m1e Posted November 28, 2010 at 08:27 PM Share Posted November 28, 2010 at 08:27 PM Hallo, bin eigentlich ein echter newbee und habe nur einen Kl. WS! Mich würde interessieren ob es eine Waffenbesitzerlaubnis gibt, so für den Reinen Selbsschutz auf Privatgelände. Gibt es Alternative Waffen die Angreifer/Eindringlinge ausser gefecht setzen ohne dessen Leben zu Gefährden? Mit meiner Gaswaffe würde ich im Gebrauchsfall selbst in der CS Wolke stehen, man kann ja bei einem Notfall nicht erst die Windrichtung Prüfen, in Geschlossenen Räumen nockt man sich damit selbst aus. Ich stelle mir eine Versiegelten Unterbringung im Tresor mit Registrierter Waffe vor, gibt es nach dem Waffengesetz eine Möglichkeit dazu? Bin bein Waffennar oder sonst wie an Waffen Interessiert, Sportlich würde mich Bogenschießen mehr Interessieren oder evtl. Przisionsgewehrschießen, aber leider habe ich dafür keine Zeit! Den Kl. WS habe ich benötigt da ich u.a. mit Edelmetallen handel und damit u.a. entsprechende Werte oder Bargeld bei mir führe. Den rest der Zeit liegt das Teil im Nachtisch Würde mich über infos freuen! LG EDi Link to comment Share on other sites More sharing options...
Swordsman Posted November 29, 2010 at 11:01 AM Share Posted November 29, 2010 at 11:01 AM Na gut, ich versuchs mal: zu 1.: Nein, es gibt nur einen Waffenschein (zum Führen der Waffe in der Öffentlichkeit) und eine WBK, darauf sind alle Deine Waffen eingetragen, die Du dann auch auf Deinem privaten Gelände führen darfst. Wenn Du dort aber Gewerbe hast und Öffnungszeiten, zählt das dann als "öffentlich" und Führen der Waffe mit WBK auf Privatgelände wird somit ILLEGAL und straftatrelevant. Zu 2.: Der Blick in eine doppelläufige Deko- Schrotflinte schreckt zB ab (VORSICHT, das erfüllt den Straftatbestand der Bedrohung!!) Zu 3.: Richtig. Zu 4.: Nein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
m1e Posted November 29, 2010 at 09:43 PM Author Share Posted November 29, 2010 at 09:43 PM Danke für die hilfestellung. Nein die Geschäftsräume sind gut 25km vom Wohnsitz entfernt, d.h. Privat bleibt Privat! Was müsste man machen um eine WBK zu erlangen? Taser ist wohl nicht das richtige, kann nur 1mal eine Person im nahbereich abwehren. Alternativ könnte eine CO2 Waffe heftige blau felcken machen oder! Soweit ich das rausgelesen habe, darf man die CO2 mir Kl. WS besitzen, oder? Die könnte zur not auch die bessere hälfte bedienen, natürlich nur im Notfall bis die Polizei eintrifft. Mal ne Frage, wegen AW zu 2, kann man Einbrecher(Verbrecher) im sinne des StGB Bedrohen? Wenn der einen Schrittmacher hat und ne Taser behandlung bekommt und dann nicht mehr Aufsteht, ist dann der Grundsatz auf Selbstverteidigung erloschen? LG EDi Link to comment Share on other sites More sharing options...
Swordsman Posted November 30, 2010 at 09:43 AM Share Posted November 30, 2010 at 09:43 AM Wenn der einbrecher bei Dir im Haus ist, ja. Aber Vorsicht, der könnte bewaffnet sein. Zur WBK benutz mal bitte die SuFu oder guck ins Forum "WBK". Link to comment Share on other sites More sharing options...
openeye Posted November 30, 2010 at 11:20 AM Share Posted November 30, 2010 at 11:20 AM Bevor Du versuchst den Einbrecher/Angreifer mit ner CO2 oder Gaswaffe in Schach zu halten, gib lieber Fersengeld. Die könnten da nämlich erst richtig sauer werden!!! Wenn die dann ne echte Schusswaffe ziehen, hast Du den schwarzen Peter Ent- oder -weder! (Schusswaffe oder verpissen) Selbst mit einer scharfen Waffe ist die Frage, ob der Durchschnittsbürger überhaupt in der Lage ist, in so einer Stresssituation, in der der Adrenalinspiegel überbrodelt, die Waffe abzufeuern, geschweige denn zu treffen. Gruß Reinhard Link to comment Share on other sites More sharing options...
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