Hoss Posted September 5, 2003 at 11:02 PM Posted September 5, 2003 at 11:02 PM Komme gerade von meinem wöchtlichen Treffen mit den S&W Brüdern. Was ich da nebenbei mitkriege stellt mit die Nackenhaare auf. Zwei unserer Mitglieder fallen unter die 25er Regel. Einer hat jetzt endlich einen (gesetzteskonformen) Doc gefunden, der ihn (wie vom Gesetzgeber gefordert) nicht kennt, und gerade deshalb erstellt dieser gute Mann kein Gutachten, eben WEIL er ihn nicht kennt. :pille2: Seltsamerweise würde gerade der TÜV :?: :?: :?: solche Gutachten erstellen, aber glatte 380 Teuronen verlangen :deal2: Gibts von eurer Seite auch solche "Negativschlagzeilen" ?
nightforce Posted September 5, 2003 at 11:51 PM Posted September 5, 2003 at 11:51 PM Das ist bitter, aber wir haben es alle gewußt, es ist noch nicht das Ende, schaun wir mal, was noch so kommt.... Ich dachte immer, die Erlaubnisse nach altem Gesetz haben Bestandsrecht, wenn Besitzer einer WBK die unter 25 sind gezwungen werden, sich neu auszuweisen mit dem Gutachten, dann haben wir unseren ersten Treffer vor den Bug bekommen, für Neuzugänge hätte ich das auch unter Widerstand noch durchgehen lassen, aber für bestehende Erlaubnisse?????, so vertraut man uns....
Hoss Posted September 6, 2003 at 06:42 AM Author Posted September 6, 2003 at 06:42 AM WaffG §58 (9) Besitzt eine Person, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat, am 1. April 2003 mit einer Erlaubnis auf Grund des Waffengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1976 (BGBl. I S. 432) eine Schusswaffe, so hat sie binnen eines Jahres auf eigene Kosten der zuständigen Behörde ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung nach § 6 Abs. 3 vorzulegen. ... VO § 4 (1) Derjenige, 1. Â… 2. der zur Vorlage eines Gutachtens über die geistige Eignung verpflichtet ist, weil er noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat und eine erlaubnispflichtige Schusswaffe, ausgenommen Schusswaffen der in § 14 Abs. 1 Satz 2 des Waffengesetzes genannten Art, erwerben und besitzen will, hat auf eigene Kosten mit der Begutachtung einen sachkundigen Gutachter zu beauftragen. (1a) Die Begutachtung in den Fällen des Absatzes 1 soll von Gutachtern folgender Fachrichtungen durchgeführt werden: 1. Amtsärzten, 2. Fachärzten der Fachrichtungen Psychiatrie, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychiatrie und Neurologie, Nervenheilkunde, Kinder- und Jugendpsychiatrie oder Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie; 3. Psychotherapeuten, die nach dem Psychotherapeutengesetz approbiert sind, 4. Fachärzten für Psychotherapeutische Medizin oder 5. Fachpsychologen der Fachrichtungen Rechtspsychologie, Verkehrspsychologie oder klinische Psychologie. Das Vorliegen der Sachkunde auf dem betreffenden Gebiet beurteilt sich nach berufsständischen Regeln. (2) Â… (3) Zwischen dem Gutachter und dem Betroffenen darf in den letzten fünf Jahren kein Behandlungsverhältnis bestanden haben. Der Gutachter hat in dem Gutachten zu versichern, dass der Betroffene in dem vorgenannten Zeitraum nicht in einem derartigen Behandlungsverhältnis stand oder jetzt steht. Die Sätze 1 und 2 schließen eine Konsultation des in den genannten Zeiträumen behandelnden Haus- oder Facharztes durch den Gutachter nicht aus. (4) Der Gutachter hat sich über den Betroffenen einen persönlichen Eindruck zu verschaffen. Das Gutachten muss darüber Auskunft geben, ob