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1000 Euro Sicherheitsleistung für verbotenes Pfefferspray


Jägermeister

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Zitat

Pocking. Bundespolizisten kontrollierten am Mittwoch (25. November) gegen 23:00 Uhr an der Autobahnabfahrt Pocking einen aus Ungarn kommenden VW Sharan. Der Fahrer, ein 43-jähriger Ungar konnte sich ordnungsgemäß ausweisen, die fahndungsmäßige Überprüfung seiner Personalien verlief negativ. Beim Blick in das Fahrzeug entdeckten die Bundespolizisten ein griffbereites Pfefferspray. Der Fahrer gab an, dass es sich um sein Eigentum handelt. Da es sich bei dem Pfefferspray um einen verbotenen Gegenstand handelt wurde das Pfefferspray sichergestellt. Der 43-Jährige musste eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1000 Euro hinterlegen und wurde wegen einem Verstoß gegen das Waffengesetz angezeigt. Anschließend konnte er seine Fahrt fortsetzen.

https://www.pnp.de/polizei/1000-Euro-Sicherheitsleistung-fuer-verbotenes-Pfefferspray-3850461.html

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vor 4 Minuten, Califax sagte:

Ein Aufkleber "Nur zur Tierabwehr" hätte das Malheur verhindert.

Das könnte auch jedem Ösi, Tschechen etc passieren, außer euch hat niemand so eine Regelung.

Anderswo ist das OC halt eine Waffe, aber frei ab 18 zu führen.

Ich weiß, keine Entschuldigung, man sollte die Gesetze des Gastlandes vorher checken.

Aber das scheint ein beliebtes Spiel deutscher Polizisten zu sein. Jedes Jahr erwischt es ein paar Österreicher bei der Fahrt durchs Deutsche Eck, weil sie ein Einhandmesser mit Gurtschneider und Glasbrecher in der Türtasche, oder Mittelkonsole haben.

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vor 5 Minuten, Doom sagte:

In der Schweiz ist OC keine Waffe (im Gegensatz zu CS, CN,... welche einen WES! benötigen, den K31 gibt's aber ohne, mit Vertrag), sondern fällt unter die Chemikaliengesetzgebung, und kann deshalb nur an Erwachsene verkauft werden, tragen ist erlaubt (ab 18).

Damit kommt unterm Strich nichts anderes heraus als in Ö, wo es eine Waffe ist, frei ab 18. So wie ein Bonowi Teleskopschlagstock, oder ein Stgw57 Bajonett. Hier ist Ö sogar liberaler als die Konföderation.

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Allerdings habe ich gerade in den enstsprechenden Artikel über Österreich geschaut und der stimmt auch nicht zu 100%.

Man kann das österreichische Waffengesetz hinsichtlich Messern mit drei Worten erklären: Nichts ist verboten. Sie dürfen vom Laguiole bis zum Hightech Balisong alles besitzen und auch ein Trageverbot kennt das Gesetz in Österreich nicht. Einschränkungen gibt es nur für Asylbewerber und Menschen, die sich widerrechtlich in Österreich aufhalten (siehe Sonderregelungen).

Ein wenig komplizierter ist es schon. Darauf kommen sie dann auch gegen Ende.

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vor 8 Minuten, Jägermeister sagte:

Die Schreckrassel mit KWS wäre kein Problem. Der Teleskopstock schon. Wobei man da meiner Meinung nach durchaus den KWS hätte aufbohren können. So wie unbewusst bei den Messern.

Tja wenn man den KWS hat, aber nicht dabei hat...

Dann sagt man auf die Frage, ob was Gefährliches im Auto ist, nein, dann wird die Rassel gefunden und auf nochmalige intensive Nachfrage, ob man noch irgend einen Scheißdreck im Auto hat, sagt man wieder nein, woraufhin man den Teleskopschlagstock im Handschuhfach findet.

 

Ich bin ja eigentlich eher sachbearbeitungsscheu, aber da war ich kurz versucht den ganzen Müll zu beschlagnahmen...

Edited by Anthrax
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Wir sind da eine halbe Stunde gesessen und haben diskutiert. Da oben haben sie Zeit. Ich saß mal wegen meiner Ausländersachen über 45m schräg gegenüber seinem Büro, ohne, daß er was zu tun gehabt hätte.

Ja es ist, aber nach seiner Auffassung würde ein (inkl. der Blauen Pappe, die ich dann sarkastisch ins Gespräch brachte) waffenrechtliches Dokument, den bestehenden Paragraphen 42a nicht negieren, wenn das Dokument nicht den ensprechenden Gegenstand benennt. 

Er hat mir dazu twei Schwarten vorgelegt, die leider seine Meinug zu stützen scheinen. 

Solange es dazu nicht wirklich Amtliches gibt .....

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vor 30 Minuten, Gunfire sagte:

Muss ich bei einer Kontrolle die Wahrheit sagen oder darf ich auch lügen?

Du darfst lügen bis sich die Balken biegen. Ist halt immer die Sache mit dem Wald und dem Rufen.

Ich empfehls mal so. Beim der allg. Verkehrskontrolle nutze ich als Polizist eh alle Möglichkeiten die ich habe. Wenn ich was rieche oder sehe, dann ist die Frage eig nur zum klarifizieren und der freiwillige Alkotest  zum feststellen ob ich falsch liege. Am Ende läufts dann sowieso auf nen Stich raus. Da kannst du gerne versuchen dich rauszulügen.

Wenn du wie oben genannt mit WaffG-Verstößen in meine Fänge kommst, dann hab ich gem.

Zitat
(1) Ist eine Straftat nach den §§ 51, 52 Abs. 1, 2 oder 3 Nr. 1, 2 oder 3 oder Abs. 5 begangen worden, so werden Gegenstände,
1.
auf die sich diese Straftat bezieht oder
2.
die durch sie hervorgebracht oder zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind,
eingezogen.
(2) Ist eine sonstige Straftat nach § 52 oder eine Ordnungswidrigkeit nach § 53 begangen worden, so können in Absatz 1 bezeichnete Gegenstände eingezogen werden.

die freie Wahl bei Owis, ob ich dir deine Spielsachen zocke und die im wahrscheinlichsten Fall auf Nimmerwiedersehen verschwinden oder ob ich die in irgendwas verpacken lasse und du mit den zwei Owi-Anzeigen rauskommst.

Bei sowas wäre es halt schlauer, wenn man ehrlich zum Beamten ist und vor allem weiß, warum man angehalten wird. (Tipp: Schleierfahndung/Grenzkontrolle darf und wird sich der durchschnittliche Beamte alles anschaun, also da kann man auch ehrlich sein...)

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vor 6 Minuten, Gunfire sagte:

Muss ich bei einer Kontrolle die Wahrheit sagen oder darf ich auch lügen? Z.B. haben sie etwas getrunken? NEIN.

Der Herr Bullizist beugt sich zum Fenter, schnuppert, schaut auf deine Pupillen und wie sie sich beim Antworten bewegen und dann entscheidet er, ob Du trotzdem ins Röhrchen bläst.

Ein Polizist muß kein Einstein sein, aber wenn er nicht auf der Gulaschsuppen dahergeschwommen ist, weiß er was Sache ist.

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