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Psychotest für unter 25 Jährige


Hoss

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Yeah Baby, :shs:

Ich habe heute mit meinem Psychologen (das hört sich wirklich komisch an) gesprochen und erfahren, dass ich das Gutachten "bestanden" habe.

Juhu.

Meine persönliche Honorargrenze hat er aber ganz schön ausgelotet. Der ganze Spaß kostet mich 270 Euro. Trotzdem bin ich jetzt mal in Hochstimmung. :love:

Es wäre sicher für alle hier sehr Interreseant, wenn du uns mal den Ablauf des Gutachtens hier Schildern könntest :wink:

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Hallo zusammen.

Es tut mir leid, wenn ich ein wenig die allgemeine Hochstimmung trüben muss, aber ich wollte nur über ein paar Dinge aufklären.

Die genauen Richtlinien, wie die Gutachten abzulaufen haben sind jetzt fertig und werden noch einmal am 23.01 mit Vertretern des FWR, des DSB und des Berufsverbandes der Psychologen abgestimmt. Danach werden diese Informationen auch an das BMI weitergeleitet, das wiederum die einzelnen LMIs informieren wird und von dort aus geht alles an die einzelnen Erlaubnisbehörden, damit diese auch wissen, wie ein entsprechendes Gutachten auszusehen hat.

Gleichzeitig findet vom 5.03 - 7.03 und vom 12.03 – 14.03 eine Fortbildung für die Fachpsychologen auf diesem Gebiet in Düsseldorf statt, bei der die Psychologen auch selber (praktische!) Grundkenntnisse im Umgang mit Schusswaffen vermittelt werden.

Alle Untersuchungen die vorher gemacht werden, sind noch nicht nach diesen Standards durchgeführt worden. Daher können diese Untersuchungen anders aussehen, als die später durchgeführten.

Ich kann allerdings aus meiner Erfahrung (die ich während der Entwicklung der Richtlinien und den Validierungsuntersuchungen sammeln konnte) sagen, dass die Sportschützen, die ich begutachtet habe, allesamt positiv überrascht von der Untersuchung waren und auch überrascht waren, wie genau (und richtig) das Bild war, dass ich von ihnen hatte.

Zum Zeitaufwand kann ich soviel sagen: Für den Gutachter ca. 6-7 Stunden. Für den Klienten ca. 2,5 Stunden. Die Kosten betragen dabei bei mir zur Zeit 200€ (habe an der Uni nicht die selben Fixkosten, wie ein Gutachter mit Praxis).

Ich hoffe damit schon mal ein wenig weitergeholfen zu haben. Nur brecht jetzt noch keine wilde Diskussion über die genauen Inhalte der Untersuchung los, da sonst ggf. etwas falsches weitergegeben wird oder Horrormeldungen umhergeistern.

Ich habe bezüglich der ganzen Thematik Ulli Eichstädt noch ein paar Artikelvorlagen gesendet, die er bestimmt in nächster Zeit unter visier.de veröffentlichen wird. Ansonsten könnt ihr mir bei Fragen auch noch eine Mail schreiben.

Bis dann

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Hallo zusammen.

Gleichzeitig findet vom 5.03 - 7.03 und vom 12.03 – 14.03 eine Fortbildung für die Fachpsychologen auf diesem Gebiet in Düsseldorf statt, bei der die Psychologen auch selber (praktische!) Grundkenntnisse im Umgang mit Schusswaffen vermittelt werden.

Bis dann

Da ich nicht weit von D´dorf weg wohne, stelle ich mir gerade die Frage, ob ich die Damen und Herren nicht einweisen dürfte - streng Wissenschaftlich natürlich:

Heissdelaborierung im Kaliber .44 mag z. B.!

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Hallo Olli

Ich habe in der Tat geplant bei beiden Fortbildungen, jeweils Freitag abneds eine Excursion mit den Psychologen zum Schiesstand zu machen. Dabei werde ich entweder versuchen in Büderich einen Tremin zu bekommen oder im Landesleistungsstützpunkt.

