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Verkauf von Waffen ohne Waffenschein ?


hammerwaffe

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Hallo,

bitte nicht erschlagen, falls der Eintrag im falschen Bereich ist. Ist mein erster Beitrag.

Angenommen ein Mann mit volljährigem Sohn besitzt einen Waffenschein und Waffen, da er Jäger ist. Der Sohn hat keinen Jäger-/Waffenschein und darf die Waffen somit logischweise auch nicht benutzen.

Nun stirbt der Vater und hinterlässt eine Vielzahl an Waffen.

Darf der Sohn die Waffen an einen Waffenhändler, bspw. Fr*****ia verkaufen oder würde er sich strafbar machen und muss der Polizei melden, dass einige Waffen hinterlassen wurden und die werden nun einfach so eingezogen. Die damals investierten DM/? wären weg?

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Richtig. Man sollte sich aber über den wahren Wert der Hinterlassenschaft informieren, bevor man ans Veräußern geht.

Also: die Waffen bei einem Berechtigten (BÜMa, LWB) vorübergehend unterstellen (das aber mit der Behörde abklären), Überblick verschaffen, Möglichkeit ausloten, ob man nicht selber mit welchem Aufwand LWB werden könnte, bei Nichtinteresse versuchen, die Waffen selber zu verkaufen.

BÜMas müssen Garantie geben (folglich erst mal investieren) und kaufen zu entsprechnden Preisen an.

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  • 1 month later...

Hallo,

danke erstmal für die Antworten.

BÜMa = Bürgermeisteramt ?

LWB = Landeswaffenbehörde ? (wo findet man eine solche?)

Es gibt wohl eine WBK (ohne Munition), die einen Erben berechtigt Waffen zuhause zu lagern. Allerdings müssen diese Waffen gesichert werden. Nicht im Sinne eines Waffenschrankes, sondern von an den Waffen angebrachten Sicherungen.

Nun kostet eine derartige Sicherung lt. Waffenbehörde zwischen 150? und 200? und kann auch nur bei ausgewählten Waffenhändlern bezogen werden.

Einfach Rechnung: 5 Waffen x 200? Sicherung = 1000?.

Das muss doch alles billiger gehen oder nicht?

Können die Waffen für eine Zeit X nicht bei einem befreundeten Jäger untergebacht werden und in der Zeit X macht der Erbe einen Schein X, um die Waffen anschließend ungesichert zuhause lagern zu können?

Was für ein Schein wird hierfür benötigt? Was kostet dieser ca. ?

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:hahaha-024: Der is gut!!!

BüMa = Büchsenmacher, Fachmann, wenns um realistische Einschätzungen geht

LWB = Legalwaffenbesitzer

Waffen müssen gesichert werden, LW (Langwaffen) im A-Schrank, KW(Kurzwaffen) im B- oder 0-Schrank oder in einer Kombi aus beiden.

Die Waffen kannste für x-Zeiten bei einem befreundeten LWB "einstellen", es empfiehlt sich aber hier, einen bürgerlichen Vertrag darüber zu machen. Der LWB wird die Waffen auf seine Karte eintragen lassen und sie Dir, wenn Du Deinen Besitz mit allen Berechtigungen in trocknen Tüchern hast, auch wieder überschreiben. Kostet aber Verwaltungsgebühren.

Der "Schein" ist eine WBK, die Du über einen Schützenverein "machen" kannst. Kosten und Modalitäten variieren, Du solltest Dich vorher darüber schlau machen.

Erkundige Dich mal zwanglos beim zuständigen Ordnungsamt, die haben eine Waffenbehörde, wie die sich das vorstellen. Auch der "Vollzug des WaffG" variiert leider von Bundesland zu Bundesland.

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mit der Waffenbehörde wird es bald einen Termin geben.

Eine Frage habe ich noch: Jemand hat mir gesagt, dass für Langwaffen (bspw. Kleinkaliber/Schrotgewehr) ein Waffenschrank Sicherheitsstufe A benötigt wird.

'96 wurde ein Waffenschrank Sicherheitsstufe B gekauft (für 4 Langwaffen). Ist dieser damit nicht mehr verwendbar?

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mit der Waffenbehörde wird es bald einen Termin geben.

Eine Frage habe ich noch: Jemand hat mir gesagt, dass für Langwaffen (bspw. Kleinkaliber/Schrotgewehr) ein Waffenschrank Sicherheitsstufe A benötigt wird.

'96 wurde ein Waffenschrank Sicherheitsstufe B gekauft (für 4 Langwaffen). Ist dieser damit nicht mehr verwendbar?

ja klar

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