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Querschüsse: Mord in der waffenfreien Zone


Swordsman

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2009-12-30 - Mord in der waffenfreien Zone

Es ist schon einigemale festgestellt worden: Waffenfreie Zonen sind die gefährlichsten Plätze auf dieser Erde.

Warum das so ist? Einfaches Nachdenken genügt. Waffenfreie Zonen werden verordnet, aber wer hält sich daran? Nicht schwer: Die Opfer natürlich. Sie befolgen diese Vorschriften und sind damit automatisch waffen- und wehrlos. Die Täter befolgen diese Vorschriften keineswegs, denn sie beabsichtigen ja, ein Verbrechen zu begehen und Verbrecher halten sich eben nicht an Gesetze und Vorschriften.

Außerdem: Waffenfreie Zonen ziehen die Verbrecher magisch an. Sie treffen dort ausschließlich auf geeignete Opfer, Opfer, die total wehrlos sind, von denen keinerlei Gegenwehr zu erwarten ist. Wer also einen Massenmord, einen Amoklauf begehen will, wer mit vielen Opfern auf dem Gewissen aus dieser Welt gehen möchte – in einer waffenfreien Zone hat er freie Bahn, er kann nach Belieben und ungehindert seine Bluttaten verüben.

In einer waffenfreien Zone gibt es auch keine Polizei. Die kommt, wenn sie gerufen wird und sie kommt immer zu spät und wenn sie da ist, hilft sie nicht, schreitet nicht ein, sondern riegelt ab, läßt die Opfer nicht heraus und die Helfer nicht hinein. Sie wird damit automatisch zum Komplizen des Verbrechers, indem sie seinen Blutrausch mit einer Schutzschicht umgibt, innerhalb der er ungestört werken kann.

Wieder ist in einem Gericht so ein Mord geschehen, ein furchtbarer, sinnloser Mord, vor allem deshalb, weil das Opfer völlig unbeteiligt war, es war dem Täter zufällig in den Weg geraten.

Gerichte sind waffenfreie Zonen. Seit der Bluttat von Urfahr sind die meisten Gerichte mit einer Sicherheitsschleuse versehen. Ob diese Maßnahmen überhaupt je ein Verbrechen verhindern konnten, ist nicht feststellbar. Die Dinge, die man dort den Besuchern abnimmt, sind meist harmlos, Nagelfeilen und ähnliches, jedenfalls hatten diejenigen, denen man das abgenommen hat, sicher nie die Absicht, damit Straftaten zu begehen.

In Hollabrunn gab es solch eine Schleuse nicht, zu klein das Gericht. Hätte es eine solche gegeben, hätte es auch nichts genützt, der Täter hätte eben die Sicherheitsbeamten niedergeschossen, die sind ja nie bewaffnet. Es war ihm, wie man gesehen hat, ganz egal, wer sein Opfer wird: war es nicht die Richterin, dann eben eine Rechtspflegerin und es hätte auch eine beliebige andere Gerichtsbeamtin gewesen sein können.

Die Frau Justizminister ist an den Tatort geeilt und hat dort ihre Betroffenheit bekundet. Das war ihre Pflicht. Sie wird wahrscheinlich jetzt jedes Gericht entsprechend bewachen lassen. Die Öffentlichkeit, die Presse will beruhigt werden und das wird wohl geschehen. Nützen wird es nichts. Solche Verbrechen wird es immer geben und solange unsere Sicherheitspolitiker nicht gescheiter werden – und die Chancen dafür stehen denkbar schlecht – werden wir das auch nie verhindern können.

Wir stehen heute an der Grenze unserer Sicherheitspolitik. An dieser Grenze trifft sich Fahrlässigkeit mit Vorsatz. Bis jetzt konnte man den Verantwortlichen noch Fahrlässigkeit zubilligen – ab nun ist es Vorsatz. Wird ihnen aber wohl auch gleichgültig sein.

Quelle:www.querschuesse.at

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Bestes Beispiel ist England. Das was ich jetzt sage ist kein Scheiß; aber ein Londoner Polizist zieht seine Waffe durchschnittlich 7 mal pro Dienst.

Dort sind keine Legalen-Waffen in Privathaushalte erlaubt, das ist eine Unterdrückung des Volkes. Also angeblich eine waffenfreie Zone!!??

Und wo keine Waffen erlaubt sind, blüht der Handel mit illegalen Waffen!

Dann steigt natürlich auch das Gewaltpotential!!!

Oder wie seht ihr das???

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