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Netter Brief vom Amt


nightforce

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Habe heute auf "Einladung" durch ein Schreiben des zuständigen Ordnungsamtes mal einen Besuch dort abgehalten.

Thema: Vollzug Waffengesetz (WaffG) vom 11.10.2002, BGBl.Nr.73

hier:Aufbewahrung von Waffen und Munition

Hier wurde ich gebeten, meine Aufbewahrung gem. §36 Abs.1 und 2 WaffG nachzuweisen, da am 31.08.2003 das Ultimatum, ergänzende Vorkehrungen zu treffen, die der gesetzlich vorgegebenen Aufbewahrung entsprechen, auslief.

Bei uns im OA-Bereich muß jeder Waffenbesitzer dies erneut nachweisen, wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht????

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Dann solltest Du dein Amt freundlich auf das aktuelle Schreiben zur Fristverlängerung (oder auch nicht) vom 1. September hinweisen, das das BMI an den VdW geschickt hat (steht oben auf www.visier.de als PDF).

Auszug:

Fristen-Verlängerung nur bedingt möglich

Das Bundesinnenministerium antwortet dem Verband für Waffentechnik und -geschichte (VdW), der um Verlängerung bestimmter Meldefristen gebeten hatte und verweist insbesondere auf die Empfehlung des Ministeriums an die Länder, eine individuelle Nachfrist zur Angleichung des Aufbewahrungsstandards zu setzen

Da die VO wegen der fehlenden EU-Genehmigung noch nicht gilt und man schlecht im voraus etwas vage vermuten kann, wird sich das Amt wohl noch gedulden müssen, bzw. man müßte Dir "eine individuelle Nachfrist" einräumen (also NACH dem 31.8.), um die (voraussichtlichen) Auflagen zu erfüllen.

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Habe heute auf "Einladung" durch ein Schreiben des zuständigen Ordnungsamtes mal einen Besuch dort abgehalten.

Thema: Vollzug Waffengesetz (WaffG) vom 11.10.2002, BGBl.Nr.73

hier:Aufbewahrung von Waffen und Munition

Hier wurde ich gebeten, meine Aufbewahrung gem. §36 Abs.1 und 2 WaffG nachzuweisen, da am 31.08.2003 das Ultimatum, ergänzende Vorkehrungen zu treffen, die der gesetzlich vorgegebenen Aufbewahrung entsprechen, auslief.

Bei uns im OA-Bereich muß jeder Waffenbesitzer dies erneut nachweisen, wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht????

So ein ähnliches Schreiben hat meines Wissens hier im Landkreis Mitte August jeder Legalwaffenbesitzer erhalten.

Auf meine telefonische Nachfrage, wie der Nachweis erbracht werden soll, erhielt ich zur Antwort, dass dies dem Waffenbesitzer überlassen wird. Man wäre aber mit einer Kopie der Tresorrechnung und einer Abschrift des Typenschildes zufrieden.

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@UE,

nicht gleich auf die Palme gehen, ich konnte doch durch Kaufvertrag alles nachweisen, habe die Beamten aber auch darauf hingewiesen, daß es länger dauern wird, sie haben da durchaus Einsicht, vor Allem, wenn es sich um ne Art Waffenkammer handelt und um bauliche genehmigungspflichtige Änderungen handelt, oder z.B. Sicherheitstüren nicht lieferbar, bzw in das betreffende Objekt nicht ohne weiteres einzubauen sind, bzw wenn es Statikprobleme durch ein hohes Gewicht gibt, gilt auch für geforderte Schränke mit hohem Gewicht.

Übrigens stinkt es die Beamten dort auch mächtig an, als ich da heute meinen Besuch abgestattet hatte, waren die voll gestresst, die kotzt, Entschuldigung für das Wort, das auch an.

Für all diese Fälle, wo es bauliche oder Versorgungsschwierigkeiten gibt, da gibt es Sondervereinbarungen, nur hingehen muß erstmal jeder Waffenbesitzer.

Ich bin ja nur rein, weil ich auf meiner WBK nochwas ändern lassen wollte, die Nachweise der Verwahrung kann man auch abgeben, z.B. Kopie der Rechnung, oder wer keine mehr hat, ein Foto des Schrankes, Foto des Typschildes(evtl auch Abschrift) und Eigentumserklärung reicht da auch aus.

@bopper,

bei mir hat die Kopie der Rechnung ausgereicht, da dort die Zertifizierung mit angegeben war, ist sie da nicht angegeben, dann Abschrift, oder Foto des Typschildes, so ist es bei uns auch..

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Hmmm...

laut Gesetzestext müssen ja nur diejenigen die korrekte Aufbewahrung innerhalb der Frist mitteilen, die zum 01.04.2003 noch NICHT den heute geforderten Stand hatten.

Meines Erachtens (falls vor dem 01.04.2003 bereits B-Schränke in ausreichender Anzahl vorhanden waren für Kurzwaffen) müsste also vorerst mal die Mitteilung auf dieses Schreiben reichen, daß bereits vor dem 01.04. der heute geforderte Standard erreicht war, und somit keine weitere Mitteilungspflicht per Gesetz innerhalb dieser Frist notwendig ist.

Wer weiss was anderes ?

Viele Grüße

Uncle Pete

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MEINE Art der Waffenaufbewahrung hatte schon vor dem 01.04.2003 die heutigen gesetzlichen Anforderungen WEIT übertroffen (VDS-Klasse 1).

