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Änderungen im Waffenrecht ab 1. September


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Just now, TorstenM sagte:

Frage nur wäre, kommt das rechtzeitig bis Montag?

Ich hatte vor kurzem eine Mail zur Behörde geschickt mit entsprechender Anfrage.

Ergebnis:

Die PDF-Datei war  3 Minuten nach Lesebestätigung auch da.

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Ok, bei mir jetzt auch in knapp 23 Std eingetroffen. Scheint also nicht wirklich eine Herausforderung zu sein, bei manchen Regionen automatisch, manche auf Nachfrage. 

Inhaltlich bei mir auch alles exakt korrekt. 

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Im Prinzip ganz unspektakulär nur die WBK Tabelle mit allen Inhalten und oben drüber Dein Name und darunter die WBK Nr mit Ausstelldatum. 

Unter jeder dieser Infos dann die jeweilige lange und teils kryptische ID, also beim Namen die P-ID, Erlaubnis (WBK Nr) eine E-ID und unter jeder Waffe eine W-ID. 
Die P-ID und E-ID ergibt sich aus dem Ausstelldatum der WBK und einer wohl fortlaufenden Nummer alphanumerisch, z.B. ausgedacht P2008-05-04-0000000023-W (bei mir passt der Anfang zum Austellungsdatum)
Die W-ID ist zum Beschaffungsdatum jedoch nicht in Verbindung zu bringen. 

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Wow, das ging aber fix, gestern bei meiner Behörde angefordert und heute schon da.

Hallo Herr xxxxx, 

anbei erhalten Sie Karteikartenübersichten für Ihre Waffenbesitzkarten an Stelle einzelner Datenblätter je Waffe. Auf diesen Karteikarten befinden sich alle notwendigen NWR-ID Nummern.

Ich halte dieses Vorgehen für die praktikabelste Variante, da sich die auszustellenden Seiten so deutlich verringern, in Ihrem Falle sind es 3 Seiten statt sonst 14. 

Was die Magazine angeht, bin ich gerade dabei ein Anmeldeformular für meine Zwecke zu erstellen, sobald das fertig ist, sende ich es Ihnen zu.   

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

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Gestern die Daten schriftlich in der Post und gleichzeitig die Aufforderung die Mitgliedschaft bis zum 30.9.2020 nachzuweisen sowie gemäß §14 Abs. 4 S.2 WaffG (Stand 1.9.2020) einen Nachweis für Kurz- und Langwaffen separat zu erbringen.

Ich finde das nur nicht Lustig, das er mir den §14 Abs. 4 S. 3 WaffG vorenthält, nachdem ich diesen Nachweis eben nicht vorlegen muss.

  • Sad 1
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vor 1 Stunde, Whitestar sagte:

Was die Magazine angeht, bin ich gerade dabei ein Anmeldeformular für meine Zwecke zu erstellen, sobald das fertig ist, sende ich es Ihnen zu.  

Das hatte ich jetzt nicht explizit angefragt und bin mir unschlüssig, ob ich fragen soll :3???: 
Es ist Zeit bis August 2021 und mein Motto: Wer viel fragt, bekommt viele Antworten, nur nicht immer die Gewünschten. 

  • Like 2
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vor 1 Stunde, schuster sagte:

Ich finde das nur nicht Lustig, das er mir den §14 Abs. 4 S. 3 WaffG vorenthält, nachdem ich diesen Nachweis eben nicht vorlegen muss.

Anrufen und fragen was das soll? Meist sind das behördliche Serienbriefe, die mittels Streuschuss an alle gehen. 

Ich konnte solche Dinge, die mich eben nicht betrafen, mit meiner Behörde immer telefonisch klären.

  • Like 1
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vor 22 Minuten, Jägermeister sagte:

Meist sind das behördliche Serienbriefe, die mittels Streuschuss an alle gehen.

Den Anruf mache ich erst, wenn ich die Vereinsbescheinigung habe.

Ich vermute aber, das da Ärger auf den einen oder anderen zurollt und viel Arbeit für den Vorsitzenden und Schriftführer. Es werden ja schon jetzt die letzten 24 Monte abgefragt, also ein Rückgriff auf die Vergangenheit. Und das mit dem "glaubhaft machen" könnte ein böser Bumerang werden. 