Werde hierfür versuchen, während der KM mit Martina zu sprechen. Wenn Du möchtest könntest Du mir an dem Abend gerne helfen, da ich am ersten Tremin 18 Psychologen beaufsichtigen muss. Ich will nur auf jeden Fall, dass sie auch einmal eine Waffe in der Hand hatten und damit geschossen haben, damit sie auch ein wenig verstehen, wovon sie später reden.

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Ich denke nächste Woche weiß ich Bescheid, ob ich für den Abned einen Stand bekomme. Dann stare ich einen klienen Rundruf.

Es wäre sowieso nicht schlecht, wenn auch ein paar Sportschützen anwesend sind. Ich sehe so etwas auch immer unter dem Gesichtspunkt "Öffentlichkeitsarbeit". Vor allem bekommen die Gutachter auch ein bischen mehr Hintergrundinformationen über das sportliche Schiessen. Das ist nur mit Theorie schlecht zu vermitteln.

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Ich habe bezüglich der ganzen Thematik Ulli Eichstädt noch ein paar Artikelvorlagen gesendet, die er bestimmt in nächster Zeit unter visier.de veröffentlichen wird.

Nee, sorry, haste eben nicht: ich wollte schon mailen, ob was dazwischengekommen ist - ich hatte jede Menge Post, aber vor/seit Weihnachten nix Neuseriges...

nochmal die koreggte Adresse:

Ulrich.Eichstaedt@vsmedien.de oder visier-online@vsmedien.de, landet beides auf demselben Rechner.

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Stimmt!

Ich werde wahrscheinlich wieder fast den ganzen Tag bei den Meisterschaften mithelfen.

Zum Glück ist der neue Stand in Ratingen gut geheizt.

Sonst sehen wir uns auf jeden Fall dort. Dann können wir ja alles in Ruhe bereden.

17 + 18.01 ( 9mm 6 .357 mag) ist in Wingerath - steht so in der Einladung!

lediglich die .22 ist in Ratingen - am 25.01.

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Das will ich meinen. Hoffentlich liest jetzt trotzdem noch einer meinen Beitrag über die MPU-Durchführung, den ich eine Seite vorher geschrieben habe, bevor die Diskussion über Erbsensuppe oder Möhrengemüse weitergeht.

Hab überigens Ulli Eichstädt nocheinaml alle Artikel rübergeschickt, damit er sie die nächsten Tage online stellen kann.

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Es wäre sicher für alle hier sehr Interreseant, wenn du uns mal den Ablauf des Gutachtens hier Schildern könntest :wink:

Vom Zeitaufwand her deckt sich "mein" Gutachten mit den Angaben von User Neuser, d.h. 2,5 Stunden für mich und ein bißchen mehr für den Psychologen.

Ich musste aber im Vorfeld ganz schön Entwicklungsarbeit leisten. Das Landratsamt wusste nämlich nicht, wie das Gutachten auszusehen hat und der Psychologe wusste schon gar nicht, was er machen soll. Er hat sich dann freiwillig in den Gesetzeswust eingearbeitet und sich schlau gemacht. Währenddessen habe ich mit dem Landratsamt "verhandelt", d.h. ich habe einen Entwurf erstellt (auf Grundlage des Gesetzestextes), wie das Gutachten aussehen könnte. Dieser Entwurf wurde dann von den Verantwortlichen abgesegnet und es konnte weitergehen. Um dem Psychologen seine Aufgabe ganz klar zu machen, habe ich ihm dann eine Riesen-Word-Datei geschickt. Darin war der Gutachten-Entwurf und ein Haufen kommentierter Gesetzestexte.

An dem "Tag der Entscheidung" hatten wir zuerst ein ziemlich langes Gespräch (bei dem er sich eine Menge Notizen gemacht hat) und anschließend habe ich noch einige Fragebögen ausgefüllt. Aus diesem Material hat er dann das Gutachten erstellt.

