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Visier vs. Armatix:Einstweilige Verfügung aufgehoben!


Swordsman

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Einstweilige Verfügung aufgehoben

Im VISIER-Heft 3/09 stand unter der Überschrift “Beim ersten Versuch” ein Testbericht über ein Waffensicherungssystem der Firma Armatix GmbH aus München. Daran entzündete sich auf Betreiben von Armatix gegen die VS Medien GmbH, also den Verlag von VISIER, ein Rechtsstreit. Am 2. November 2010 fällte das Landgericht Hamburg ein erstes Urteil: Darin hob das LG Hamburg die einstweilige Verfügung vom 9. März 2009 auf und wies den auf ihren Erlass gerichteten Verfügungsantrag der Firma Armatix zurück. Die Kosten dieses Verfahrens muss gemäß dem Urteil Armatix allein tragen.

Mit der einstweiligen Verfügung war es dem Verlag und den beiden beteiligten Redakteuren vorübergehend verboten gewesen, das im Beitrag “Beim ersten Versuch” behandelte und dazu im Bild vorgestellte Waffensperrelement als “Trustlock” des Münchner Unternehmens zu bezeichnen. Offen ist derzeit, ob Armatix gegen das Urteil Berufung einlegen wird. Jedenfalls setzt sich der zugrunde liegende Streit aktuell in einem anderen Verfahren fort: Im sogenannten Hauptsacheverfahren wird ein Urteil noch folgen.

VS Medien GmbH

Quelle: www.visier.de

PDT_Armataz_01_11

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