Jump to content

Psychotest für unter 25 Jährige


Hoss

Recommended Posts

  • Replies 97
  • Created
  • Last Reply

Top Posters In This Topic

Ich denk auch, dass es eher Abschreckung sein soll, als ein ernstzunehmender Persönlichkeitstest.

Deshalb sollten wir (als ELF) und die Betroffenen mit möglichst vielen Privatklagen eine gerichtliche Klärung erzwingen. Vielleicht haben wir Glück, das irgendeine Instanz das ganze als genauso unsinnig ansieht.

Link to comment
Share on other sites

In D gibt es grundsätzlich keinen Zwang, Verträge abzuschließen (Kontrahierungszwang). Ausnahmen gibt es nur, wenn überwiegende Gründe des Allgemeinwohls dafür sprechen, so bspw. bei Monopolunternehmen oder in besonderen (Gefährdungs-) Lagen.

So müssen bspw. Anwälte unter bestimmten Voraussetzungen Mandate annehmen, es sei denn, der Anwalt hat gewichtige Gründe dies nicht zu tun (§ 48 BRAO).

Für Ärzte ergibt sich Kontrahierungszwang ggf. schon aus dem Verbot, bei Unglücksfällen zumutbare Hilfe zu verweigern (§ 323c StGB). Ich will nicht ausschließen, daß es im ärztlichen Berufsrecht hierzu noch weitere Detailnormen gibt.

Da es sich bei der Begutachtung jedoch nicht um eine (notwendige) Behandlung handelt, dürfte der gute Seelenklempner kaum dazu zu zwingen sein.

Ausgehend davon, daß Kontrahierungszwang der Sargnagel jeder freien Marktwirtschaft ist, halte ich diese grundsätzlichen Wertungen im übrigen für gut und richtig.

Link to comment
Share on other sites

Scheint mir etwas um sich zu greifen:

Idiotentest für Fahrschüler: CDU-MdB Peter Jahr aus Freiberg/Sachsen fordert einen Psychotest für Fahrschüler - aber nur jene die dem Fahrlehrer beim Unterricht kritisch auffallen.

Wer durchfällt soll für eine Jahr von der Prüfung ausgeschlossen werden.

Link to comment
Share on other sites

Hi,

ich hatte jetzt einmal Kontakt mit einem der Ärzte, die mir das Landratsamt empfohlen hat. Der hat zuerst natürlich gar nicht gewusst, dass er überhaupt auf einer derartigen Liste steht. Dann hat er sich erkundigt, was da von ihm als Gutachter verlangt wird und wie es dann für mich mit den Kosten aussieht. Vorhin habe ich die Antwort bekommen:

Demnach wäre das für uns beide ein Riesenaufwand und ich wäre danach um sage und schreibe 1000 Euronen ärmer :evil:

Die Nachricht hat mich aber nicht total entmutigt, weil ich denke, dass es da ein kleines Missverständnis gab (wahrscheinlich weil ich meinen Vater vorgeschickt habe, der den Arzt schon länger kennt). Ich bin mir fast 100-prozentig sicher, dass das Gutachten, über das sich der Kerl erkundigt hat, das große nach §6 Abs. 2 WaffG war.

Das ist das Gutachten, bei dem es um "die persönliche Nichtgeeignetheit für den Umgang mit Waffen oder Munition allgemein" geht. Das Gutachten, dass ich abliefern muss, gründet sich aber auf § 6 Abs. 3 WaffG. Das heisst, dass ich jetzt bis nächste Woche warten muss, um ein bißchen Klarheit zu kriegen.

Ihr könnt gar nicht glauben, wie sehr mich diese ganze Sch**** anwidert.

Als Jungschütze wird man einfach nur ständig in den A**** gef****. Sorry, für diese harten Worte, aber ich habe echt die Nase voll.

Herzlichen Glückwunsch an die Regierung. So zerstört man einen ganzen Sport.

Link to comment
Share on other sites

Hallo Beasty Boy

Die Frage darf erlaubt sein, wie alt Du bist ?