Hallo zusammen.

Es tut mir leid, wenn ich ein wenig die allgemeine Hochstimmung trüben muss, aber ich wollte nur über ein paar Dinge aufklären.

Die genauen Richtlinien, wie die Gutachten abzulaufen haben sind jetzt fertig und werden noch einmal am 23.01 mit Vertretern des FWR, des DSB und des Berufsverbandes der Psychologen abgestimmt. Danach werden diese Informationen auch an das BMI weitergeleitet, das wiederum die einzelnen LMIs informieren wird und von dort aus geht alles an die einzelnen Erlaubnisbehörden, damit diese auch wissen, wie ein entsprechendes Gutachten auszusehen hat.

Gleichzeitig findet vom 5.03 - 7.03 und vom 12.03 – 14.03 eine Fortbildung für die Fachpsychologen auf diesem Gebiet in Düsseldorf statt, bei der die Psychologen auch selber (praktische!) Grundkenntnisse im Umgang mit Schusswaffen vermittelt werden.

Alle Untersuchungen die vorher gemacht werden, sind noch nicht nach diesen Standards durchgeführt worden. Daher können diese Untersuchungen anders aussehen, als die später durchgeführten.

...

Inwiefern soll das denn die Hochstimmung trüben? Das bedeutet schließlich nicht, dass alle vorher angefertigten Gutachten mit diesen neuen Richtlinien null und nichtig werden.

Ich finde es zwar sehr lobenswert, dass sich der Berufsverband der Psychologen mit dem Thema befasst, aber was dabei rauskommt sind ja keine gesetzlichen Regelungen, sondern Empfehlungen an die betroffenen Psychologen. So verstehe ich das zumindest (im WaffG stehen nirgendwo Vorschriften, wie das Gutachten auszusehen hat und schon gar nicht, dass der Berufsverband der Psychologen das festlegen darf).

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8. Januar 2004

Quelle: Visier Online

Wie wirkt sich die "Medizinisch-psychologische Untersuchung" auf die Sicherheit in Deutschland und einen möglichen Missbrauch mit legalen Waffen aus? Eine wohl von allen Seiten kontrovers diskutierte Frage, auf die York Neuser, der Entwickler des Modellversuchs zum MPU-Gutachten, für VISIER-Online näher eingeht.

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Niemand zieht schneller als Old Uli...

Und schon meldet sich (ohne das vorher gelesen zu haben) einer in WO und fragt, ob er dann als U25er jetzt noch irgendwas tun muß, um seine Waffen zu behalten. Irgendwer hat ihm da was von einem Gutachten erzählt...

Ich fürchte, da werden viele erst nach dem 1. April wach (by the way: ich hab's mal so dringelassen, aber wo findet sich denn eigentlich dieser Fristablauf? In § 4 AWV oder wie das Ding abgekürzt wird steht kein Datum drin. Es gab aber irgendwo eine Fristenzusammenstellung)

Bin in Eile und von dannen, neuen Abenteuern entgegen.

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@beasty boy

wobei ich glaube, dass Du alleine schon aufgrund der ganzen Arbeit, die Du Dir im Vorfeld der Untersuchung gemacht hast sowieso schon gezeigt hast, dass Du Dich selbständig und eigenverantwortlich um Deine Sachen kümmern kannst. Insofern sollte die Begutachtung auch nichts anderes zeigen.

Zu dem Thema, ob weiterhin jeder so begutachten kann wie er will sehe ich folgendes: Im Gesetz sowie in der AWaffG steht jeweils etwas von Berufsständischen Regeln was soviel bedeutet wie "Stand der Technik". Damit hat sich der Gesetzgeber ganz elegant herausgehalten und verlangt, dass eine Begutachtung immer nach den aktuellen Maßstäben durchzuführen ist.

