Califax Posted September 1, 2021 at 11:06 PM Posted September 1, 2021 at 11:06 PM vor 4 Stunden, Jägermeister sagte: Ich würde die geforderten Unterlagen nachreichen. Bei mir keine Nachweise, keine Beanstandung. Nur eine Rechnung und eine Bestätigung. 2
Greenhawker Posted September 2, 2021 at 04:21 AM Posted September 2, 2021 at 04:21 AM vor 5 Stunden, Califax sagte: Bei mir keine Nachweise, keine Beanstandung. Nur eine Rechnung und eine Bestätigung. So wie bei mir auch. 1
Jägermeister Posted September 2, 2021 at 04:43 AM Author Posted September 2, 2021 at 04:43 AM vor 8 Stunden, Glockologe sagte: Da gäbe es bei mir ein kleines Problem. Welches?
Jägermeister Posted September 2, 2021 at 04:44 AM Author Posted September 2, 2021 at 04:44 AM vor 22 Minuten, Greenhawker sagte: So wie bei mir auch. War bei mir auch so. 1
erik_fridjoffson Posted September 2, 2021 at 04:48 AM Posted September 2, 2021 at 04:48 AM Bei mir auch keine Rechnung, musste nur angeben wann und wo gekauft, bei mir Dez 2016 in Kassel bei der Waffenbörse 1
Jägermeister Posted September 2, 2021 at 04:52 AM Author Posted September 2, 2021 at 04:52 AM Bei mir stammen die meisten Magazine aus einem Nachlass sowie von der WBK. 1
Immerbadisch Posted September 2, 2021 at 05:09 AM Posted September 2, 2021 at 05:09 AM (edited) Ich rufe heute mal meinen SB beim Ordnungsamt an und frage nach, ob alles ok war bezüglich der Übermittlung meiner Daten per e-mail. Edited September 2, 2021 at 05:09 AM by Immerbadisch
Jägermeister Posted September 2, 2021 at 05:18 AM Author Posted September 2, 2021 at 05:18 AM Eine schriftliche Bestätigung schadet meist eher nicht… 1
Glockologe Posted September 2, 2021 at 07:15 AM Posted September 2, 2021 at 07:15 AM vor 2 Stunden, Jägermeister sagte: Welches? Bei Magazinen die ich mir vor 12 oder 15 Jahren, in einem anderen Land gekauft habe? Glücklicherweise sieht das unser SB auch so, speziell, da das Alter der Mags durch die Bauart leicht erkennbar ist.
Jägermeister Posted September 2, 2021 at 07:24 AM Author Posted September 2, 2021 at 07:24 AM Ich sehe da kein Problem. Meine Behörde hat von mir mit meiner Unterschrift bestätigt bekommen, das meine Angaben auf den behördlichen Anmeldebögen wahrheitsgemäß gemacht wurden. Und das reicht ihr aus. 1
greyman Posted September 2, 2021 at 08:09 AM Posted September 2, 2021 at 08:09 AM vor 13 Stunden, Jägermeister sagte: Exakt das: https://dejure.org/gesetze/WaffG/37h.html Ganz genau, der §37h sagt, das mir eine Bestätigung auszustellen ist, wendet sich also an die Behörde. Und Waffen zeige ich schonmal gar nicht an. DIe Anzeige der Magazine durch mich erfolgt nach §58, Nr. 17.
greyman Posted September 2, 2021 at 08:15 AM Posted September 2, 2021 at 08:15 AM vor 2 Stunden, Jägermeister sagte: Eine schriftliche Bestätigung schadet meist eher nicht… Auf die man auch einen Rechtsanspruch hat. §37h: Über die Anzeige ... des Besitzes eines Magazins oder Magazingehäuses nach § 58 Absatz 17 Satz 1 ... hat die zuständige Behörde dem Anzeigenden eine Anzeigebescheinigung auszustellen 1
Beau Riese Posted September 2, 2021 at 08:48 AM Posted September 2, 2021 at 08:48 AM Letztens habe ich aufgeschnappt, dass es mit Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes nicht mehr erlaubt sei, Munition zusammen mit Waffen zu transportieren. Auf die Schnelle habe ich im WaffG dazu nichts gefunden. Wie ist das genau gemeint? Oder stimmt das gar nicht?
