John Gun Posted April 30, 2011 at 11:39 PM Share Posted April 30, 2011 at 11:39 PM der Koalitionsvertrag zwischen B90/Grüne und der SPD BW ist veröffentlicht. http://gruene-bw.de/fileadmin/gruenebw/dateien/Koalitionsvertrag-web.pdf ZITAT: "Waffenrecht verschärfen: Über eine Bundesratsinitiative werden wir eine Verschärfung des Waffenrechts angehen, insbesondere mit dem Ziel, ein generelles Verbot für den Privatbesitz von großkalibrigen Faustfeuerwaffen durchzusetzen (mit Ausnahme der Jäger). Auch die Kontrolle der so genannten Altfälle unter den Sportschützen im Waffenrecht muss strenger und rechtssicher geregelt werden. Wir werden zudem rasch die erforderlichen Konsequenzen aus der vom Landtag bereits beschlossenen Evaluation der Kontrollen von Waffen und Munition ziehen. Wir streben eine dauerhafte höhere Kontrolldichte durch die Waffenbehörden an." Link to comment Share on other sites More sharing options...
Henry Posted May 1, 2011 at 04:43 AM Share Posted May 1, 2011 at 04:43 AM (edited) ... Gott sei Dank , endlich zieht Ruhe und Frieden im Ländle ein ...:!::mrgreen: - bzgl. S21 bin ich mal sehr gespannt, wie das ausgeht ... wer stimmt eigentlich in der Volksabsimmung ab , Stuttgart, BW oder D (also auch ich als Steuerzahler und Mitfinanzier des Projektes ???) -wieso hat eigentlich BW den §60 in ihrer Verfassung, haben das andere BL auch ?? Edited May 1, 2011 at 04:58 AM by Henry Link to comment Share on other sites More sharing options...
Butterfly Posted May 1, 2011 at 07:05 AM Share Posted May 1, 2011 at 07:05 AM Und nun wollen sie auch auf die Schweiz losgehen. Evtl. mit der berühmten Kavallerie. http://www.sonntagszeitung.ch/nachrichten/artikel-detailseiten/?newsid=175412 Wie ich das Pack hasse ! Link to comment Share on other sites More sharing options...
swizzly Posted May 1, 2011 at 07:21 AM Share Posted May 1, 2011 at 07:21 AM Und das ist garantiert erst der Anfang, es bleiben ja noch weiter 5 Jahre. :puke: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Butterfly Posted May 1, 2011 at 08:07 AM Share Posted May 1, 2011 at 08:07 AM Dabei wäre es eigentlich einfach: Sollte das grüne Pack mit ihren Forderungen, den Flugverkehr mit Zürich dereinst einzuschränken- was bei unseren Weicheiern in Bern schnell möglich ist-, gibt es weniger Arbeit. Also müssen logischerweise Leute entlassen werden. Und wer wird zuerst entlassen? Auf dem Airport Zürich arbeiten tausende Familienväter und Mütter, als Grenzgänger aus dem süddeutschen Raum. Und viele von denen haben sicher rot-grün gewählt. Die müssen sich dann eben auf Hartz 4 vorbereiten... Und das Häuschen, dass sie mit dem guten alten schweizer Franken abbezahlen, wird dann sehr schwierig zu behalten sein. Da diese neue Regierung auch auf die berühmten Autohersteller losgehen wird, sehe ich für BaWü ein finanzielles Debakel zukommen. Nur die dümmsten Kälber wählen den eigenen Metzger. Dem ist eigentlich nichts mehr beizufügen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
rugerclub Posted May 1, 2011 at 08:49 AM Share Posted May 1, 2011 at 08:49 AM dazu der Kommentar vom DWJ: http://www.dwj.de/Artikel/Artikel.php?id=766X7XR513512D9F77X981X6263D812TF7 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mitr Posted May 1, 2011 at 09:15 AM Share Posted May 1, 2011 at 09:15 AM Die entwickeln bereits vor der Machtübernahme Dölfiallüren par excellence! Für die CH bleibt da ein einfacher, billiger und ertragreicher Ausweg. Sämtliche Doppelbesteuerungsabkommen aufkündigen. Der Grenzgänger hat die ganzen Steuern in der CH abzuführen. Das macht dann in etwa pro Jahr einen guten zehnstelligen Betrag aus. Und die Mehrzahl des harten Kerns der Melonenpartei sind eh vom Staat bezahlt. So tut es ihnen am meiste weh. Und wer im Guten nicht Frieden haben will, soll Schmerzen spüren! MfG Mitr Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted May 1, 2011 at 09:58 AM Share Posted May 1, 2011 at 09:58 AM Diese Bundesratsinitiative können die grünroten Kerle gleich mal in die Tonne treten! :gaga: 1.) Ein GK-Verbot soll nur für Sportschützen gelten -> Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes -> verfassungswidrig! Jäger sind genauso "gefährlich" oder "ungefährlich" wie Sportschützen. 2.) Die Vorfälle von Kauhajoki (Walther P22), Jokela (SIG Misquito), Eislingen (Hämmerli und Ruger), Lörrach (Walther GSP) und weitere spektakuläre Verbrechen zeigen, daß KK-Waffen genauso "amoktauglich" sind wie GK-Waffen. Ein sachlich vernünftiger Grund, nur GK-Waffen zu verbieten ist daher nicht gegeben -> Verbot = verfassungswidrig! GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hoss Posted May 1, 2011 at 05:16 PM Share Posted May 1, 2011 at 05:16 PM (edited) Das musst du nur ganz anders sehen. Im Moment kriegen die Jäger ein Zuckerl bei Waffenrecht. Das Jagdrecht wird so "angepasst" dass der Jäger aber über kurz oder lang auch keine GK-Waffen mehr braucht, weder kurz noch lang... P.S. So wie ich die grüne Politik einschätze würde ein Verbot für GK wohl bedeuten, dass wir die Teile gnädigerweise kostenfrei abgeben dürften... (weiss eigentlich noch jemand wieviel die Entwaffnungsaktion nach Dunblane den britischen Staat gekostet hat?) Edited May 1, 2011 at 05:24 PM by Hoss Link to comment Share on other sites More sharing options...
brudernumpsi Posted May 1, 2011 at 06:01 PM Share Posted May 1, 2011 at 06:01 PM Ein sachlich vernünftiger Grund, nur GK-Waffen zu verbieten ist daher nicht gegeben -> Verbot = verfassungswidrig! GRUß :D:D:D muahahahah.....hollow, ich schmeiß mich wech.........verfassungswidrig! verfassungswidrig?! wen juckt das denn?! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted May 1, 2011 at 06:56 PM Share Posted May 1, 2011 at 06:56 PM wen juckt das denn?! Das Bundesverfassungsgericht?!? GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Swordsman Posted May 3, 2011 at 06:53 AM Share Posted May 3, 2011 at 06:53 AM Man hats gemerkt... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Perser Posted May 5, 2011 at 06:52 AM Share Posted May 5, 2011 at 06:52 AM Das Bundesverfassungsgericht?!? GRUß Bis die Entscheiden darüber gefallen ist, und dann mit 2 Jahresfrist das Gesetz ggf. geändert wurde bist Du kein Sportschütze mehr, weil sie Dir dann allen Waffen entschädigungslos abgenommen haben und dann hast Du kein Bedürfniss mehr. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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