Dagobertreiten Posted May 19, 2021 at 02:56 PM Posted May 19, 2021 at 02:56 PM Das Predige ich täglich, nur zusammen sind wir Stark. 1
Jägermeister Posted July 19, 2021 at 06:01 AM Author Posted July 19, 2021 at 06:01 AM Merkblatt: Fragen und Antworten zum Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz https://innen.thueringen.de/fileadmin/staats_und_verwaltungsrecht/oeffentliches_recht/Merkblatt_zum_dritten_Waffenrechtsaenderungsgesetz.pdf
Greenhawker Posted July 19, 2021 at 07:06 AM Posted July 19, 2021 at 07:06 AM Zitat Was passiert mit „großen“ Magazinen, die ich bereits besitze? Personen, die „große“ Magazine vor dem 13.06.2017 erworben haben, dürfen diese behalten und weiterverwenden, wenn sie den Besitz bis zum 01.09.2021 bei ihrer zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Das ist das erste Mal, das ich das schriftlich und offiziell sehe, bisher gab es viele Mutmaßungen und Meinungen. Allerdings vermute ich mal, dass trotzdem so manche Behörde wieder versuchen wird sich ihr eigenes Gesetz zu basteln. (Ich weiß, das war "nur" IM Thüringen).
Jägermeister Posted July 19, 2021 at 12:51 PM Author Posted July 19, 2021 at 12:51 PM Warum? Das ist das einzig Eindeutige in dem ganzen Mist.
Jägermeister Posted August 7, 2021 at 05:07 PM Author Posted August 7, 2021 at 05:07 PM Zitat Frist läuft ab: Diese Waffen und Waffenteile sind ab September verboten Nach der Waffenrechtsänderung im vergangenen Jahr sollten Waffenbesitzer den 1. September im Auge behalten. Darauf weißt die Waffenbehörde des Landkreises Rastatt hin. https://bnn.de/mittelbaden/frist-laeuft-ab-diese-waffen-sind-ab-september-verboten 1
Jägermeister Posted August 18, 2021 at 03:12 PM Author Posted August 18, 2021 at 03:12 PM Die Bayern strecken die Waffen: Frist zur Abgabe verbotener Gegenstände endet am 1. September https://www.merkur.de/bayern/waffenaenderungsgesetz-frist-zur-abgabe-oder-legalisierung-endet-zr-90922339.html
Jägermeister Posted August 26, 2021 at 05:36 PM Author Posted August 26, 2021 at 05:36 PM AM 1. SEPTEMBER ENDET DIE ÜBERGANGSFRIST - Freisinger Waffenbesitzer aufgepasst: Das hat sich gesetzlich alles geändert - Frist endet bald https://www.merkur.de/lokales/freising/freising-ort28692/freisinger-waffenbesitzer-aufgepasst-das-hat-sich-gesetzlich-alles-geaendert-90928245.html
Jägermeister Posted August 30, 2021 at 12:29 PM Author Posted August 30, 2021 at 12:29 PM Heute endet um 24 Uhr die Anmeldefrist: 1
Hollowpoint Posted August 30, 2021 at 12:38 PM Posted August 30, 2021 at 12:38 PM MORGEN, um 24.00 Uhr endet die Anmeldefrist. Selbst am 31.08.21, 23:59 Uhr in den Postkasten der Behörden eingeworfene Anmeldungen gelten noch als fristgemäß eingegangen. Bei Steinzeitbehörden ohne elektronischen Fristpostkasten geht sogar noch bis ca 05:30 Uhr am Morgen des 01.09.21, bevor der Postfuzzy die Frühleerung vornimmt. GRUẞ
Jägermeister Posted August 30, 2021 at 01:40 PM Author Posted August 30, 2021 at 01:40 PM vor einer Stunde, Hollowpoint sagte: MORGEN, um 24.00 Uhr endet die Anmeldefrist. Korrekt. Allerdings würde ich postalisch gar nichts mehr machen, sondern nur gegen Eingangsbestätigung direkt in der Amtsstube abgeben.
