beamer Posted April 25, 2011 at 02:38 PM Share Posted April 25, 2011 at 02:38 PM Hallo Leute, mich würde es mal Interessieren wie es bei euren behörden damit Steht! Ich mache seit gut zwei Jahren für die Mitarbeiter von Privaten Sicherheitsdiensten die Vorbereitung auf die Waffensachkundeprüfung. Nun habe ich Versucht in SachsenAnhalt eine Berechtigung zur Abnahme der Sachkunde zu bekommen und werde immer wieder Vertröstet, mal kein Sachbearbeiter und jetzt fehlt es offiziel an einer Durchführungsverordnung. Also kommen aus anderen Bundesländern Dozenten, die die Prüfung abnehmen weil ich es nicht darf. Hat da jemand neine Info ??? Danke:wohow: Link to comment Share on other sites More sharing options...
DirtyHarriett Posted April 25, 2011 at 03:10 PM Share Posted April 25, 2011 at 03:10 PM siehe Durchführungsverordnung Waffenrecht (hier in nem anderen Thread). Hat 203 Seiten ... http://gunboard.de/gb_vb/showthread.php?t=57451 Link to comment Share on other sites More sharing options...
lobo-s Posted April 28, 2011 at 09:52 PM Share Posted April 28, 2011 at 09:52 PM Ist mit viel Arbeit, Lauferei und Papierkrieg verbunden. Lohnen wird es sich nicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
svmohr Posted July 6, 2011 at 03:53 PM Share Posted July 6, 2011 at 03:53 PM Schau doch bitte mal hier: http://www.rogermohr.de/zert.html Das macht dann einiges einfacher........... Bei weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung. Roger Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nightingale Posted July 6, 2011 at 04:36 PM Share Posted July 6, 2011 at 04:36 PM Bei uns geht das problemlos. Man muss seine Schulungsmaterialien, Prüfungsfragen und die Mitglieder der Prüfungskommission beim Regierungspräsidium einreichen und dann darf man die Sachkunde abnehmen. Gebühr beträgt ca. 500,-€. Leider lohnt sich der Aufwand kaum, da genügend Lehrgänge angeboten werden und nicht mehr so viele Einsteiger nachrücken. Link to comment Share on other sites More sharing options...
lobo-s Posted October 28, 2011 at 02:00 PM Share Posted October 28, 2011 at 02:00 PM Bei uns geht das problemlos. Man muss seine Schulungsmaterialien, Prüfungsfragen und die Mitglieder der Prüfungskommission beim Regierungspräsidium einreichen und dann darf man die Sachkunde abnehmen. Gebühr beträgt ca. 500,-€. Leider lohnt sich der Aufwand kaum, da genügend Lehrgänge angeboten werden und nicht mehr so viele Einsteiger nachrücken. Das Problem ist eher, dass die Behörden gemerklt haben dass nicht jeder der WSK anbietet auch die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen kann. Im Rahmen der Erwachsenenbildung sind schon etwas mehr Qualifikationen gefragt, auch in rechtlicher und technischer Hinsicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Recommended Posts
Create an account or sign in to comment
You need to be a member in order to leave a comment
Create an account
Sign up for a new account in our community. It's easy!
Register a new accountSign in
Already have an account? Sign in here.
Sign In Now