Die Situation ist nun einmal so , dass das WaffG das vorschreibt, es ist schlimm genug für Jungschützen, aber .....

es gibt mehrere Möglichkeiten

1. Du zerfeischt Dich deswegen selbst und wie schlimm doch alles ist, was ja vom Grunde richtig ist

2. Du investierst Deine Kohle in ein Gutachten (für meinen Sohn würde ich es bezahlen, wenn er ernsthaft Interesse am GK-Schiessen hat)

3. Du schiesst erst einmal ein, zwei oder drei Jahre Kleinkaliber, ist nicht schlecht für das Training und die Übung

Wie gesagt nicht einfach, aber man muss eben doch das Beste aus der Situation machen :roll:

Link to comment
Share on other sites

Du schiesst erst einmal ein, zwei oder drei Jahre Kleinkaliber, ist nicht schlecht für das Training und die Übung

Ob's nicht schlecht ist ist die eine Sache, aber mit der Begründung ist dann der Stufenführerschein auch schon so gut wie eingeführt. Versteht mich nicht falsch, ein gutes Basistrainig schadet keinem, aber wenn einer zum GK-Verein kommt dann nicht deshalb weil er KK schießen will.

Link to comment
Share on other sites

Hallo Beasty Boy

Die Frage darf erlaubt sein, wie alt Du bist ?

Ich bin 22 Jahre alt. Also noch ein langer Weg, bis mich der Staat auch ohne Gutachten für fähig hält.

Die Situation ist nun einmal so , dass das WaffG das vorschreibt, es ist schlimm genug für Jungschützen, aber .....

es gibt mehrere Möglichkeiten

Dass ich daran nicht vorbeikomme nehme ich ja notgedrungen auch hin, aber manchmal hilft es eben, ein bißchen Dampf abzulassen.

1. Du zerfeischt Dich deswegen selbst und wie schlimm doch alles ist, was ja vom Grunde richtig ist

Meinst du mit dem Zerfleischen meine Flucherei weiter oben? Eigentlich heule ich mich deswegen nicht in den Schlaf, sondern tue mein Möglichstes, um den Kram hinter mich zu bringen. Ich lasse mich von ein paar Paragraphen nicht runterziehen, aber Freude macht es natürlich nicht gerade.

2. Du investierst Deine Kohle in ein Gutachten (für meinen Sohn würde ich es bezahlen, wenn er ernsthaft Interesse am GK-Schiessen hat)

Ich werde dieses Gutachten auch machen lassen, wenn es sich finanziell in gewissen Grenzen hält (mein Vater würde es vielleicht sogar bezahlen, wenn ich fragen würde, aber ich nutze das nicht aus. Ist ja schließlich mein Hobby und deshalb bezahle ich dafür auch selbst).

3. Du schiesst erst einmal ein, zwei oder drei Jahre Kleinkaliber, ist nicht schlecht für das Training und die Übung

Wenn mir nichts anderes übrig bleibt, dann schieße ich halt Sportpistole. Trotzdem ist es nicht das, was ich wirklich will.

Das mit dem Training ist sicherlich richtig, aber ich trainiere jetzt schon lange und engagiert mit der Luftpistole und gelegentlich mit der Sportpistole. Ich will jetzt auch mal was ganz anderes machen (keine Formgriffe, beidhändiges Schießen). Und leider bringt bei uns kaum mal jemand seine GK-Waffe mit.

Wie gesagt nicht einfach, aber man muss eben doch das Beste aus der Situation machen

Ein schönes Schlusswort :wink:

Link to comment
Share on other sites

Nochmal zu .... Jäger werden ...

ich habe nochmal nachgedacht, was ja manchmal vorkommt;

kann er dann eigentlich bei Alter < 25 Jahre GK-KW schießen (Fangschusswaffe ?), bin mir jetzt nicht sicher, müsste nachlesen ....

Kann er, aber eben NUR jagdlich weil sein Bedürfnis eben die Jagd ABER NICHT das Sportschießen ist.

