Mike57 Posted August 16, 2020 at 06:03 PM Posted August 16, 2020 at 06:03 PM Hier mal die momentan imho geltende Rechtliche Situation. 1. Ein Mitbenutzungsvertrag kann nur vom Verband VdRBw für die RAG abgeschlossen werden. Irgendwann mal Anno Tobak geschlossene Verträge sind Null & Nichtig. 2. Eine RK kann nicht gleichzeitig eine RAG sein, die RAG muss selbstständig gegründet werden. Komplett mit allem was dazu gehört, incl. eigener Satzung! Ich weis das es solche "Vehikel" RK=RAG gegeben hat, sind aber nicht zulässig.
Greenhawker Posted August 16, 2020 at 06:09 PM Posted August 16, 2020 at 06:09 PM vor einer Stunde, Mike57 sagte: Hier mal die momentan imho geltende Rechtliche Situation. Es ist alles wie es sein sollte. Die RAG ist kein Anhängsel der RK. Da aber die RK sich ebenfalls im Schützenhaus trifft und die Vorstandschaft keine Eier hat, verzichten die lieber auf vier Mitglieder, den soviel werden deshalb jetzt die RK deshalb verlassen/wechseln. Übrigens vier Mitglieder von acht, die noch zum RK Abend kommen. 1
Mike57 Posted August 16, 2020 at 06:15 PM Posted August 16, 2020 at 06:15 PM (edited) vor 1 Stunde, Greenhawker sagte: Es ist alles wie es sein sollte. Die RAG ist kein Anhängsel der RK. Da aber die RK sich ebenfalls im Schützenhaus trifft und die Vorstandschaft keine Eier hat, verzichten die lieber auf vier Mitglieder, den soviel werden deshalb jetzt die RK deshalb verlassen/wechseln. Verstehe ich das jetzt richtig, das um als RAG Mitglied in dem Schützenverein zu schießen, muss ich gleichzeitig Mitglied in dem Schützenverein sein? Trotz eines mit dem VdRBw geschlossenen Vertrages? In der Regel setzt sich eine RAG aus verschiedenen Mitgliedern der z.Bspl. RKen der Kreisgruppe zusammen. Edited August 16, 2020 at 07:53 PM by Mike57 1
Der Reservist Posted August 16, 2020 at 06:24 PM Posted August 16, 2020 at 06:24 PM vor 14 Minuten, Greenhawker sagte: Übrigens vier Mitglieder von acht, die noch zum RK Abend kommen. Das wohl zwischenzeitlich klassische Erscheinungsbild - die Zahlen sind zwar austauschbar - das Verhältnis dürfte aber passen 1
Jägermeister Posted August 16, 2020 at 07:13 PM Author Posted August 16, 2020 at 07:13 PM Was ein Irrsinn. Zum Glück bin ich da nicht drin.
Greenhawker Posted August 16, 2020 at 08:38 PM Posted August 16, 2020 at 08:38 PM vor 2 Stunden, Mike57 sagte: Verstehe ich das jetzt richtig, das um als RAG Mitglied in dem Schützenverein zu schießen, muss ich gleichzeitig Mitglied in dem Schützenverein sein? Trotz eines mit dem VdRBw geschlossenen Vertrages? In der Regel setzt sich eine RAG aus verschiedenen Mitgliedern der z.Bspl. RKen der Kreisgruppe zusammen. Du hast es richtig verstanden. 1
DirtyHarriett Posted August 16, 2020 at 08:44 PM Posted August 16, 2020 at 08:44 PM warum muß ich da überhaupt mitspielen ?
Mike57 Posted August 16, 2020 at 08:47 PM Posted August 16, 2020 at 08:47 PM vor 4 Minuten, Greenhawker sagte: Du hast es richtig verstanden. Wer hat denn den Vertrag ausgehandelt? Der dürfte somit NIX kosten, da derjenige ja schon Mitgliedsbeiträge im " Verein" bezahlt. Und was nix kost ist meist nix wert.... Wir haben uns beim DJV eingemietet, 1 x im Monat. Keine Diskussionen und imho 2 RAGler fangen mit dem Jagdschein an bzw. sind schon dabei.... Ich bins ( noch ) nicht...
Greenhawker Posted August 16, 2020 at 08:49 PM Posted August 16, 2020 at 08:49 PM Ich hab den Vertrag nicht ausgehandelt, das war vor meiner Zeit, was mir jetzt aber auch egal sein wird. 1
Jägermeister Posted August 16, 2020 at 09:45 PM Author Posted August 16, 2020 at 09:45 PM Wer sich als Verantwortlicher so wenig Gedanken über die Folgen seines Tuns macht, gehört böse abgestraft. Sieh bloß zu, dass Du da Land gewinnst! 2
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