Dass heißt, sobald die Richtlinien publiziert sind, sollte jeder Gutachter sich wenigstens halbwegs daran halten, da sonst die Behörde ein solches Gutachten nicht anerkennen muss.

@Ulli Eichstädt

Habe noch einmal schnell nachgesehen: In §58 Waffg. steht drin, dass von Inkrafttreten (1.4.2003) innerhalb eines Jahres ein Gutachten beigebracht werden muss (31.3.2004). Somit ist das nicht nur in einer Frsitentabelle drin, sondern wirklich expliziet in einem Absaz des Gesetzes (§58 Abs.9).

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Ich fürchte, da werden viele erst nach dem 1. April wach (by the way: ich hab's mal so dringelassen, aber wo findet sich denn eigentlich dieser Fristablauf? In § 4 AWV oder wie das Ding abgekürzt wird steht kein Datum drin. Es gab aber irgendwo eine Fristenzusammenstellung)

Des Rätsels Lösung findet sich in §58 Abs.9 WaffG selbst:

"Besitzt eine Person, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat, am 1. April 2003 (...) eine Schußwaffe, so hat sie binnen eines Jahres (...) ein amts- oder fachärztliches Zeugnis (...) nach §6 Abs.3 vorzulegen.

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Zu dem Thema, ob weiterhin jeder so begutachten kann wie er will sehe ich folgendes: Im Gesetz sowie in der AWaffG steht jeweils etwas von Berufsständischen Regeln was soviel bedeutet wie "Stand der Technik". Damit hat sich der Gesetzgeber ganz elegant herausgehalten und verlangt, dass eine Begutachtung immer nach den aktuellen Maßstäben durchzuführen ist.

Ähem, nein.

Im Gesetz steht dazu gar nichts und in der AWaffVO steht in §4 Abs 1a lediglich, daß sich das Vorliegen der Sachkunde des Gutachters nach den berufständischen Regeln bemißt.

Sollte aber ein Berufsverband (nach §4 Abs. 1a AWaffVO dürfen sehr viel mehr Leute als nur Psychologen Gutachten erstellen) Empfehlungen über die Gestaltung von Gutachten herausgeben, wird dies sicher großen praktischen Einfluß haben.

Die Behörden werden GAs entsprechend solcher Empfehlungen nämlich sicher leichter anerkennen, als in schöpferischer Freiheit erstellte und natürlich ist auch jeder Gutachter froh, wenn er Anhaltspunkte hat, wie sowas geht.

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Genau so ist es auch gemeint.

Des weiteren wartet der entsprechnde Herr im BMI (der auch diese AWaffG mit verfasst hat) auf diese Empfehlungen, um diese dann per Rundschreiben an alle LMIs und darüber an alle Erlaubnisbehörden zu verteilen.

Des weiteren wird der Einfluss solcher Empfehlungen für die Gutachter noch höher, da Gutachter neuerdings, wenn fahrlässig Begutachtungen durchgeführt wurden, zivilrechtlich voll haftbar sind. Vor allem im Fall, dass in Folge dessen eine Straftat geschieht und Hinterbliebene Ansprüche stellen.

Insofern gebe ich Dir Recht, dass diese Empfehlungen auf keinen Fall Gesetzescharakter haben (sollen Sie ja auch gar nicht, schließlich sollen sie sich ja flexibel anpassen lassen an veränderete Situationen), aber ein Gutachter muss grundsätzlich ein solches Gutachten anhand berufsständischer Regeln durchführen. Zu genau dieser Frage hatte ich auch einige längere Gespräche mit Mitarbeitern des BMI, da ich auch erst einmal wissen wollte, was der Gesetzgeber mit dieser Formulierung gemeint hat; und der Gestezgeber sieht es so, wie ich es oben beschrieben habe und karaya es weiter ausgeführt hat.

Ich weiss, ist alles so ein bischen dreifach um die Ecke gemacht, aber ich habe diese ganzen Bestimmungen und Überregulierungen nicht gemacht.

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