der Betroffene persönlich ungeeignet ist, mit Waffen oder Munition umzugehen; die bei der Erstellung des Gutachtens angewandte Methode muss angegeben werden. In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 ist in der Regel ausreichend ein Gutachten auf Grund anerkannter Testverfahren über die Frage, ob der Betroffene infolge fehlender Reife geistig ungeeignet ist für den Umgang mit den dort aufgeführten Schusswaffen. Kann allein auf Grund des Tests nicht ausgeschlossen werden, dass der Betroffene geistig ungeeignet ist, ist mit einer weitergehenden Untersuchung nach dem jeweiligen Stand der Wissenschaft vorzugehen. (5) Â… (6) Â…
Klaus12 Posted September 6, 2003 at 06:44 AM Posted September 6, 2003 at 06:44 AM der ihn (wie vom Gesetzgeber gefordert) nicht kennt, vom Gesetzgeber wird nicht das "nicht kennen" sondern "keine Behandlung" in den letzten 5 Jahren gefordert. (moin Hoss, stimmt, warst `n bisserl schneller)
Hoss Posted September 6, 2003 at 06:55 AM Author Posted September 6, 2003 at 06:55 AM Der betreffende Doc verweigerte ein Gutachten eben mit der Begründung, dass er keine Unterlagen über den Probanten habe. Und die kann er nur haben wenn er bei ihm in Behandlung wäre.... Welcher "bis 25jähriger" Schütze kann von sich behaupten dass er zwar schon mal bei einem Psycho in Beghandlung war, aber eben die letzten fünf Jahre nicht mehr ? Nach der VO §4 (1) 1. sehe ich es ja noch ein aber nach §4 (1) 2. ? Ebenfalls Guten Morgen
BeastyBoy Posted September 6, 2003 at 01:26 PM Posted September 6, 2003 at 01:26 PM Macht mir keine Angst! Ich muss in ein paar Wochen nämlich auch diese lästige Angelegenheit hinter mich bringen. Vom Landratsamt habe ich eine Liste mit den Ärzten bekommen, die dieses Gutachten machen können. Wer von denen sowas dann auch tatsächlich macht, werde ich bald sehen.
Völker Posted September 6, 2003 at 03:27 PM Posted September 6, 2003 at 03:27 PM Auch bei uns will kein Seelenklempner den Test abnehmen. Die haben wahrscheinlich Angst, daß der Jungschütze mit frischem Gesinnungstüv doch mal Mist baut. :evil: Ein Glück, daß ich das nicht mehr brauche, aber in meinem Umfeld triffts zwei. Ist das jetzt Paranoia, wenn ich annehme, daß Brennecke das vorausgeahnt hat, der Herr soll ihn strafen...
Glock17 Posted September 6, 2003 at 04:27 PM Posted September 6, 2003 at 04:27 PM Ein Glück, daß ich das nicht mehr brauche Sei froh
Klaus12 Posted September 6, 2003 at 07:13 PM Posted September 6, 2003 at 07:13 PM wobei natürlich jeder bis zum 31.03.2004 Zeit hat. Also ich würde da nix überstürzen.
Hoss Posted September 7, 2003 at 06:49 AM Author Posted September 7, 2003 at 06:49 AM Die haben wahrscheinlich Angst, daß der Jungschütze mit frischem Gesinnungstüv doch mal Mist baut. [satire] Na dann sucht man sich am besten einen, der Erfahrung mit Sexualstraftäter hat. Solche entfleuchen ja immer wieder weil die Prognose so gut stand. Also habe deren Docs weniger Vorbahalte bei Gutachten. [/satire] Wenn es nach der Logik der Waffengegner ginge, müsste es so klappen. :evil:
Völker Posted September 8, 2003 at 06:34 AM Posted September 8, 2003 at 06:34 AM [satire] Na dann sucht man sich am besten einen, der Erfahrung mit Sexualstraftäter hat. Solche entfleuchen ja immer wieder weil die Prognose so gut stand. Also habe deren Docs weniger Vorbahalte bei Gutachten. [/satire] Wenn es nach der Logik der Waffengegner ginge, müsste es so klappen. :evil: :beafro: - Aber Du könnstest recht haben (*etwas schief, fast böse grins*)
