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Schalldämper erlaubt?


rugerclub

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Sehr geehrter Herr

in meiner Position als für die Waffengesetze bei Umarex zuständiger Mitarbeiter habe ich Ihre Anfrage an eine kompetente Stelle weitergeleitet ( Verbandspräsident der Waffenhersteller) und dieser hat mir die folgende Antwort zukommen lassen. Falls Sie weitergehende Fragen haben, wenden Sie sich ruhig an mich.

mit freundlichen Grüßen

Gerd-Dieter Künstler

-------- Original Message --------

Subject: Re: Stellungnahme neues Waffengesetz (27-Mai-2003 15:43)

From: E-Mail-Adresse entfernt

To: E-Mail-Adresse entfernt

Hallo Herr Künstler,

gem. Anlage 1, Abschnitt 1, Unterabschnitt 1, Nr. 1.3 zum Waffengesetz, stehen die Schalldämpfer den Schußwaffen gleich, für die sie bestimmt sind.

Insofern dürften Schalldämpfer für Gas- oder Luftdruckwaffen, die nicht erwerbspflichtig sind, ebenfalls frei erwerbbar sein.

Mit freundlichen Grüßen

RA Klaus Gotzen

Verband der Hersteller von

Jagd-, Sportwaffen und Munition (JSM)

An der Pönt 48

40885 Ratingen

Tel.: 02102 / 186200

Fax: 02102 / 186169

E-mail: E-Mail-Adresse entfernt

Internet: www.jsm-waffen.de

Ist die Aussage so zu halten und erstreckt sie sich nur auf Druckluft- Co2waffen?

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  • 3 years later...

So wie die Helden im Actionfilm sein. Cooles Outfit, schnelle Autos und die richtige Waffe für jeden Gegner. Nach hartem Kampf liegen die Feinde am Boden, du schüttelst dir den Staub von der Jacke, steckst die Waffe ein und wendest dich ganz entspannt den angenehmen Dingen des Lebens zu. Und weil?s so gut war, gibt's selbstverständlich 'ne Fortsetzung im Kino.

Im wahren Leben gäbe es anstatt einer ?Fortsetzung" eine Menge Ärger, wenn du versuchen würdest, deine Konflikte mit Waffen auszutragen. Stress mit den Eltern, Anzeige bei der Polizei, dein Taschengeld geht wegen Zahlung von Schmerzensgeld und Krankenkosten für lange Zeit an deine Opfer. Und auch, wenn du noch nicht vom Gericht bestraft werden kannst, der große Ärger mit Eltern, Schule und Jugendamt ist garantiert angesagt.

Mehr dazu unter Polizei Hessen

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