Jägermeister Posted November 28, 2020 at 07:33 PM Author Share Posted November 28, 2020 at 07:33 PM vor 25 Minuten, Glockologe sagte: Er hat mir dazu twei Schwarten vorgelegt, die leider seine Meinug zu stützen scheinen. Die würde ich gerne wissen. Ich glaube nämlich, da träumt wieder mal jemand seine feuchten Träume. Das geht derzeit leider auch noch, da ja die Verwaltungsvorschrift noch fehlt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glockologe Posted November 28, 2020 at 07:36 PM Share Posted November 28, 2020 at 07:36 PM Wie gesagt, so lange es nicht amtlich ist .... trage ich eben Feststehend. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted November 28, 2020 at 07:36 PM Author Share Posted November 28, 2020 at 07:36 PM Und welche Schwarten waren es? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glockologe Posted November 28, 2020 at 08:25 PM Share Posted November 28, 2020 at 08:25 PM (edited) Das aktuelle Waffelgesetz und Vollzugsvorschriften. Aber wie gesagt auf einen Streit lasse ich mich nur ein, wenn ich einen gesicherten Titel habe. Der Mann ist iA nicht sehr zurückhaltend. Der hat Der Besten Frau Von Allen schriftlich gegeben, daß Benchrest Nimravus Cub und das Scimibit legal zu führende Gebrauchsmesser sind. Ich habe mir da die Kinnlade an den Stiefelspitzen verletzt. Edited November 28, 2020 at 08:26 PM by Glockologe Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted November 28, 2020 at 09:02 PM Author Share Posted November 28, 2020 at 09:02 PM Streiten will ich nicht, nur versuchen nachzuvollziehen, wo der sein vermeintliches Wissen her hat. Und ich lese sowas gerne in selbiger Quelle nach, um die Gedankengänge zu verstehen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glockologe Posted November 28, 2020 at 09:12 PM Share Posted November 28, 2020 at 09:12 PM Mal schauen ob ich das noch zusammenbringe: Seine Argumentation war sinngemäß, daß dich ein Dokument nur zur Ausübung tatsächlicher Gewalt über einen Gegenstand berechtigen kann, wenn es sich auf diesen Gegenstand bezieht. Mit anderen Worten er stellt mir gerne einen KWS aus, würde aber bestreiten jemals zuzugeben, daß dieser zum Führen eines Einhandmessers, oder auch nur eines Leatherman in einer Waffenverbotszone befugt. Meistens hat er leider recht. Daher schmeiße ich kein Geld raus. Er meinte allerdings er känne nicht ausschlissen, daß noch irgendwann eine entsprechende Verwaltungsvorschrift herauskäme, dem sei aber derzeit (Stand vor etwa einem halben Jahr) nicht so. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted November 28, 2020 at 09:40 PM Author Share Posted November 28, 2020 at 09:40 PM vor 27 Minuten, Glockologe sagte: Meistens hat er leider recht. Au contraire, mon Ami! Zitat Was ist in Bezug auf Messerverbotszonen vorgesehen? Die Länder werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung vorzusehen, dass das Mitführen von Waffen und gefährlichen Messern an bestimmten belebten Orten (z.B. Fußgängerzonen, Einrichtungen des öffentlichen Personenverkehrs) verboten werden kann. Allerdings wird es Ausnahmen von den Verboten für Fälle geben, in denen für das Mitführen ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein solches ist z.B. gegeben bei Händlern und Gewerbetreibenden, Handwerkern, Anglern sowie Inhabern waffenrechtlicher Erlaubnisse, die behördlich auf ihre Zuverlässigkeit überprüft sind. https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/sicherheit/waffenrecht/waffenrecht-aenderung/waffenrecht-aenderung-liste.html Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted November 28, 2020 at 09:42 PM Author Share Posted November 28, 2020 at 09:42 PM Zitat sowie Inhabern waffenrechtlicher Erlaubnisse, die behördlich auf ihre Zuverlässigkeit überprüft sind. So war mir das auch erinnerlich. Fakt ist, der KWS ist eine waffenrechtliche Erlaubnis und der Inhaber hat die ZÜP. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glockologe Posted November 28, 2020 at 09:42 PM Share Posted November 28, 2020 at 09:42 PM Ich hoffe durchaus, daß es auch so rauskommt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glockologe Posted November 28, 2020 at 09:43 PM Share Posted November 28, 2020 at 09:43 PM vor 1 Minute, Jägermeister sagte: So war mir das auch erinnerlich. Fakt ist, der KWS ist eine waffenrechtliche Erlaubnis und der Inhaber hat die ZÜP. Nicht nur das, der kennt meine ganze Latte an Pappen, hiesig und Österreich. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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