J.D.Harris Posted September 22, 2003 at 06:24 PM Posted September 22, 2003 at 06:24 PM Tja, wenn ich ein Doc wäre, würde ich diese "Gesinnungsprüfung" auch nicht abnehmen. Letztendlich kann nämlich niemand die Gewähr für ein lebenslanges unbescholtensein eines Menschen feststellen. Die ganze Sache war von Anfang an als reine Schikane-Massnahme gedacht. Noch nie in der Geschichte eines demokratischen Rechtsstaates mussten Bürger dem Staat gegenüber die Beweislast erbringen, dass sie noch alle Tassen im Schrank haben...jetzt sind wir also soweit! :x
J.D.Harris Posted September 22, 2003 at 06:44 PM Posted September 22, 2003 at 06:44 PM Dieser Psychotest ist ohnehin eine absolute Frechheit! Noch nie in der Geschichte eines demokratischen Rechtsstaates mussten Bürger dem Staat gegenüber den Nachweis erbringen, dass sie noch alle Tassen im Schrank haben... Ich würde an eurer Stelle diesen "Test" verweigern - notfalls unter Klageandrohung. Es muss sich niemand auf solche ehrabschneidende Art und Weise auf seinen Geisteszustand überprüfen zu lassen, ohne das ein konkreter Grund vorliegt. Ich halte den Psychotest daher auch für Verfassungswidrig, da er auf herablassende Weise jedem unter 25 Jährigen unterstellt, er wäre ein potenzieller Psychopath. Es gibt übrigens eine ganz aktuelle Meldung von heute (22.09.) wonach das Arbeitsamt Dortmund schon seit einiger Zeit einen ähnlichen Psychotest von Arbeitslosen verlangt - etliche Bürger haben sich inzwischen bitter darüber beschwert (und wie ich gehört habe sogar mit "stürmung" des Arbeistamtes DO gedroht, falls dieser menschenverachtende Test weiter erhoben sollte) - heute kam die Meldung, dass das Arbeitsamt den Test aufgrund dieses Druckes wieder zurück genommen habe. Ich bin echt rasend! :x während wir hier über das Waffenrecht lamentieren haben die anscheinend schon in vielen anderen Bereichen klamheimlich den Rechtsstaat abgeschafft :evil:
Glock17 Posted September 22, 2003 at 09:54 PM Posted September 22, 2003 at 09:54 PM Sehe ich nicht anders, der Psychotest ist eine Frechheit :evil: Hätte denn eine Klage sinn? Würde dies nicht einiges an Geld kosten? Sollen wir den Bundestag stürmen :mrgreen: ?
rugerclub Posted September 23, 2003 at 07:03 AM Posted September 23, 2003 at 07:03 AM Psychotest und klagen?! Mal abwarten was die (elf) Juristen sagen.
Till Posted September 23, 2003 at 07:05 AM Posted September 23, 2003 at 07:05 AM Rein statistisch sind die meisten Amokläufer eher um die 40 ... :evil:
rugerclub Posted September 23, 2003 at 07:12 AM Posted September 23, 2003 at 07:12 AM Äh till, dein Avatar hängt nach vorne über und macht auf mich einen agressiven Eindruck, sieht aus als ob der Landi anlauf nimmt. und dann das Argument der über 40 jährigen verbunden mit dem Teufelchen lässt mir keine Ruhe. Wie alt sagtest Du bist Du?
JM Posted September 23, 2003 at 07:26 AM Posted September 23, 2003 at 07:26 AM Hätte denn eine Klage sinn? Würde dies nicht einiges an Geld kosten? Vielleicht hilft hier die Kombination FWR + ÖRAG weiter? Als Anfänger würde ich die Versicherung noch vor WBK-Erstantrag abschließen, damit es keine Probleme mit der sogenannten "Vorvertraglichkeit" gibt. Habe ich damals auch so gemacht. JM
Till Posted September 23, 2003 at 08:21 AM Posted September 23, 2003 at 08:21 AM Ruger, mitten in der danger zone ....