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Hinweise: Nationales Waffenregister 2

Zum 01. September 2020 wird die Europäische Feuerwaffenrichtlinie auf Bundesebene umgesetzt. Für Waffenbesitzer sind folgende Änderungen zu beachten:

  • Waffenbesitzer erhalten eine persönliche Identifikationsnummer des Nationalen Waffenregisters (NWR-ID). Die NWR-ID beginnt mit einem "P". Zusätzlich erhalten Waffenbesitzer eine Erwerbs-ID, die durch ein "E" gekennzeichnet ist. Die ID's sind 21-stellig.
  • Die ID's werden nur für den Kontakt (Kauf, Verkauf, Reparatur) mit einem Händler bzw. Büchsenmacher benötigt.
  • Alle Waffenbesitzer können ihre persönliche NWR-ID und Erwerbs-ID bei ihrer zuständigen Behörde (Waffenbehörde) anfordern. Die ID's werden zusätzlich in die Waffenbesitzkarten (WBK) eingedruckt. Diese können i.d.R. bei der nächsten Vorsprache/dem nächsten Antrag bei der Behörde eingereicht werden mit dem Hinweis, dass die NWR-ID's eingedruckt werden sollen. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an ihre zuständige Behörde.
  • Schusswaffen und wesentliche Teile bekommen zukünftig ebenfalls eine Identifikationsnummer. Bei Schusswaffen wird diese durch ein "W" und bei wesentlichen Teilen durch ein "T" geführt. Diese Nummern werden jedoch nicht in die Teile eingehämmert oder gelasert, sondern als Nummer im NWR hinterlegt. Die Identifikationsnummer wird in die WBK eingestempelt.
  • Die An- und Abmeldefrist einer Waffe beträgt weiterhin 14 Tage.
  • Der Kauf von Munition bleibt unverändert.

 

  • Thanks 1
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Ich habe bei meiner zuständigen Waffenbehörde (PP Essen) per mail nachgefragt. Ob mein Jagdschein eine eigene E-Nummer bekommt, und wie ich an meine restlichen Daten (E-Nummer Gelbe WBK, W-Nummern etc) komme.

Antwort in unter 24h. Jagdschein bei der Unteren Jagdbehörde anfragen, Rest soll im September per Post kommen an alle Betroffenen. Wenn ich vorher was brauche, soll ich mich melden.

Wie eigentlich immer ein guter Service der Behörde!

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Am 26.8.2020 at 11:18 , Jägermeister sagte:

Wird die Frage vor Gericht sein, ob das überhaupt zulässig ist?

Da die Vereine eine Schießkladde führen müssen ja.

Am 26.8.2020 at 09:18 , schuster sagte:

Gestern die Daten schriftlich in der Post und gleichzeitig die Aufforderung die Mitgliedschaft bis zum 30.9.2020 nachzuweisen sowie gemäß §14 Abs. 4 S.2 WaffG (Stand 1.9.2020) einen Nachweis für Kurz- und Langwaffen separat zu erbringen.

Ich finde das nur nicht Lustig, das er mir den §14 Abs. 4 S. 3 WaffG vorenthält, nachdem ich diesen Nachweis eben nicht vorlegen muss.

Das Thema wird auf den ersten Richterspruch ankommen.

"Sind seit der ersten Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte oder der erstmaligen Ausstellung einer Munitionserwerbserlaubnis zehn Jahre vergangen"

Das lässt Interpretationsraum. Bekommst du eine neue WBK weil die Alte voll ist ist das wieder die erste Eintragung in der WBK.

Ich gehe davon aus das dies zu unseren Ungunsten ausgelegt wird.

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vor 9 Stunden, xhbkx sagte:

Da die Vereine eine Schießkladde führen müssen ja.

Die Nachweismöglichkeit war bislang nur für erstmalige WBK-Inhaber für drei Jahre notwendig, nach §15 Abs. 1 S. 7b WaffG (Stand 2009, neueres habe ich nicht auf diesen PC, sorry).

Weder allgemeine Schießkladde o.ä. noch persönliches Schießbuch nach 3 Jahren war vorgeschrieben.

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