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Beschrenkungen für Lobbyisten im Bundestag


rugerclub

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Für die rund 1500 Lobbyisten, die im Deutschen Bundestag bislang ohne Sicherheitskontrollen aus- und eingehen durften, brechen ungemütlichere Zeiten an. Nach Informationen von "Morgenpost Online" hat der Geschäftsordnungsausschuss jetzt deutlich strengere Regeln für die Vergabe von Hausausweisen an die Verbandsvertreter beschlossen, die „mit sofortiger Wirkung“ in Kraft treten sollen.

Demzufolge müssen Lobbyisten, die weiterhin permanenten Zugang zu den Parlamentsgebäuden haben wollen, ihr Glück künftig bei den Parlamentarischen Geschäftsführern der fünf Bundestagsfraktionen versuchen, um sich ihren Antrag auf Ausstellung einen Hausausweis befürworten zu lassen.

Ist dazu keiner der Parlamentarischen Geschäftsführer bereit, bleibt nur noch die Möglichkeit, bei „berechtigtem Anlass“ mit einem Tagesausweis Zutritt zu erlangen. Das ergibt sich aus der Beschlussvorlage zur „Änderung der Zugangs- und Verhaltensregeln im Zuge des Hausausweisregimes“, die "Morgenpost Online" vorliegt. Die Bundestagshausausweise für Lobbyisten, die zurzeit im Umlauf sind, wurden Anfang des Jahres ein letztes Mal verlängert und verlieren nun ihre Gültigkeit.

Mit der nun beschlossenen Verschärfung zieht die Bundestagsverwaltung eine erste Konsequenz aus der massiven Sicherheitslücke bei den Hausausweisen, die "Morgenpost Online" im Dezember 2010 mit Verweis auf ein Geheimpapier des Referats „Polizei, Sicherungsaufgaben“ enthüllt hatte. Demnach waren damals trotz der Terrorwarnung gegen den Reichstag insgesamt mehr als 18000 Hausausweise im Umlauf, deren Besitzer sich permanent ungehindert und vor allem unkontrolliert im Parlament bewegen durften.Zu groß schien die Gefahr, dass sich ein Attentäter mit geborgtem oder gestohlenem Pass ins Gebäude stehlen und eine Bombe platzieren könnte. So durften neben den 1500 Lobbyisten auch 3500 Handwerker, Lieferanten und andere Dienstleister die Sicherheitsschleusen ohne die für Tagesbesucher obligatorischen Kontrollen von Jacken und Taschen passieren.

Weitere 3700 Hausausweise wurden an Inhaber anderer Behörden und an Mitglieder des Diplomatischen Corps verteilt. 8500 Hausausweise kursierten bei allen möglichen Beschäftigten von Abgeordneten, Fraktionen und Verwaltung, darunter auch knapp 600 unentgeltlich beschäftigte Praktikanten und freie Mitarbeiter.

Die Zahlen zeigen damit also auch, dass die Lobbyisten gar nicht den Löwenanteil unter den Hausausweisbesitzern ausmachen. Allerdings ist es leichter, dieser Gruppe den Zugang zu beschränken, weil das auf weniger Widerstände bei den Bundestagsabgeordneten selbst stößt, als wenn deren eigene Mitarbeiter betroffen wären.

Um die Zahl der Zugangsberechtigungen für Lobbyisten spürbar nach unten zu schrauben, hat der Deutsche Bundestag beschlossen, dass „einem Verband künftig höchstens fünf Ausweise“ zugeteilt werden.

Inzwischen stehen rund 2100 Verbände auf der Liste, die von Apothekern bis zu zoologischen Fachgeschäften quasi alles aufweist, was in irgendeiner Form vertreten werden kann. Wer es auf die „öffentliche Liste über die beim Bundestag registrierten Verbände und deren Verbände“ schafft, genießt damit keinen „Anspruch auf Ausstellung eines Hausausweises“, wird in dem Papier betont.

Unklar ist noch, wie man die Armada aus Lieferanten und Dienstleistern (etwa Putzkräfte), die täglich ins Haus kommt, besser unter Kontrolle halten kann. Von dem zwischenzeitlich diskutierten Plan, elektronisch unterstützte Hausausweise mit Chips einzuführen, ist man nach Morgenpost-Informationen aus Datenschutzgründen jedenfalls wieder abgekommen. Das Szenario, dass mit einer solchen Karte auch Bewegungsprofile der Nutzer erstellt werden könnten, sei einfach zu unerfreulich.

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Quelle: Yahoo Nachrichten

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