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Querschüsse:Das neue Waffengesetz ist in Begutachtung


Swordsman

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Das neue Waffengesetz ist in Begutachtung

Mittwoch, den 24. März 2010 um 14:28 Uhr |

Der Entwurf zum Gesetz ist da und zur Begutachtung vorgelegt worden. Die Begutachtungsfrist endet am 16. April 2010. Die Texte dazu sind unter http://www.bmi.gv.at/cms/bmi_begutachtungen/ zu finden.

Natürlich wurde die IWÖ nicht dazu eingeladen, eine Stellungnahme dazu abzugeben, wir vertreten ja bloß alle Waffenbesitzer, die von diesem Gesetz betroffen werden und die sind für die Gesetzesbastler uninteressant. Wir könnten nämlich vernünftige, verwaltungskostensparende und bürgerfreundliche Vorschläge machen.

Statt dessen dürfen unnötige Organisationen, die von diesem Gesetz und dessen Auswirkungen nichts verstehen (Caritas, SOS-Mitmensch, Amnesty, Rechtsbüro Lamda uva.), ihren Senf dazugeben. Das sind wir inzwischen gewöhnt.

Ich werde in kurzer Reihenfolge hier meine Ansicht zu dem Gesetz darlegen:

· zuerst meinen Artikel, der in den IWÖ-Nachrichten erscheinen wird, dann

· die Stellungnahme der IWÖ im Rahmen des Begutachtungsverfahrens (unverlangt, ist mir aber egal – folgt im nächsten „Querschuß“!)

Wer das liest und darüber nachdenkt, kann das nicht so zum Gesetz werden lassen.

Der Gesetzesentwurf hat natürlich auch seine guten Seiten, die Umsetzung der Registrierung – wenn sie denn schon sein muß – ist recht gut gelungen. Man hätte aber die Gelegenheit dazu benützen können, Verwaltungsvereinfachungen und Kosteneinsparungen vorzusehen. Statt dessen sind ganz still und heimlich Verschärfungen eingeflossen.

Aber lest selbst:

Es ist geschafft!

Das neue Waffengesetz in der Begutachtung

Seit 2007 gibt es die neue EU-Waffenrichtlinie, im Juli 2008 ist sie in Kraft getreten und bis Juli 2010 muß sie in nationales Recht umgesetzt sein. Auch bei uns. Und jetzt ist der ministerielle Entwurf in die Begutachtung gegangen. Jeder kann seinen Senf dazu geben. Wir tun es natürlich auch.

Den Lesern der IWÖ-Nachrichten ist schon lange bekannt, was auf uns zukommt. Vor allem geht es um die Registrierung der C- und D-Waffen. Die EU hat es so gewollt. Ein weiterer Kommentar erübrigt sich.

Wie wurde das umgesetzt? Recht einfach:

· Im Bundesrechenzentrum wird registriert, eingeben werden das die Büchsenmacher und die Waffenfachhändler. Man hat an das bewährte System der bisher vorgesehenen C-Waffen-Meldungen angeknüpft.

· Waffen der Kategorie D sind derzeit nicht zu registrieren außer bei Überlassung an einen Dritten. Die C-Waffen sind bis 30.6.2014 zu registrieren.

· Bei der Registrierung ist eine Begründung (Jagen, Sport, Sammeln, Selbstverteidigung und natürlich auch bisheriger rechtmäßiger Besitz) anzuführen.

Dafür gebührt den Autoren des Gesetzesentwurfes uneingeschränktes Lob. Das ist einfach und auch bürgerfreundlich, außerdem im Einklang mit der Richtlinie umgesetzt worden.

Natürlich wäre das ohne die Bereitschaft des Handels, diese Registrierung den Behörden abzunehmen, dabei große Kosten zu tragen und riesige Datenmengen zu verarbeiten, nicht gegangen. Bekommen hat der Handel dafür nichts. Vielleicht gibt es einmal einen Orden.

Der Wermutstropfen dabei sind tatsächlich die Kosten:

Die Einrichtung der Datenbank im Bundesrechenzentrum wird eine Menge Geld (geschätzt einige Millionen €) verschlingen, Geld, das dem Sicherheitsbudget bitter fehlen wird.

Die Hard- und Software, die für die Datenübermittlung tauglich sein muß, wird sicher pro Geschäft mehrere tausend Euro kosten. Kaum ein Händler wird jetzt schon über die entsprechende Einrichtung verfügen.

Und schließlich muß der Waffenbesitzer auch dafür bezahlen. Wieviel, weiß noch niemand, aber es wird kaum weniger als 20 € pro Waffe sein.

Was man ab 1997 für die Meldung der C-Waffen bezahlt hat, ist verloren, auch die Meldungen sind völlig wertlos geworden.

Niemand kennt die genaue Anzahl der betroffenen Waffen, auch das Innenministerium nicht. Seinerzeit wurde die Zahl der Waffenbesitzer (legale Waffen wohlgemerkt) zwischen einer und zwei Millionen geschätzt. Danach gibt es wahrscheinlich 10 bis 20 Millionen Schußwaffen in Österreich. Eine gewaltige Aufgabe, die hier auf die Registrierungsstellen und auch auf das BRZ zukommt. Das stellt die obigen Kostenschätzungen in Frage.

In Kanada hat ein ähnliches Registrierungsvorhaben mehr als 2 Milliarden Can$ gekostet, ursprünglich hatte man nur mit 2 Millionen $ gerechnet. Inzwischen ist dort die Registrierung als undurchführbar und sinnlos eingestellt worden.

