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Vollzugshinweise Waffenrecht


Geli

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Vollzugshinweise Waffenrecht für die Bayrischen Behörden.

Vollzugshinweise des StMI vom 26. Oktober 2009

für die bayerischen Waffenbehörden

Az. ID5-2131.67-21

Das Waffengesetz wurde durch Art. 3 Abs. 5 des Vierten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes vom 17.7.2009 (BGBl. I S. 2062) geändert, wobei die Änderungen weitgehend am 25.7.2009 in Kraft getreten sind. Die Waffenbehörden wurden gebeten, die Änderungen wie im Folgenden dargestellt, umzusetzen.

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  • 3 weeks later...

Vorbildlich diese Bayern. Endlich mal Klartext. :appl:

Inhaltlich kann ich nur sagen: :pro:

Ob Kontingent, Regelmäßigkeit, Wettkampfebene oder Kontrollen u.v.m. , endlich mal eindeutige Definitionen, mit denen ich sehr gut leben könnte.

Leider lebe ich nicht in Bayern. :icon_sad:

So bleibt mir nur zu hoffen, dass diese Vollzugshinweise wenn nicht bundesweit so doch in meinem Bundesland übernommen werden.

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