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Verstoß gegen Waffengesetz im Luftfahrtmuseum


Jägermeister

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Zitat

Das Amtsgericht Neubrandenburg hat den Vorsitzenden des Luftfahrtvereins Neuenkirchen (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.700 Euro verurteilt. Der 57-Jährige hatte Waffen, die auf dem Vereinsgelände ausgestellt sind, nicht ordnungsgemäß unbrauchbar gemacht. Er hatte sich auch nicht ausreichend informiert, welche Genehmigungen nötig sind, um stillgelegte historische Militärflugzeuge aus Beständen der Nationalen Volksarmee (NVA) der DDR und der Sowjetarmee und die dazugehörige Bewaffnung besitzen zu dürfen.

https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Verstoss-gegen-Waffengesetz-im-Luftfahrtmuseum,prozess5908.html

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