Jägermeister Posted September 2, 2021 at 08:54 AM Author Posted September 2, 2021 at 08:54 AM Das ist Unsinn. Wie sollte man ansonsten Schießsport, Jagd oder Testschießen mit Sammlerwaffen tätigen? 2
Beau Riese Posted September 2, 2021 at 09:17 AM Posted September 2, 2021 at 09:17 AM Deswegen frage ich ja. Könnte ja sein, dass man den Transport physisch getrennt vornehmen müsste. Einige der Vereinskameraden packen die Munition mit in den Waffenkoffer, direkt zu der Waffe, teils im (nicht eingesteckten) Magazin. Ich selbst habe einen Rucksack mit getrenntem Fach für die Munition. Es könnte aber auch gemeint sein, dass man eine extra Tasche nutzen müsste. Aber wie gesagt, habe ich dazu nichts im WaffG gefunden.
Greenhawker Posted September 2, 2021 at 09:34 AM Posted September 2, 2021 at 09:34 AM Das Thema poppt immer wieder auf, gerade bei der älteren Generation. Selbst beim Sachkundelehrgang wurde der Blödsinn vom Referenten verbreitet. (War als Zuschauer dabei, weil ich Junior und einen Kollegen gefahren hab). Die hatten uralte Unterlagen, da durfte ein 16jähriger noch mit GK Waffen schieße. Da bin ich dann vom Glauben abgefallen und hab eingegriffen.
Jägermeister Posted September 2, 2021 at 10:02 AM Author Posted September 2, 2021 at 10:02 AM Zitat „Nicht schussbereit“ heißt, dass die Waffe nicht geladen sein darf; es dürfen weder Munition noch Geschosse in der Trommel, im in die Waffe eingefügten Magazin oder im Patronen- oder Geschosslager sein. Der gemeinsame Transport von Waffen und Munition ist im selben Behältnis ansonsten zulässig. https://www.dsb.de/recht/wichtiges-zum-waffenrecht/transport 1
Immerbadisch Posted September 2, 2021 at 10:56 AM Posted September 2, 2021 at 10:56 AM vor 5 Stunden, Jägermeister sagte: Eine schriftliche Bestätigung schadet meist eher nicht… Ich habe mit dem SB telefoniert und ihm nochmals geschrieben, dass ich ja alles laut seiner eigenen mündlichen Bestätigung ordnungsgemäß fristgerecht angemeldet habe. Zu einer schriftlichen Bestätigung von Ihm oder seiner Abteilung komme ich noch im Laufe des Septembers auf Ihn zu. Er hat allerdings meines Wissen`s nach den Schreibtisch mit Hundert anderen Themen voll, die ebenfalls in seinen Aufgabenbereich fallen.
Jägermeister Posted September 3, 2021 at 03:35 PM Author Posted September 3, 2021 at 03:35 PM Zitat Waffengesetz verschärft Die Amnestie für Waffenbesitzer ist abgelaufen. Heftige Strafen drohen denen, die bestimmte Schusswaffen, Waffenteile und Magazine nicht abgegeben oder genehmigt lassen haben. https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-waffengesetz-verschaerfung-schusswaffen-amnestie-1.5397766
Jägermeister Posted October 17, 2021 at 04:14 AM Author Posted October 17, 2021 at 04:14 AM Am 2.9.2021 at 10:15 , greyman sagte: Auf die man auch einen Rechtsanspruch hat. Wie siehts denn hier aus?
Hollowpoint Posted October 17, 2021 at 05:56 AM Posted October 17, 2021 at 05:56 AM Mir hammse den Zettel abgestempelt und an mich zurückgeschickt. Kotzenlos. GRUẞ
Jägermeister Posted October 17, 2021 at 06:38 PM Author Posted October 17, 2021 at 06:38 PM greyman leidet unter Deutschlands schlimmster Waffenbehörde. Da tickt die Welt anders.
mühleberg Posted October 17, 2021 at 07:43 PM Posted October 17, 2021 at 07:43 PM vor einer Stunde, Jägermeister sagte: greyman leidet unter Deutschlands schlimmster Waffenbehörde. In welchem Bundesland ist die denn, doch nicht in NRW?
Immerbadisch Posted October 17, 2021 at 07:44 PM Posted October 17, 2021 at 07:44 PM In einer Waffenbehörde arbeiten Menschen und deshalb sollte man immer, wann möglich, versuchen, sie telefonisch bzw. persönlich zu kontaktieren. Das fördert den Zusammenhalt, sogenanntes "Teambuilding" und ja, ich meine das ernst. Wir brauchen die und die brauchen uns, damit nichts anbrennt. Bisher bin ich persönlich immer damit gut weiter gekommen.
mühleberg Posted October 17, 2021 at 08:02 PM Posted October 17, 2021 at 08:02 PM vor 14 Minuten, Immerbadisch sagte: In einer Waffenbehörde arbeiten Menschen und deshalb sollte man immer, wann möglich, versuchen, sie telefonisch bzw. persönlich zu kontaktieren. Kenne ich nicht persönlich. Ging bisher schriftlich alles ohne Probleme. Apropos 1
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