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Querschüsse: Begrenzte Rechte


Swordsman

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2009-10-24 - Begrenzte Rechte

Warum die Stückzahlbegrenzung im österreichischen Waffenrecht ein sicherheitspolitischer Unsinn ist, einen ungeheuren Verwaltungsaufwand erfordert und den Bürger zum rechtlosen Bittsteller degradiert.

Wer in Österreich eine Schußwaffe der Kategorie B (Pistole, Revolver, halbautomatische Schußwaffen, Repetierflinten) erwerben möchte, muß zwar einige behördliche Hürden überwinden, seine geistige Gesundheit beweisen, einen Kurs machen, Kosten auf sich nehmen, hat aber sonst sozusagen ein Recht darauf. Die Berufung auf den Rechtfertigungsgrund „Selbstverteidigung“ genügt, die Behörde hat das anzuerkennen, ein weiteres Ermessen in dieser Frage steht ihr nicht zu. Der Österreicher hat also ein „gesetzliches Recht“ auf eine, höchstens zwei Kategorie-B-Waffen.

So weit, so gut. Allerdings gibt es bei dieser Waffenkategorie wie schon gesagt, eine „Stückzahlbegrenzung“. Zwei Waffen bekommt man anstandslos, darüber hinaus ist eine weitere behördliche Genehmigung erforderlich.

Der Gesetzgeber hat hier keine große Hürde errichtet: man muß eine „Rechtfertigung glaubhaft machen“, also der Behörde nichts beweisen, nichts bescheinigen, es genügt glaubhaft zu machen, daß man für den zusätzlichen Waffenbesitz einen guten Grund hat. Das kann Jagen, Sammeln oder Sportschießen sein. Das „Glaubhaft-machen“ ist niedrigste Schwelle, die der Gesetzgeber errichten kann, wenn er eine überhaupt solche Schwelle errichten will.

Der Besitz mehrerer Schußwaffen durch eine Person, die verläßlich ist, stellt für die Gesellschaft, für die öffentliche Sicherheit keine Gefahr dar. Es gibt in der Kriminalgeschichte Österreichs keinen einzigen Fall, wo eine solche zusätzlich genehmigte Schußwaffe mißbraucht worden wäre.

Die von vielen Sicherheitspolitikern vertretene Ansicht, ein Mehr an Waffen würde auch ein Mehr an Gefahren bedeuten, ist ein Unsinn, der durch zahlreiche Studien widerlegt ist. Ein Mensch, der vertrauenswürdig genug ist, um eine Schußwaffe der Kat. B zu besitzen, wird nicht gefährlicher, wenn er mehr als zwei solcher Waffen in seinem Besitz haben sollte.

Nun hat sich aber in den letzten zehn Jahren bei manchen Waffenbehörden eine Praxis entwickelt, die das:„eine Rechtfertigung glaubhaft machen“ umdeutet. Statt dessen wird eine Art Nachweis, ein Bedürfnis verlangt. So werden Ergebnislisten gefordert oder Trainingsbescheinigungen, Vereinsbestätigungen und Mitgliedsausweise. Das entspricht keineswegs dem Gesetz, ist sogar teilweise verfassungswidrig (Vereinszwang) und geht über den Rahmen des Ermessens hinaus, den der Gesetzgeber der Behörde einräumt. „Glaubhaft machen“ heißt keinesfalls „Nachweisen“.

Dennoch hat sich diese Praxis dort, wo sie angewendet wird, durchgesetzt, weil der Verwaltungsgerichtshof der Auffassung dieser Behörden gefolgt ist, ohne die Rechtswidrigkeit zu erkennen oder erkennen zu wollen. Tatsächlich bedeutet ja „Ermessen“ nicht, daß gesetzliche Vorschriften umgangen werden dürfen. Glaubhaft machen heißt eben nicht nachweisen, sonst stünde es ja anders im Gesetz. Auch wenn es der Verwaltungsgerichtshof nicht glaubt – es ist so.

Interessant ist dabei, daß diese Verluderung der Sitten unter der Herrschaft der ÖVP-Innenminister passiert ist. Strasser hat zwar eine Vereinheitlichung der Vollzugspraxis in Richtung: „liberalste Behörde als Vorbild“ versprochen, gehalten hat er das allerdings nicht. Er hat dabei die IWÖ und die legalen Waffenbesitzer gröblichst hinter das Licht geführt. Politikern darf man eben nicht vertrauen. Auch Frau Prokop hat daran nichts geändert, erst unter Platter waren Ansätze zum Besseren erkennbar, allerdings hat er sich zu früh ins heilige Land Tirol verabschiedet. Die derzeitige Ministerin scheint andere Sorgen zu haben, als sich um die rechtstreuen Waffenbesitzer zu kümmern oder sie unterschätzt die politische Bedeutung dieser Leute, die ja noch dazu eher dem konservativen Lager zuzurechnen sind. Eine alte Krankheit der ÖVP.

Fazit: Manche Waffenbehörden beschäftigen sich hauptsächlich mit dem Problem der Erweiterung der WBK, stehen im ständigen Kampf mit den berechtigten Wünschen der Waffenbesitzer, verursachen endlose Rechtsmittelverfahren, die Aktenberge wachsen, andere Erledigungen gehen bis an die gesetzlich zulässige Grenze. Insgesamt ein unerträglicher Zustand. Und alles nur deshalb, weil man einigen Beamten nicht sagt, wie man mit gesetzlichen Bestimmungen umzugehen hat.

Wohlgemerkt, es geht hier nicht um Fragen der Sicherheit. Die Anzahl der Waffen, die ein Mensch besitzen darf, hat mit der öffentlichen Sicherheit überhaupt nichts zu tun. Das ist ein Popanz, aufgeblasen von einigen unterbeschäftigten, schikaneverliebten Bürokraten, die nicht begriffen haben, daß der Bürger, der sich brav um eine WBK oder eine Erweiterung bewirbt, alles andere als ein Sicherheitsrisiko darstellt.

Die Lösung wäre einfach. Abschaffung der unseligen Stückzahlbegrenzung. Ein Federstrich. Politisch wollen muß man das aber und trauen muß man sich auch etwas.

Natürlich wäre es auch möglich, die Bestimmung so zu gestalten, daß den Herrn und Damen mit den geistigen Ärmelschonern die Macht des Ermessens entzogen ist. Wer nicht hören will, muß fühlen und wer die Macht mißbraucht, dem muß man sie nehmen. Das wäre einer Demokratie würdig. Aber geht Demokratie in Österreich überhaupt? Im Waffenrecht anscheinend nicht.

Quelle: www.querschuesse.at

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