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Änderungen im Waffenrecht ab 1. September


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Am 2.9.2021 at 11:17 , Beau Riese sagte:

Deswegen frage ich ja. Könnte ja sein, dass man den Transport physisch getrennt vornehmen müsste.

Ganz einfach Munition getrennt von der Waffe. Da reicht es aus wenn du die in einer Schachtel hast oder die Pistole in einem Futteral steckt. Damit hast du eine räumliche Trennung.
Was z. B.  nicht geht ist die Waffe und geladene Magazine zusammen zu transportieren ohne räumliche Trennung. Auch hier würde es vollkommen ausreichen die Magazine in einem anderen Fach als die verschlossenen Waffen zu transportieren.

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vor 3 Stunden, xhbkx sagte:

Ganz einfach Munition getrennt von der Waffe.

Sorry aber das ist Blödsinn. Natürlich kannst du Munitionsschachteln und selbst geladene Magazine im gleichen Fach transportieren wie die Waffe. Die Munition darf einfach nur nicht in der Waffe sein. 

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vor 2 Stunden, Greenhawker sagte:

Sorry aber das ist Blödsinn. Natürlich kannst du Munitionsschachteln ( nicht in der Waffe sein.)

nichts anderes habe ich geschrieben da steht ein oder.

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vor 3 Stunden, Greenhawker sagte:

selbst geladene Magazine im gleichen Fach transportieren wie die Waffe.

Sry das ist Blödsinn und gemein gefährlich,

Genau das darfst du nicht ein geladenes Magazin neben der Waffe transportieren.
Genauso einzelne Patronen in das gleiche Fach wie die Waffe schmeißen.

Da muss zwingend eine räumliche Trennung zwischen Magazin und Waffe sein.

Gilt übrigens auch für die Aufbewahrung in einem 0 bzw 1er Schrank. Nie ein geladenes Magazin neben die entsprechende Waffe packen.

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Ich hab grundsätzlich keine zur Waffe passende Mun im gleichen Schrank. Damit erspar ich mir ev. dumme Fragen von unwissenden Prüfern, die es leider auch gibt. Beim Transport ist die Waffe immer im einen, abgeschlossenen, Behälter und die Mun im Koffer für den Rest, den man so am Stand braucht.

Grüße

Gunfire

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vor 2 Stunden, xhbkx sagte:

Sry das ist Blödsinn und gemein gefährlich,

Da liegst du komplett verkehrt. Transport ist nicht gleich Aufbewahrung. 
Auch wenn der Mythos vom getrennten Transport immer wieder verbreitet wird, es bleibt doch ein Mythos. 

Und geladene Magazine darfst so viele neben die Waffe packen wie du willst, ob Transport oder Aufbewahrung, es darf nur keines in der Waffe sein.

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vor einer Stunde, Greenhawker sagte:

Und geladene Magazine darfst so viele neben die Waffe packen wie du willst, ob Transport oder Aufbewahrung, es darf nur keines in der Waffe sein.

Das sehe ich nicht so. Nur weil etwas nicht geregelt ist im Waffengesetz ist es nicht gleich erlaubt.

Das deutsche Waffengesetz hat leider viele Hintertüren über die dir das Amt einen Strick daraus drehen kann und  ich behaupte mal 99% der Waffenbehörden werden in dem Fall die Zugriffsbereitschaft anzweifeln.

Zweifelsohne ist eine Pistole so deutlich schneller schussbereit als wenn die Munition bzw die Magazine nicht direkt bei der Waffe liegen. Ist mir klar das es ein kontroverses Thema ist aber auf eine Gerichtsverhandlung würde ich es definitiv nicht ankommen lassen.

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vor 43 Minuten, xhbkx sagte:

Das sehe ich nicht so. Nur weil etwas nicht geregelt ist im Waffengesetz ist es nicht gleich erlaubt.

Ob du das so siehst oder nicht, ist irrelevant. Es ist nicht verboten, also ist es erlaubt. 

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vor 2 Stunden, Jägermeister sagte:

Und dann suche den Begriff „zugriffsbereit“.

Das kann jeder machen wie er möchte.
Wie schon bemerkt regelt das Waffengesetz den Transport von Munition nicht.

Wenn jemand Probleme provozieren möchte kann er das gerne tun. Ich würde das nicht so transportieren und empfehle es auch nicht.
Man hat ja auch lange gedacht das man ein geladenes Magazin neben die Pistole in einen 0er Tresor legen darf. Das man das nicht darf stand ja auch nicht explizit im Waffengesetz.

Über welche Schiene das dann gehen würde k.a. aber ich glaube nicht das ein Richter hier zu unseren Gunsten entscheiden würde.

Posted
vor 14 Minuten, xhbkx sagte:

aber ich glaube nicht das ein Richter hier zu unseren Gunsten entscheiden würde. 

Ein guter Anwalt und eine gute RS ist da manchmal hilfreich - und den Mut, dann bis zur letzten Instanz zu klagen.

Auch daran hapert es; man geht lieber den Weg des geringsten Widerstandes.

Notfalls stecke ich mir das geladene Magazin in die Jackentasche

  • Like 1
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Just now, Jägermeister sagte:

Das ist das Selbe.

hatte ich auch gedacht, aber wie gesagt ich schau ob ich das wieder finde.
Da ich keinen 0er habe war für mich das uninteressant und ich habe kein Lesezeichen gesetzt.

Posted

Schon bekannt?

https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/13102021_verschaerfungen_in_sachen_schreckschusswaffen_vdb_fordert_auskunftersuchen_nach_dem_informa.html

Zitat

BMI lehnt Auskunftsersuchen des VDB ab!
Innerhalb von nur 2 Tagen hat das BMI das Auskunftsersuchen des VDB auf den Bericht „Schreckschusswaffen - Verschärfung des Waffenrechts“ abgelehnt. 

 

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