Jump to content

Änderungen im Waffenrecht ab 1. September


Recommended Posts

  • 1 month later...
Posted
Zitat

Was passiert mit „großen“ Magazinen, die ich bereits besitze? Personen, die „große“ Magazine vor dem 13.06.2017 erworben haben, dürfen diese behalten und weiterverwenden, wenn sie den Besitz bis zum 01.09.2021 bei ihrer zuständigen Waffenbehörde anzeigen.

Das ist das erste Mal, das ich das schriftlich und offiziell sehe, bisher gab es viele Mutmaßungen und Meinungen.

Allerdings vermute ich mal, dass trotzdem so manche Behörde wieder versuchen wird sich ihr eigenes Gesetz zu basteln. (Ich weiß, das war "nur" IM Thüringen). 

  • 3 weeks later...
  • 2 weeks later...
  • 2 weeks later...
Posted

MORGEN, um 24.00 Uhr endet die Anmeldefrist.

Selbst am 31.08.21, 23:59 Uhr in den Postkasten der Behörden eingeworfene Anmeldungen gelten noch als fristgemäß eingegangen.

Bei Steinzeitbehörden ohne elektronischen Fristpostkasten geht sogar noch bis ca 05:30 Uhr am Morgen des 01.09.21, bevor der Postfuzzy die Frühleerung vornimmt.  :icon_cool:

 

GRUẞ

Posted

Die spätrömische Dekadenz in einem Staat ist dann eingetreten, wenn der Gesetzgeber seine eigene Gesetzgebung am Schluß als juristisch falsch ausgelegte Gesetzgebung widerrrufen muss, weil ein Betroffener diese Falschauslegung selbst juristisch aufbereitet widerlegen kann oder so ähnlich...

  • Like 2
Posted
vor 7 Stunden, Jägermeister sagte:

sondern nur gegen Eingangsbestätigung direkt in der Amtsstube abgeben

Was bin ich froh, dass meine Behörde vielleicht nicht immer meine Meinung teilt, aber korrekt und trotzdem im Rahmen ihrer Möglichkeiten kulant und bürgerfreundlich agiert.

Wenn ich da was per E-Mail hinschicke, ist das bisher immer als fristgemäß angekommen angenommen worden.
Im Zweifel rufe ich dort an und bekomme mündlich die Bestätigung des Einganges, auf die ich mich auch blind verlassen kann.

  • Like 1
Posted
vor 1 Stunde, Califax sagte:

Wenn ich da was per E-Mail hinschicke, ist das bisher immer als fristgemäß angekommen angenommen worden.

Das ist bei meiner auch so. Allerdings können die zum Beispiel meine PDF-Anhänge manchmal nicht öffnen. Insofern bin ich da mit Papier immer auf der sicheren Seite.

Posted

Da bin ich mal gespannt, ob meine "liebe" Behörde dann auch morgen formell tätig wird, da sie die gewünschten eidesstattlichen Erklärungen natürlich nicht von mir bekommen hat.

Kann ja mal zu 0500 Uhr Kaffee aufsetzen.

Posted

Die liebe Dame hatte die lustige Idee, ich solle für jedes einzelne Magazin einen Kaufbeleg oder eine einzelne eidesstattliche Erklärung über Verkäufer und Kaufdatum beibringen.

Da der Schrieb mit dieser Forderung jedoch gleich im ersten Satz den Eingang meiner Anzeige bestätigt lehne ich mich zurück und warte.

Da keine Rechtsmittelbelehrung auf dem Schrieb ist kann es auch kein Verwaltungsvorgang sein.

Noch 40 Minuten .....

  • Devil 3
Posted

Die drei Seiten habe ich bekommen.
Eine "Waffenanzeige" nach §37h? Sicher nicht.
Dessen Name auf dem Anhang drauf steht, keine Ahnung wer das ist.

Ich werte das erstmal als Eingangsbestätigung meiner Anzeige und warte ab.

anlage.jpg

anzeige.jpg

anschreiben.jpg

Posted
vor 45 Minuten, greyman sagte:

Ich werte das erstmal als Eingangsbestätigung meiner Anzeige und warte ab.

Da wäre ich mir nicht so sicher. Ich würde die geforderten Unterlagen nachreichen. Also pro Magazin eine Zeile.

Habe ich auch gemacht und bin so auf 16 Seiten gekommen… :twist:

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)