Wenn meine Behörde einen Nachweis darüber haben will, muß sich schon ein Mitarbeiter zu mir begeben und selbst nachschauen!

Die Rechnung über den Tresor habe ich nicht mehr und irgendwelche Fotos von Typenschildern werde ich auch nicht machen.

GRUß

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bei uns gehört dies Vorgehen zur Pflicht, ich hab nix zu verbergen, deshalb hab ich damit kein Problem, ich verstehe aber auch Hp un UP..

"Es ist so ne Art Razzia unter den legalen Waffenbesitzern."

Wir müsssen uns erklären, obwohl wir nichts getan haben.

Vorallem aber den Leutchen vom Amt gleich mal klar machen, daß sie nicht mit Fristen zu drohen haben, wo keine gelten !

Viele Grüße

Uncle Pete

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  • 3 years later...

Die Herstellung von Natriumchlorat ist theoretisch recht einfach.

Es wird ein Elektrolyseapparat benötigt. Kann man aus Kunststoffbechern leicht selber bauen! Alternativ ein Erlenmeyerkolben mit Stopfen der fünf Bohrungen hat. Drei Bohrungen für Elektroden (2* Platin, 1* Graphit), eine Bohrung für Glasrohr zur Durchmischung mit CO2 und eine Bohrung um das entstehende Wasserstoffgas mit leichten Beimischungen von Chlor und natürlich dem CO2 abzuleiten! Das Gas ist extrem leicht brennbar und hoch explosiv (Chlorknallgas!)!

Als Anode (+) dient Platinblech ( 2*1cm^2 oooppss....das wird teuer allein dafür sind ca. 50 Euro fällig und gibt es nicht überall) und als Kathode (-) z.B. Kupfer oder Kohlenstoff.

Will nicht über Anode und Kathode streiten, daher habe ich + und - hinzugefügt! Je nach Auffassung ist diese Zuordnung anders! Letztendlich sind es nur Worte!

Es wird bei ca. 50°-60° Celsius Kochsalz bei 12 Volt und 0,35 Ampere elektrolysiert. An der Kathode entsteht Natronlauge, die mit dem Chlor der Anode durchmischt wird (Anode und Kathode müssen möglichst dicht nebeneinander stehen). Die Durchmischung kann man erreichen, indem man in einem Gasentwicklungsgerät CO2 herstellt und einleitet. Als effizienzsteigernd hat sich auch erwiesen, wenn man eine sehr kleine Reaktionskammer von einem paar cm^3 benutzt!

20g Kochsalz kann nach Fluß von ca. 90.000 Coulomb fast vollständig in Natriumchlorat gewandelt werden.

1 Coulomb = 1 Ampere pro Sekunde

1 Coulomb = 6.3E18 Elektronen

Avogadro=6.02?23 Teilchen pro Mol

1Mol NaCLO3=104,44 g

90.000 Coulomb entsprechen 5.67E23 Elektronen. 1/6 davon (9.45E22) entspricht der Menge der gebildeten Natriumchlorat (NaClO3) Moleküle, da für das Entstehen eines Molekül 6 Elektronen gebraucht werden. Warum? Wegen die 3O!

Anmerkung (schaue mal in Dein Perdiodensystem der Elemente):

Na=22,99u

CL=33,45u

O=16u*3

ergibt 104,44u. 104,44u in Gramm (also 104,44Gramm) ergibt ein Mol NaClO3. Ein Mol besteht aus exakt der Anzahl Moleküle die der Avogadro Konstante entspricht! Wieviel Gramm Kochsalz sind ein Mol Kochsalz?

Das Molekulargewicht (u) von NaClO3 ergibt nach oben stehender Berechnung also 104,44. Demzufolge kann man berechnen wieviel Chlorat man nach 90.000 Coulomb aus 20g Kochsalz ca. 16,39g gewinnen kann. Verwende Avogadro und Prozentrechnung!

Natriumchlorat ist an sich erstmal "ungefährlich". Man sollte es jedoch nicht mit organischen Substanzen (z.B. Zucker) oder gar rotem Phosphor zusammenbringen! Beim Streichholz passiert eben genau das wenn man ihn an der roten Reibfläche reibt! Wenn die Mengen zu groß sind, mehr als ein paar Kristalle, dann macht es Peng und die Finger sind wech!

Von daher ist das ein Versuch, der dazu führt, daß man sich selbst in Jenseits schickt! Besser man schaut sich mal einen Streichholz an und meditiert darüber!

NaClO3 findet sich heute noch in einigen Medikamenten gegen Depressionen in homöopathischer Dosis!

Ich denke, da der Versuchsaufbau alles andere als einfach ist und obendrein teuer wird das niemand machen! Abgesehen davon dauert es auch noch ziemlich lange!

Eine einfachere Variante (scheint mir) ist einfach eine NaOH Lösung ansetzen, NaCl elektrolysieren, das an der Anode (+) gewonnen Chlorgas in die heiße NaOH einleiten und fertig. Die Ausbeute sollte wie oben berechnet sein. Außerdem braucht man dann keine Platinelektrode sondern eine Kohlenstoffelektrode reicht dann auch!

Einfacher und effektiver ist die Herstellung von Kaliumchlorat unter Verwendung von Streichhölzern! Streichhölzer enthalten Kaliumchlorat. Es lassen sich durch Abkratzen der Köpfe pro Stunde und Person ca. 5g Kaliumchlorat gewinnen.

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