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Querschüsse: Wir sind alle Terroristen


Swordsman

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Wir sind alle Terroristen

Sonntag, den 21. Februar 2010 um 16:15 Uhr |

Endlich sind wir vor Terrorismus wirksam geschützt. Für alle Zukunft. Gerade ist nämlich ein „Bundesgesetz zur Verhinderung von Terrorismus“ in die Begutachtung geschickt worden, das dem Terrorismus wirklich ein für allemal den Garaus machen wird.

Gott sei Dank war ja bei uns der Terrorismus schon längst verboten, was ja auch den bekannten Unhold Osama Bin Laden von solchen Untaten in Österreich wirksam abgehalten hat. Jetzt aber ist es ganz aus, weil sogar schon das Vorbereiten von Terrorismus bestraft werden soll. Da traut sich der Osama gar nicht mehr aus seiner Höhle heraus.

Den Gesetzesentwurf habe ich leider erst spät erhalten, die Begutachtungsfrist ist schon vorbei. Ich bin ja auch gar nicht so wichtig und die IWÖ auch nicht, deswegen hat sie natürlich auch keine Stellungnahme dazu abgeben dürfen. Die Vegane Gesellschaft zum Beispiel aber schon, weil die verstehen wahrscheinlich viel mehr davon. Wer nicht weiß, wer oder was die Veganer sind, dem sei gesagt, daß es sich dabei um ganz radikale Vegetarier handelt, an denen der Größte Vegetarier aller Zeiten (GröVAZ) seine helle Freude gehabt hätte.

Also die dürfen ihren Senf (essen die überhaupt so etwas?) dazu geben, wir nicht. Sie tun das auch auf fünf Seiten, die natürlich in den Papierkorb wandern werden, was aber der nicht abgegebenen Stellungnahme der IWÖ ebenso passiert wäre. Kränken wir uns also nicht.

Nun gut: Zurück zum Gesetzesentwurf.

Jetzt also wird auch schon die „Ausbildung für terroristische Zwecke“ strafbar gestellt (§ 278c StGB). Wer jemanden unterweist, wie man Terrorist wird, wird eingebuchtet. Das ist natürlich für die berüchtigten Terrorcamps in Palästina, im Libanon, Pakistan oder in Afghanistan gedacht. Und wenn der so Ausgebildete zurückkommt, schlägt der österreichische Staatsanwalt erbarmungslos zu. Mit den Beweisen wird es zwar ein wenig hapern, weil die talibanischen Ausbildner wahrscheinlich ungern vor unseren Gerichten als Zeugen erscheinen werden, macht aber nichts, Hauptsache, wir haben ein schönes Gesetz. Aber sonst – Freispruch, keine Beweise.

Aber den Schießausbildnern wird es wohl an den Kragen gehen. Das famose Gesetz straft nämlich die „Unterweisung im Gebrauch von Feuer- und sonstigen Waffen“ und genau das macht einer, der das Schießen unterrichtet. Das Gesetz verlangt zwar, daß man das zum „Zweck der Begehung einer terroristischen Straftat“ machen muß, aber das wird man sicher hinbringen, wenn es darauf ankommt. Der Schüler wird schon entsprechend aussagen, wenn man ihm das vernünftig nahelegt und Straffreiheit verspricht.

Diese Gesetzesstelle wird also keinen einzigen Terroristen zur Strecke bringen, aber die professionellen Schießausbildner, die IPSC oder Verteidigungsschießen unterrichten, wird man damit ganz schön zwicken können. Und das scheint schließlich auch der einzige Zweck dieses schönen Gesetzes zu sein.

Ist aber noch nicht alles.

Es gibt einen neu gestalteten § 283, der recht unauffällig die Meinungsfreiheit in Österreich beendet. Ganz einfach so und keiner ist’s gewesen. Ein gewisser Roland Freisler hätte mit diesen Paragraphen sehr gut arbeiten können.

Da steht also, daß jeder bestraft wird, der zu Gewalt oder Haß oder feindseligen Handlungen – ich verkürze das etwas – gegen eine Gruppe, die durch Rasse (auf einmal gibt es wieder so etwas in Österreich), Hautfarbe, Religion, Weltanschauung u.ä. definiert ist, aufreizt, diese beschimpft oder verächtlich macht, schwer bestraft werden soll.

Klingt fürs erste nicht so schlecht, ist aber teuflisch. Denn bei diesen Handlungen ist kein Wahrheitsbeweis zulässig.

Nehmen wir also an, es gäbe eine Religion, die gebietet, Andersgläubige zu töten, Frauen zu mißhandeln, Abtrünnige zu ermorden, Homosexuelle hinzurichten, Ehebrecher zu steinigen oder ähnliches zu vollführen, nehmen wir also an, es gäbe so eine Religion, wäre es in Hinkunft verboten, an dieser Religion Kritik zu üben, sie verächtlich zu machen und ihre Mitglieder ob dieser Überzeugungen gar zu beschimpfen. Dafür stehen zwei Jahre Gefängnis auf dem Speisezettel.

Dem Beschuldigten würde es gar nichts nützen, wenn er beweisen könnte, daß diese Religion das tatsächlich verlangt und daß ihre Gläubigen das befolgen. Wahrheitsbeweis geht nicht.

Genau so wäre eine Weltanschauung geschützt, auch wenn sie vielleicht nationalsozialistisches oder bolschewistisches Gedankengut enthielte. Auch das Verbotsgesetz könnte die Bestrafung nicht abwenden, denn auf eine entsprechende Bestimmung haben die Gesetzesbastler in ihrem Übereifer ganz einfach vergessen. Wer schimpft, wird bestraft, auch wenn er recht hat.

Ob wir das Gesetz kriegen werden, weiß ich nicht, vielleicht liest sich das doch noch wer durch, bevor der gefährliche Schwachsinn durch das Parlament geschleust wird.

Ein Gutes hätte der neue § 283 aber doch. Meine Weltanschauung, daß der Waffenbesitz ein Menschenrecht ist, wäre dann wohl auch geschützt. Und ich verklage jeden, der mich „Waffennarr“ schimpft.

Quelle: www.querschuesse.at

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