Preisfrage:

Du hast Aufsicht auf einem Stand. Unter Deiner Fuchtel ein paar Sportschützen, ein wenig abseits ein Jungjäger welcher seine Fangschusswaffe "einschießt". Nach ein paar Seitenblicken möchte auch einmal dass volle BDS-Programm mitschießen.

Darf er das?

Ich sage nein, weil Du Dir damit u.U. gleich zwei Probleme aufhalst:

1. Sportschießen mit einer Waffe deren Bedürfnisgrundlage die Jagd ist (nicht dem Bedürfnis entsprechendem Zweck)

2. Ist er auch noch unter 25 dürfte er auch erst nach dem Gaga-Test sportlich nichtolympische Waffen schießen.

Link to comment
Share on other sites

Also das mit dem Jäger werden funktioniert. Auf mich würde die Regelung auch zutreffen, da ich ebenfalls unter 25 bin und die ein oder andere Gk Wumme habe. Nun habe ich aber vor zwei Jahren den Jagdschein gemacht welcher mich vor dem Psychotest bewahrt. Bis jetzt hat mich meine KV auf jeden Fall noch nicht aufgefordert ein Gutachten vorzulegen. Ich denke auch nicht, dass sie das tun wird, da ich gerade diese Woche mir noch eine neue Waffe habe genehmigen lassen, ohne Probleme.

Als die Vorschriften heraus kamen habe ich mich beim FWR erkundigt, wie die meine Situation einschätzen. Man erteilte mir die Auskunft, dass wohl fein raus sei und sicherten mir ihre Hilfe zu, falls die KV doch die Vorlage eines Gutachtens verlangt.

Über die hier genannten Preise der Gutachten muss ich mich sehr wundern da im Kommentar der Verwalrungsvorschriften steht:

"In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass in

Österreich mehrjährige Erfahrungen vorliegen; dort wird mit standardisierten Tests im

Antwort-Wahl-Verfahren gearbeitet, wobei das dortige Waffenrecht einen Kostenansatz

von früher 2 500 österreichischen Schillingen (ca. 180 Euro) vorsieht. Die

Spitzenorganisationen und Berufsfachverbände der Psychologen und Psychiater halten für

die erste Stufe einen Kostenansatz von 150 Euro zuzüglich Sachkosten (Kopien, Versandoder

Materialkosten) für realistisch und angemessen."

Link to comment
Share on other sites

kein Combatschießen ...... oder ...

Ja, das stimmt, ich hatte das vergessen zu erwähnen.

Aber ansonsten ist meiner Meinung nach beim Schießen auf Schießständen wegen §9 Abs.1 Nr.3 AWaffVO niemand an irgendwelche Sportordnungen gebunden,

solange:

1) Keine vom sportlichen Schießen ausgeschlossene Waffen verwendet werden

und

2) keine verbotenen Schießübungen stattfinden (= "kampfmäßiges Schießen" und "Verteidigungsschießen" für Nichtberechtigte)

Schießen auf Büchsen etc. ist danach m.E. erlaubt.

Link to comment
Share on other sites

Das Waffengesetz hat in Bezug auf Altbesitz nur den §58 zu bieten.

Der ist recht interessant zu lesen, da , ich zitiere,"soweit nicht nachfolgend Abweichendes bestimmt wird, gelten Erlaubnisse im sinne des Waffenrechtes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1976(BGBL.1 S. 432), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 21 November 1996(BGBL.IS.1779), fort."

Dort steht nichts von einer MPU, und es ist der einzige §, der den Altbesitz regelt.

So stellt sich mir die Frage...???, dieses Gesetz wird falsch angewendet, da ja Altbesitzer zu ner MPU gezwungen werden sollen.

m.E. gilt die MPU nur für diejenigen, die nach neuem Recht im Alter vor 25 GK schießen wollen, jedoch nicht um Inhaber einer Erlaubnis nach altem Recht.

Link to comment
Share on other sites

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)