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BMI:Zusammenfassung der wesentlichen Neuregelungen


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Grundsätzlich werden Personen, die noch nicht 25 Jahre alt sind, vor dem Erwerb der ersten erlaubnispflichtigen Schusswaffe ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis übe ihre mentale Eignung zum Waffenbesitz vorlegen müssen. Ausgenommen hiervon sind Jäger, da auf Grund ihrer anspruchsvollen Ausbildung und der schwierigen Jagdprüfung ihre Eignung und ihr Wille zu einem ernsthaften und ordnungsgemäßen Umgang mit Waffen, die zudem lediglich Mittel zur Jagdausübung sind, angenommen werden kann. Eine weitere Ausnahme besteht für die Kategorie von Schusswaffen, die Sportschützen bereits mit 18 Jahren erwerben dürfen, also für die - insbesondere in den olympischen Disziplinen zugelassenen - Kleinkaliberwaffen und Sportflinten - § 6 Abs. 3 und 4.

Klingt irgenwie sehr unverschämt, als ob alle Sportschützen nur Desperados wären :roll:

Wie ist es eigentlich mit der MPU bei Leuten unter 25 jetzt die bereits GK besitzen? Da steht nur vor dem Erwerb der ersten waffe ?!

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Ich kann dir jetzt zwar nicht den richtigen Paragraphen sagen, aber die betroffenen Leute müssen auf eigene Kosten ein Gutachten nachliefern, also genau der gleiche Schwachsinn wie bei neuen WBKs.

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Klingt irgenwie sehr unverschämt, als ob alle Sportschützen nur Desperados wären :roll:

Zitat:

"Ausgenommen hiervon sind Jäger, da ... ihr Wille zu einem ernsthaften und ordnungsgemäßen Umgang mit Waffen, die zudem lediglich Mittel zur Jagdausübung sind, angenommen werden kann."

[satire] Jäger machen was sinnvolles damit, während Sportschützen nur Krach machen und die Stände kaputtschießen.... :twisted: [/satire]

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da sind wir Alle noch am Arbeiten, wegen der unter 25 jährigen

Gk-Schützen.

Laut Gesetz ganz klar, ne MPU, aber der Bestandsschutz nach altem Gesetz bleibt auch.

Sagt jetzt jeder, es wär ne Auslegungssache.

Jetzt kommt meine eigene Meinung ins Spiel.

Es wäre vermessen, wenn eine erteilte Erlaubnis diesbezüglich wiederrufen werden sollte, nur weil der Eigentümer im neuen Gesetz eigendlich nicht berechtigt wäre.

Bestehende Erlaubnisse gelten weiter, das ist hier die Antwort im neuen Gesetz.

Man muß das menschlich sehen, eine Verschärfung für Neuzugänge, aber einem rechtmäßigen Eigentümer eine erneute Untersuchung, zudem kostenpflichtig aufzuerlegen sehe ich als wenig sinnvoll, der Staat hat es ja schon vorher erlaubt.

  • 3 years later...
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Na dann sage ich auch auch Alles gute zum Geburtstag, wir sehen uns eh am 7 Oktober in der Schweiz PDT_Armataz_01_12

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