Es gibt aber auch einige Erleichterungen, tatsächlich

· Munition für Faustfeuerwaffen kann hinkünftig von Besitzern von C-Waffen erworben werden, wenn diese Waffen für eine solche Munition eingerichtet sind.

· Geringfügige Verwahrungsfehler sind nachzusehen.

· Schußwaffen Kat. B, deren Modell vor 1871 entwickelt worden ist, zählen nicht auf die Stückzahl.

· Einschüssige Schußwaffen mit Perkussionszündung werden frei.

Das war es schon - ist nicht wirklich viel, aber immerhin. Das sind schon lange geforderte Erleichterungen, die jetzt endlich umgesetzt worden sind. Auch anerkennenswert.

Und was ist mit den wirklichen Erleichterungen, auf die wir alle sehnlich gehofft hatten?

Ganz kurz gesagt: nichts.

· keine Linderung (oder Abschaffung) der Stückzahlbeschränkung in der Kat. B,

· keine Modernisierung der Kat. A,

· keine Objektivisierung der Erfordernisse für Waffenpässe,

· keine Vereinfachung der Verwahrungskontrolle,

· keine Adaptierung der Antikwaffengrenze 1871 (stammt übrigens noch aus der Nazizeit – wo bleibt denn das Verbotsgesetz?).

Die Gelegenheit, waffenrechtliche Verfahren zu vereinfachen, Dienstposten einzusparen und Verwaltungskosten ist leider ungenützt verstrichen. Angeblich war das „politisch nicht durchsetzbar“.

Ein paar, gar nicht so unwesentliche Verschärfungen finden sich aber auch im Gesetz.

Recht unauffällig plaziert, wurden sie zum Teil erst in letzter Sekunde eingebaut. Man muß schon sehr aufmerksam sein, um diese Tücken zu bemerken.

· Demilitarisierung von Kriegswaffen geht nicht mehr. § 2 (3) schließt das ausdrücklich aus. Besitzer solcher Dinge – einst vom Bundesheer selbst verkauft(!) – sind plötzlich kriminell.

· Innehabung (ein langdauernder Streitpunkt) wird im § 6 (2) definiert, allerdings nur negativ und nicht beispielhaft. Nimmt jemand also beim Verkaufsgespräch bei einem Händler eine Waffe in die Hand, ist das laut künftigem Gesetz keine Innehabung, alles andere schon.

Hilft ein Unbefugter beim Tragen einer Waffe oder beteiligt er sich beim Waffenputzen, wird der Sohn eines Jägers von seinem Vater im sicheren Gebrauch der Jagdwaffe unterwiesen, ist das jeweils ein strafbarer Tatbestand. Unfaßbar.

· Der Psychotest wird auch neu reglementiert. Nach § (7) kann nun auch die Behörde Testverfahren und die dabei einzuhaltende Vorgangsweise festlegen. Was das bedeutet, ist klar: Man kann damit Testmonopolisten (KfV) schaffen und die lang ersehnte Vernaderung der Testpersonen bei mehrmaligem Antreten durchsetzen.

· Auch die Verwahrung wird wesentlich verschärft. Im § 16a werden die Verwahrungsvorschriften auf alle Schußwaffen (auch Luftgewehre) ausgedehnt. Damit können daher in Zukunft auch Waffenbesitzer, die nur Kat.C- und D-Waffen besitzen, also z.B. Jäger und Sportschützen der Verwahrungskontrolle unterworfen werden.

· Außerdem gibt es darin eine Verordnungsermächtigung, mit der eine Verwahrung „nach dem jeweiligen Stand der Technik“ vorgeschrieben werden kann. Die Produzenten biometrischer Systeme und kostspieliger elektronischer Sicherungen können sich fette Profite erwarten.

· Das Vererben von Waffen der Kat. A ist jetzt auch ausdrücklich gesetzlich ausgeschlossen. Der § 43 (4) verweigert den Erben die Rechtfertigung zum Erwerb solcher Waffen. Damit hat man die verfehlte Rechtssprechung des VwGH in dieser Beziehung gesetzlich zementiert und das Versprechen gebrochen, das man damals den Waffenbesitzern gegeben hat, die gutgläubig ihre Kat. A-Waffen gemeldet haben. Ein perfider Vertrauensbruch und die Waffenbesitzer werden sich daran erinnern, wenn es darum geht, die Registrierung vorzunehmen.

Die Beurteilung des Gesetzesentwurfes ist zwiespältig. Einerseits ist die reine Umsetzung der Richtlinie gut gelungen, andererseits wurden einmalige Gelegenheiten zur Verwaltungsvereinfachung, zur bürgerfreundlichen Vollziehung des Gesetzes und zur Anpassung an die liberaleren Bestimmungen der Richtlinie nicht wahrgenommen.

Das Schlimmste aber ist, daß geradezu heimlich still und leise Verschärfungen eingebaut worden sind, die geeignet wären, ohne weiter Gesetzesverschärfungen den legalen Waffenbesitz in Österreich nach und nach zu beseitigen.

Das Begutachtungsverfahren ist dazu da, Gesetze, bevor sie in den Nationalrat zu Beratung kommen, zu prüfen, offensichtliche Fehler zu beseitigen und auf die Gesetzeswirkung zu überprüfen.

Beim Schießmittelgesetz ist das geschehen und es ist in der letzten Minute repariert worden.

Dasselbe Team, das vor ein paar Monaten auch das Schießmittelgesetz fabriziert hatte, hat jetzt das Waffengesetz zur Begutachtung vorgelegt. Zu kritisieren gibt es genug und zu reparieren gibt es auch genug. Hoffen wir, daß es wieder gelingt.

Quelle: www.querschuesse.at

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