rugerclub Posted September 23, 2003 at 08:34 AM Posted September 23, 2003 at 08:34 AM in diesem Falle währe mir twilight lieber 8)
Glock17 Posted September 23, 2003 at 09:56 AM Posted September 23, 2003 at 09:56 AM Vielleicht hilft hier die Kombination FWR + ÖRAG weiter? Als Anfänger würde ich die Versicherung noch vor WBK-Erstantrag abschließen, damit es keine Probleme mit der sogenannten "Vorvertraglichkeit" gibt. Habe ich damals auch so gemacht ? JM Also ich kenne aus meinem Umfeld nur Fälle in denen Bereits teilweise seit 3 Jahren die Erlaubnis zum GK besitzt besteht und auch GK besitz vorhanden ist. Aus der sicht eines normalen Menschen ist also eigentlich keine Psycho Scheisse nötig :evil:
Hoss Posted September 23, 2003 at 10:51 AM Author Posted September 23, 2003 at 10:51 AM Aus der sicht eines normalen Menschen... Scheint mir den Kern der Sache zu treffen.
clifford Posted September 23, 2003 at 10:56 AM Posted September 23, 2003 at 10:56 AM Es gibt übrigens eine ganz aktuelle Meldung von heute (22.09.) wonach das Arbeitsamt Dortmund schon seit einiger Zeit einen ähnlichen Psychotest von Arbeitslosen verlangt - wahrscheinlich ging es da um ein paar "kunden", die tatsächlich arbeiten wollten, obwohl der zu erwartende lohn niedriger war als das arbeitslosengeld...... das war dem amt wohl nicht geheuer. :mrgreen:
Glock17 Posted September 23, 2003 at 11:02 AM Posted September 23, 2003 at 11:02 AM wahrscheinlich ging es da um ein paar "kunden", die tatsächlich arbeiten wollten, obwohl der zu erwartende lohn niedriger war als das arbeitslosengeld...... das war dem amt wohl nicht geheuer. :mrgreen: Und diesen "Kunden" wurde nach dem Psychotest dann per Gerichtsurteil verboten zu Arbeiten oder sich dem Arbeitsamt bis auf 100m zu nähern.
J.D.Harris Posted September 23, 2003 at 04:00 PM Posted September 23, 2003 at 04:00 PM Ich denke mal klagen macht im Moment nur Sinn, wenn bereits eine WBK vorhanden ist, in diesem Fall hat die Sache bis zur Entscheidung aufschiebende Wirkung. Ohne WBK ist leider das Problem, das es dann wohl erst mal keine Waffen gibt. (dürfte mit Sicherheit ein Fall für die E.L.F.en sein) Ich würde jedenfalls eher auf die Waffen verzichten, bevor ich mich einem solchen abartigen Test unterziehe. Eine negative Bewertung könnte über den WBK Antrag hinaus sogar persönliche Konsequenzen bedeuten! Man sollte nicht vergessen, dass dieser Psychotest nämlich eine ärztliche Urkunde darstellt die im Falle eines negativen Ausgangs theoretisch sogar zur Grundlage eines Waffenverbotes für JEDE Art von Waffe führen kann, im schlimmsten Fall kann sogar - z.b. bei einer ev festgestellten Persönlichkeitsstörung - die Einweisung in die Psychatrie angeordnet werden. Das hat es noch nie gegeben, das sich ein Bürger von selbst einer solchen Begutachtung mit dieser Gefahr aussetzen muss. Mal ganz abgesehen davon, wird wohl kaum ein Arzt dazu bereit sein, eine Garantie für eine völlig fremde Person abzugeben die noch nicht mal bei ihm in Behandlung gewesen ist. Die Erstellung eines einigermassen verlässlichen psychologischen Gutachtens kann unter Umständen (je nach Persönlichkeit) Jahre dauern. Die Fehlerquote wird dabei, gemessen an der Verantwortung die der begutachtende Arzt mit seiner Bewertung auf sich nimmt, unverantwortbar hoch sein. @Clifford Dieser Arbeitsamt-Psychotest soll, wie ich gehört habe, ziemlich unverschämt gewesen sein - u.a. soll den Betroffenen ein Fragebogen zugestellt worden sein, in dem sehr intime Fragen (z.b.über Vorstrafen, Kindheit, Beziehung usw) gestanden haben. Ich versuche mal den Fragebogen irgendwo her zu bekommen.
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