südweststaat gerichtet. Hier ist zu lesen: "Die Regierungspräsidien werden gebeten, im Oktober 2009 eine landesweite Schwerpunktaktion der Waffenbehörden zu koordinieren, bei der stichprobenweise unangemeldete Kontrollen nach § 36 Abs. 3 WaffG vorgenommen werden. Im Interesse einer generalpräventiven Wirkung gegenüber den Waffenbesitzern sollten die Kontrollen landesweit möglichst in der selben Woche erfolgen. Die Regierungspräsidien werden gebeten, dem Innenministerium bis zum 20. November 2009 einen Erfahrungsbericht über diese Schwerpunktaktion vorzulegen." Quelle Link to comment Share on other sites More sharing options...
Swordsman Posted September 9, 2009 at 04:44 PM Share Posted September 9, 2009 at 04:44 PM Hamse dazugeschrieben, mit welchem Personal die das bewerkstelligen wollen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
orca Posted September 9, 2009 at 07:30 PM Share Posted September 9, 2009 at 07:30 PM Das einfachste wäre es, man verpflichtet einen Blockwart, der diese - in Zukunft vielleicht noch weitere - Kontrollaufgaben ehrenamtlich wahrnimmt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
orca Posted October 2, 2009 at 04:54 PM Share Posted October 2, 2009 at 04:54 PM So geht´s natürlich auch: KLICK :stupids: Dazu fällt einem doch wohl nichts mehr ein, außer Ich hoffe, mein ironischer Vorschlag mit dem ehrenamtlichen Blockwart war keine Anregung. Sorry! Orca Link to comment Share on other sites More sharing options...
.50 AE Posted October 6, 2009 at 07:11 AM Author Share Posted October 6, 2009 at 07:11 AM Hier ein Hinweis zum Verhalten bei Kontrollen vom LV7 des BDS · Achtung: Wenn eine Ihnen unbekannte Person eine Kontrolle vornehmen will, lassen Sie die Person( en) zunächst nicht in Ihre Räumlichkeiten. Es besteht die Gefahr, dass Ihnen Ihre Waffen entwendet werden (Betrug oder Überfall). Wenn Sie den Kontrolleur nicht persönlich kennen, vergewissern Sie sich telefonisch bei der Behörde, ob die Person tatsächlich von dort geschickt wurde. Zusätzlich informieren Sie das zuständige Polizeirevier, dass eine Ihnen unbekannte Person sich als Vertreter der Behörde ausgibt und von Ihnen verlangt, dass Sie Ihren Waffenschrank öffnen. Lassen Sie sich auch nicht von irgendwelchen Ausweisen täuschen. Ein ?Dienstausweis? lässt sich heute sehr schnell am Computer herstellen. Bei einer angekündigten Kontrolle vergewissern Sie sich vorher, wer zu Ihnen kommt und wann die Kontrolle vorgesehen ist (Anruf direkt bei der Telefonzentrale der Behörde ? nicht bei einer evtl. auf der schriftlichen Ankündigung angegebenen Rückrufnummer). Link to comment Share on other sites More sharing options...
beamer Posted March 21, 2011 at 08:34 PM Share Posted March 21, 2011 at 08:34 PM Ich hatte mit dem ständigen MA in der PD Magdeburg über das Thema ausgibig gesprochen, bei uns wird es solche Kontrollen nicht geben, da a. nicht genug Personal vorhenden ist und man sich b. auf Kontrollen im Rahmen von auffälligkeiten beschränkt, damit hätten die MA schon genug, weil es zu jeder Kontrolle auch ein entsprechender Akteneintrag erfolgt. Zugang muss auch nur dem Mitarbeiter der WB gewährt werden und dann wird auch nur der Schrank auf Zulassung und Verschluss geprüft. :!: LG Link to comment Share on other sites More sharing options...
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