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Wenn Corona Langeweile schafft.


Glockologe

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Da wurde einem Schweizer so fad, daß er beschloß seinen häßlichsten K31(seine Formulierung), umzuwidmen.

Er hat den Vorgang in einem österreichischen Forum gepostet.

Anfang:

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Ende:

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Wirkung:

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Nachdem ich mich da weder für Lang- noch für Kurzwaffen entscheiden konnte, habe ich es einfach ins Forum Allgemeines abgelegt.

Ob er die Kreatur wohl "Obrezli" nennt?

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Zitat

§26 Nichtgewerbsmäßige Waffenherstellung

(1) 1Die Erlaubnis zur nichtgewerbsmäßigen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen wird durch einen Erlaubnisschein erteilt. 2Sie schließt den Erwerb von zu diesen Tätigkeiten benötigten wesentlichen Teilen von Schusswaffen sowie den Besitz dieser Gegenstände ein.

(2) 1Die Erlaubnis ist auf höchstens drei Jahre zu befristen und auf eine bestimmte Zahl und Art von Schusswaffen und wesentlichen Teilen zu beschränken. 2Personen, denen Schusswaffen zur Erprobung, Begutachtung, Untersuchung oder für ähnliche Zwecke, die insbesondere eine Bearbeitung oder Instandsetzung erforderlich machen können, überlassen werden, kann die Erlaubnis nach Absatz 1 ohne Beschränkung auf eine bestimmte Zahl und Art von Schusswaffen und wesentlichen Teilen erteilt werden.

https://dejure.org/gesetze/WaffG/26.html

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