Jägermeister Posted August 30, 2021 at 04:04 PM Author Posted August 30, 2021 at 04:04 PM Geht wohl schon los: Immer mehr Verstöße gegen das WaffG wegen Salutwaffen Einige Waffenbehörden sind anscheinend immer noch nicht zu 100% informiert über die geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Das folgende Beispiel zeigt, dass es sich lohnt sich auch mal zu beschweren. Weiterlesen ... 1
Immerbadisch Posted August 30, 2021 at 08:16 PM Posted August 30, 2021 at 08:16 PM Die spätrömische Dekadenz in einem Staat ist dann eingetreten, wenn der Gesetzgeber seine eigene Gesetzgebung am Schluß als juristisch falsch ausgelegte Gesetzgebung widerrrufen muss, weil ein Betroffener diese Falschauslegung selbst juristisch aufbereitet widerlegen kann oder so ähnlich... 2
Popular Post Califax Posted August 30, 2021 at 09:31 PM Popular Post Posted August 30, 2021 at 09:31 PM vor einer Stunde, Immerbadisch sagte: wenn der Gesetzgeber seine eigene Gesetzgebung am Schluß als juristisch falsch ausgelegte Gesetzgebung widerrufen muss Das war aber hier nicht der Fall (Versagen der Legislative), sondern nur ein Verständnisirrtum bei der ausführenden Behörde (Exekutive), die der fast göttlichen Weisheit und alternativlosen Unfehlbarkeit des Gesetzgebers einfach nicht folgen konnte. 5
Califax Posted August 30, 2021 at 09:38 PM Posted August 30, 2021 at 09:38 PM vor 7 Stunden, Jägermeister sagte: sondern nur gegen Eingangsbestätigung direkt in der Amtsstube abgeben Was bin ich froh, dass meine Behörde vielleicht nicht immer meine Meinung teilt, aber korrekt und trotzdem im Rahmen ihrer Möglichkeiten kulant und bürgerfreundlich agiert. Wenn ich da was per E-Mail hinschicke, ist das bisher immer als fristgemäß angekommen angenommen worden. Im Zweifel rufe ich dort an und bekomme mündlich die Bestätigung des Einganges, auf die ich mich auch blind verlassen kann. 1
Jägermeister Posted August 30, 2021 at 11:15 PM Author Posted August 30, 2021 at 11:15 PM vor 1 Stunde, Califax sagte: Wenn ich da was per E-Mail hinschicke, ist das bisher immer als fristgemäß angekommen angenommen worden. Das ist bei meiner auch so. Allerdings können die zum Beispiel meine PDF-Anhänge manchmal nicht öffnen. Insofern bin ich da mit Papier immer auf der sicheren Seite.
greyman Posted August 31, 2021 at 06:44 PM Posted August 31, 2021 at 06:44 PM Da bin ich mal gespannt, ob meine "liebe" Behörde dann auch morgen formell tätig wird, da sie die gewünschten eidesstattlichen Erklärungen natürlich nicht von mir bekommen hat. Kann ja mal zu 0500 Uhr Kaffee aufsetzen.
Jägermeister Posted August 31, 2021 at 06:46 PM Author Posted August 31, 2021 at 06:46 PM Welche Erklärungen?
greyman Posted August 31, 2021 at 09:19 PM Posted August 31, 2021 at 09:19 PM Die liebe Dame hatte die lustige Idee, ich solle für jedes einzelne Magazin einen Kaufbeleg oder eine einzelne eidesstattliche Erklärung über Verkäufer und Kaufdatum beibringen. Da der Schrieb mit dieser Forderung jedoch gleich im ersten Satz den Eingang meiner Anzeige bestätigt lehne ich mich zurück und warte. Da keine Rechtsmittelbelehrung auf dem Schrieb ist kann es auch kein Verwaltungsvorgang sein. Noch 40 Minuten ..... 3
Immerbadisch Posted September 1, 2021 at 10:13 AM Posted September 1, 2021 at 10:13 AM Ging es bei Dir um Altbesitz oder um Neubesitz(Neuanschaffung) nach dem 01.Juni 2017?
Jägermeister Posted September 1, 2021 at 11:22 AM Author Posted September 1, 2021 at 11:22 AM Neubesitz geht nur beim BKA mittels Ausnahmegenehmigung. Da hat die örtliche Waffenbehörde nichts mit zu tun. Und selbst das BKA hat ohne Kauf- und sonstige Nachweise die Genehmigung problemlos erteilt. 1
greyman Posted September 1, 2021 at 05:33 PM Posted September 1, 2021 at 05:33 PM Die drei Seiten habe ich bekommen. Eine "Waffenanzeige" nach §37h? Sicher nicht. Dessen Name auf dem Anhang drauf steht, keine Ahnung wer das ist. Ich werte das erstmal als Eingangsbestätigung meiner Anzeige und warte ab.
Jägermeister Posted September 1, 2021 at 06:16 PM Author Posted September 1, 2021 at 06:16 PM vor 42 Minuten, greyman sagte: Eine "Waffenanzeige" nach §37h? Sicher nicht. Exakt das: https://dejure.org/gesetze/WaffG/37h.html
Jägermeister Posted September 1, 2021 at 06:16 PM Author Posted September 1, 2021 at 06:16 PM vor 43 Minuten, greyman sagte: Dessen Name auf dem Anhang drauf steht, keine Ahnung wer das ist. Geht ja gut um mit den Daten „ihrer“ Kunden…
Jägermeister Posted September 1, 2021 at 06:19 PM Author Posted September 1, 2021 at 06:19 PM vor 45 Minuten, greyman sagte: Ich werte das erstmal als Eingangsbestätigung meiner Anzeige und warte ab. Da wäre ich mir nicht so sicher. Ich würde die geforderten Unterlagen nachreichen. Also pro Magazin eine Zeile. Habe ich auch gemacht und bin so auf 16 Seiten gekommen…
Glockologe Posted September 1, 2021 at 08:21 PM Posted September 1, 2021 at 08:21 PM Da gäbe es bei mir ein kleines Problem. Drei meiner langen Glockmags sind Gen3 (eines Gen1) also prä-2010. Da war ich noch in Österreich.
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