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Änderungen im Waffenrecht ab 1. September


Jägermeister

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vor 24 Minuten, petsom63 sagte:

Eine Überprüfung für das Fortbestehen des Bedürfnisses

Ist ja nur blöde, wenn die Behörde schon zum jetzigen Zeitpunkt das Bedürfnis überprüft und der Schütze wegen fehlendem, weil nicht vorgeschrieben, Schießbuch in Bedrängnis kommt. Wie soll man da die notwendigen Termine aus der Vergangenheit glaubhaft machen?

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vor 10 Stunden, petsom63 sagte:

Eine Überprüfung für das Fortbestehen des Bedürfnisses muss spätestens alle 5 Jahre stattfindenden, §4 Abs. 4 WaffG 

Ich musste bei der diesmaligen Verlängerung meines Jagdscheines auch erstmalig auf dem neuen Formular angeben, ob ich a) derzeit aktiv zur Jagd gehe und b) mit Angabe der Anschrift wo und ob Eigenrevier oder Begehungsschein.

Das sind schon die ersten Schritte zum Wegfall des Bedürfnisses wegen nicht aktiver Jagdausübung!

Und das wird in absehbarer Zeit auch so kommen! Da bin ich mir absolut sicher!

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Am 12.9.2020 at 14:44 , Jägermeister sagte:

Das kann man aus den Datenblättern gar nicht rauslesen.

Es ging um die Munitionserwerbserlaubnis – in meinen Datenblättern sind diese Einträge zu der jeweiligen Waffe vorhanden.

Leider ist keiner dazu gekommen…

Die übrigen Einträge scheinen auch alle richtig zu sein.

Erstaunlicherweise fehlt durchweg das Datum des Erwerbs. Vielleicht ist es in der Druckvorlage auch einfach nicht enthalten, ich gehe davon aus, dass es in dem Datensatz auf jeden Fall enthalten ist.

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  • 2 weeks later...

Schon bekannt?

https://german-rifle-association.de/degunban-neues-zum-magazinverbot/

Zitat

“Neuer Altbesitz” (13.06.2017 – 31.08.2020)

Für den Besitzerhalt muss man bis zum 01.09.2021 beim Bundeskriminalamt (BKA) einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 40 Abs. 4 WaffG i. V. m. § 58 Abs. 17 WaffG stellen. Wenn diese erteilt wird, unterliegt dieses Magazin als „verbotener Gegenstand“ auch den erhöhten
Aufbewahrungsanforderungen gemäß § 13 AWaffV.

Beim Antrag muss man ein Bedürfnis/Grund gem. § 8 WaffG und die Aufbewahrung in einem Tresor mit Widerstandsgrad 0 oder höher nachweisen. Zudem gibt man sein Einverständnis für kostenpflichtige Hauskontrollen der Aufbewahrung der Magazine. Auch gelten die Ausnahmen für “alte Tresore” nicht für diese Magazine. D.h. es ist zwingend ein Tresor der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 vorgeschrieben. Das Gewicht darf unter Voraussetzungen 200 kg unterschreiten.

Anhand der uns vorliegenden Rückmeldungen ist der Nachweis des Bedürfnisses für WBK-Besitzer kein Problem. Wir wissen bisher nicht, ob Soldaten oder private Sammler ohne EWB-Schusswaffen ein solches Bedürfnis erhalten.

 

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vor 12 Stunden, Califax sagte:

Ja. Wer "verbotene Magazine", die er nach Stichtag erworben hat, anmelden muss, wird eine Flatrate im Dominastudio als "Portokosten" empfinden.

Echt?!?

Ich hab da nicht so die Erfahrung?

Was kostet diese Flatrate?

Und wieso überhaupt Flatrate? Unbegrenzte Anzahl von Peitschenhieben?!?

 

GRUẞ

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So zu diesen Gesetz eine fachliche Frage. ich bin nun nicht der Profi wie ihr. Deshalb Frage. Was hat es insbesondere mit diesen Absatz zu tun?? Auch bei DEKO Waffen Magazinverbot obwohl meine MAGAGZINE auf  Grund einer Blockierung keine Munition aufnehmen kann. da sehe ich jetzt nicht ganz durch.

ZITAT :: Anhand der uns vorliegenden Rückmeldungen ist der Nachweis des Bedürfnisses für WBK-Besitzer kein Problem. Wir wissen bisher nicht, ob Soldaten oder private Sammler ohne EWB-Schusswaffen ein solches Bedürfnis erhalten.

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vor 13 Stunden, Waltherchen sagte:

Aufgefallen ist mir, das der KWS eine eigene E-Nummer hat. Ein Schelm wer Böses erwartet.

Das ist nichts Ungewöhnliches, da im NWR noch (nur) alle waffenrechtlichen Erlaubnisse gespeichert sind. Die Ausweitung auf Jagdschein und Wiederladeerlaubnis ist in der Mache. So auch vom zuständigen BMI-Referat vor 3 oder 4 Jahren auf der IWA erläutert.

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  • 6 months later...
Zitat

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat einen Referentenentwurf für eine weitere Überarbeitung des Waffengesetzes vorgelegt. Die Änderungen umfasst unter anderem Verschärfungen in der Überprüfung der persönlichen Eignung und der Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern. all4shooters.com hat die Maßnahmen zusammengetragen und kommentiert sie.

https://www.all4shooters.com/de/shooting/waffenkultur/waffenrecht-2021-verschaerfung-plan-bundesinnenministeriumbmi-waffengesetz-kommentar/

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